Kippt die Vorratsdatenspeicherung?

Der Bundesgerichtshof hat nun in letzter Instanz das Urteil bestätigt: T-Online darf keine Internet-Verbindungsdaten speichern!

Dieses Urteil gilt aktuell nur für den Kläger, andere Internetnutzer sind derzeit (noch) nicht betroffen. Wer verhinden will, dass seine persönlichen Verbindungsdaten gespeichert werden, müsste selbst klagen. Mit diesem Urteil im Rücken ist das allerdings (theoretisch) ein Klacks… Zunächst sollte man jedoch, wie hier beschrieben, T-Online oder einen beliebigen anderen Internetprovider zur freiwilligen Einstellung der Speicherung auffordern. Kommt der Anbieter dieser Aufforderung nicht nach – klagen.

Dieses Urteil ist für mich vor allem in Hinblick auf die Vorratsdatenspeicherung interessant. Denn ganz offensichtlich widerspricht diese Maßnahme der aktuellen Gesetzeslage. Natürlich, das wussten wir schon lange, nun gibt es aber eine höchtsrichterliche Bestätigung. Und mit dieser im Rücken könnte nun vielleicht die Einführung der Speicherung von Verbindungsdaten zu kippen sein.

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1 Kommentar bisher »

  1. Ich denke das wird an besagter Einführung der Speicherung nichts ändern, sie höchstens zeitlich verzögern.
    Denn dann wird einfach das Telekommunikationsgesetz, welches die Grundlage des Urteils bildete, mit verändert.

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