Verbraucherschutzzentrale mahnt antispam.de ab
Das Verbraucherschutzportal antispam.de wurde dieser Tage von der Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen abgemahnt, wie heise berichtet. Abmahnungsgrund: Ein Anwalt, namentlich und mit Anschrift bekannt, hatte als Forenteilnehmer einen Text der Verbraucherschutzzentrale im Forum geposted, ohne eine Quelle zu benennen. Der Betreiber des Forums soll nun eine Unterlassungserklärung abgeben.
Befremdlich sind für mich daran mehrere Dinge:
Zum einen wurde die Haftung eines Forenbetreibers in einem Urteil bereits ausgeschlossen, wenn die persönlichen Daten des “Störers” bekannt sind. Zudem irritiert mich, dass die Zentrale für Verbraucherschutz keinerlei Interesse zu haben scheint, dass die veröffentlichten Informationen zum Schutz der Verbraucher auch anderswo bekannt gemacht werden.
Sicherlich gehört zu einer solchen weiteren Veröffentlichung eine Quellenangabe, keine Frage. Aber ist es notwendig, gleich in dieser Form zu reagieren? Eine einfache Mail mit dem Hinweis auf die fehlende Quellenangabe und der Bitte, diese nachzupflegen, hätte m.E. nach vollkommen ausgereicht.
Ich denke bei solchen Berichten immer sofort an eine Begebenheit, die ich selbst erlebt habe: Ich hatte vor ein paar Jahren ein kleines Whisky-Glossar für eine meiner WebSites verfasst. Nach einigen Wochen stellte ich durch Zufall fest, dass die von mir geschriebenen Erklärungen zu den Fachbegriffen mit identischem Text in dem Online-Lexikon eines namhaften Herstellers auftauchten. Ohne Angabe einer Quelle. Sicherlich hat mich das geärgert, deshalb habe ich eine Mail an den Webmaster verfasst, der Inhalt lautete sinngemäß:
“Es macht mich stolz, dass ein so namhafter Hersteller meine Texte für so gut befindet, dass er sie Eins zu Eins auf seiner WebSite wiederverwertet. Allerdings halte ich es für angebracht, in so einem Fall auch auf die Quelle der Informationen zu verweisen.”
Am gleichen Tag bekam ich eine Antwort des Webmasters. Er entschuldigte sich in aller Form für diese missbräuchliche Verwendung und deaktivierte das Lexikon vorrübergehend. Wenige Tage später wurde es mit neuen Beschreibungen wieder eingestellt, meine Texte waren nicht mehr vorhanden, somit war die Sache für mich erledigt (auch wenn ich mich sicherlich über eine Flasche Whisky dieses Herstellers als “Entschädigung” gefreut hätte
). Das hat mir jedoch gezeigt: Mit einem freundlichen, aber bestimmten Hinweis auf so einen Verstoß kann man sehr schnell und unproblematisch zu einer Einigung bzw. Lösung des Problems gelangen. Ich bin der Auffassung, dass die meisten Verstöße (die sicherlich in den meisten Fällen einfach nur aufgrund von Unwissenheit passieren) auf diese Weise sehr leicht behoben werden könnten. Das Auffahren großer Geschütze ist nur in den wenigsten Fällen wirklich notwendig. Aber angesichts solcher “Überfälle” zeigt sich immer wieder, dass wir Deutsche den Ruf, streitfreudig zu sein, nicht umsonst tragen.
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[...] Aber: Gab es nicht vor geraumer Zeit ein Urteil, dass Prepaid-Guthaben nicht verfallen dürfen? Wo ist hier der Unterschied? Ich denke, nicht nur die Kunden werden hier Druck machen müssen, auch die Verbraucherschützer sind hier gefragt, wenn sie neben unsinnigen Abmahnungen Zeit dafür finden… Tags: Abzocke , skype , Telefon [...]
























Hallo,
ich bekomme von der Adresse: support@p2p-heute.com dauernd Rechnungen per E-Mail.Und auch Androhungen,es würde über den Anwalt gehen. Angeblich soll ich einen Link angeklinkt haben und hätte angeblich 14 Tage Kündigungsfrist gehabt. Nun soll ich um die 86 Euro zahlen. Obwohl ich die ADresse in den S pam getan habe, werde ich permanent belästigt und aufgefordert, sofort zu zahlen. Ich habe versucht, denen zu erklären, das ich nie etwas von deren Angeboten geholt habe. Das mir die SEite fremd vor kommt und ich selber nie solchen Link aktiviert habe. Sie gehen auf nix ein und wollen mich zum zahlen zwingen. Bitte helfen Sie mir. Bitte stellen Sie denen das ab. Ich lebe von Hartz 4 und bin zudem sehr krank,
im Voraus herzlihen Dank und Gruß Marion Wellmann