Staatssäckel füllen leicht gemacht

Der Entwurf des Steuergesetzes für 2007 enthält einen recht dreisten Passus, wie SPON berichtet. Finanzämter sollen “für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft” Gebühren nehmen heißt es da. Von mindestens 100 Euro ist in dem Artikel die Rede.

Wie habe ich mir das nun in der Praxis vorzustellen? Werden Fragen in Zukunft bei Verweigerung einer Zahlung mit einem “Vielleicht” beantwortet? Irgendwie erinnert mich das Ganze an eine Schutzgelderpressung: “Wenn Du nicht 100 Euro für eine VERBINDLICHE Auskunft zahlen willst, erzählen wir Dir irgendwas und Du bist später fällig!” So kann man natürlich die Haushaltskasse ganz bequem auffüllen – das Steuerrecht immer komplizierter machen und dann für die Auskünfte abkassieren. Und aus den Finanzämtern werden so nach und nach Callcenter…

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2 Kommentare bisher »

  1. Steuertussi ;o)) sagte am 21.11.2006 um 11:43

    Da muss ich mich doch als Steuertussi kurz mal einbringen. Wie du schon schreibst, handelt es sich bei diesen Auskünften lediglich um “verbindliche Auskünfte”. Diese Art von Auskünfte wird man als “Normalsteuerpflichtiger” gar nicht benötigen. Diese Auskünfte gelten hauptsächlich für sehr große Firmen, die sich in bestimmten Steuerangelegenheiten absichern wollen und somit vom Finanzamt einen Nachweis (verbindliche Auskunft)erhalten…….und keine Sorge, denn wäre es hierbei um die normalen Auskünfte gegangen, hätte es schon ne Menge Ärger gegeben. Außerdem bin ich ja noch da. Mich kannste ja auch fragen! ;o)))

  2. XSized
    Twitter:
    sagte am 21.11.2006 um 22:05

    Tja…bin schon froh dass ich meine eigene Steuertussi hab ;)

    Bislang ging ich allerdings davon aus, dass JEDE Auskunft des Finanzamts verbindlich ist. Aber ich halte es für nicht unwahrscheinlich, dass das Behördendeutsch etwas vollkommen anderes meint als mein simples Schuldeutsch…

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