Dem Callboy sein Gewerbe
Interessante Gedankengänge hab ich gerade hier gelesen:
“Was mich dann auch noch wundert ist, dass für eine Geschäftsschädigung ein Gewerbe existieren muss. Dieses betreibt er offensichtlich mit der Seite. So weit ich weiss, braucht man für ein Gewerbe auch eine UstID. Und diese muss doch auch im Impressum aufgeführt werden, oder?”
Recht hat er! Warum ist das eigentlich noch niemandem aufgefallen? Und wo sind denn die ganzen Abmahner, wenn man sie mal braucht?
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4 Kommentare bisher »
























Darauf hatte ich schon am 13. Juni aufmerksam gemacht
Telegehirn
Muss man nur zu Ende lesen.
Twitter: XSized
sagte am 03.07.2006 um 15:28
Ohja…ist mir entgangen.
btw: Hab den Link zu Deinem Artikel mal angepasst, hat mir hier das Layout zerrissen…
Und ich dachte schon, mein Kommentar wurde einfach so gelöscht!?
Also auf ein neues:
Soweit ich das weiss, ist ne UStID nur dann notwendig, wenn man ausserhalb Deutschlands in anderen EU-Ländern Geschäfte tätigt. Daher gibts die UStID auch nur auf Antrag und nicht automatisch wie die Steuernummer über die innerhalb Deutschlands die Umsatzsteuer abgerechnet wird.
Oder liege ich da falsch? Ich kenne jedenfalls einige Firmen (Gewerbe) die nie eine UStID beantragt haben, da sie ihre Geschäfte ausschließlich innerhalb Deutschlands abwickelt.
Ich glaube jedenfalls nicht, daß unser Callboy seine Dienstleistungen auch in anderen EU-Ländern anbietet.
Twitter: XSized
sagte am 09.07.2006 um 00:58
Nein, so einfach werden Kommentare hier nicht gelöscht
Solange die Datenbank mitspielt zumindest *grummel*