Verdächtig des Besitzes von Kinderpornografie (Upd.)

Ich stehe also unter Verdacht. Unter dem Verdacht des Besitzes von Kinderpornographie. Oder der Verbreitung, so sicher bin ich mir da nicht. Aber verdächtig muss ich sein, anders kann ich mir zumindest nicht erklären, dass der Zahlungsverkehr meiner Kreditkarte überprüft wurde, wie für ca. 22 Millionen andere Kreditkartenbesitzer ebenfalls.

Zumindest stehe/stand ich nicht allein unter Verdacht, das beruhigt mich ein wenig. Und die Tatsache, dass ich über diese Maßnahme durch den Newsticker und nicht durch eine Handvoll Beamte vor meiner Wohnungstür erfahren habe zeigt mir: ich brauche mir auch weiterhin keiner Schuld bewusst sein und wurde offenbar wieder von der Liste der Verdächtigen gestrichen. Auf die ich auch niemals tatsächlich gehörte.

Auch SPON berichtet darüber und weiß wohl, wie es zu dieser Aktion kam: Weil Kriminalbeamte aus Sachsen-Anhalt einer Strafanzeige gegen Unbekannt nachgingen und außer einer WebSite, die diesen abartig ekelhaften Müll verbreitet hat nichts vorzuweisen hatte. Also wurden flugs sämtliche deutschen Kreditkarteninhaber unter Generalverdacht gestellt und der Zahlungsverkehr ihrer Kreditkarten für einen bestimmten Zeitraum auf verdächtige Zahlungen hin überprüft. Was zur Ermittlung von 322 Tatverdächtigen führte. Das rechtfertigt natürlich die Überprüfung eines guten Viertels der deutschen Bevölkerung.

Angesichts solcher Maßnahmen fühle ich mich nun gleich viel sicherer, vielen Dank liebe deutsche Justiz, vielen Dank liebe Freunde und Helfer der Polizei. Darf ich nun in Zukunft davon ausgehen, das pauschal sämtlicher Zahlungsverkehr aller Konten überprüft wird um festzustellen, ob irgend jemand Zahlungen auf Konten irgendwelcher Chemiekonzerne angewiesen hat? Das könnte ein Hinweis darauf sein, dass dieser Jemand vielleicht eine Bombe basteln möchte. Denn wie wir alle wissen ist die Terrorgefahr neben Kinderpornografie und Musikpiraterie ein weiterer wichtiger Grund, unsere Grundgesetze mit Füßen zu treten.

Update: Ich möchte an dieser Stelle auch noch auf ein paar weiterer Beiträge im Web verweisen, die das Thema vielleicht auch aus einer etwas anderen Blickrichtung beleuchten. Und nicht ganz so polemisch reagieren, wie ich in diesem Fall…

Aus dem zuletzt verlinkten Beitrag von Udo Vetter möchte ich einen Abschnitt noch ergänzend besonders hervorheben, weshalb ich ihn hier nun zitieren werde:

“Die bloße Existenz einer Internetseite mit Kinderpornografie liefert keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür, dass diese Seite auch von deutschen Kunden aufgesucht und von dort gegen Bezahlung strafbare Inhalte heruntergeladen werden.

Die diesbezügliche Annahme der Staatsanwaltschaft war eine reine Spekulation. Es wurde ins Blaue hinein unterstellt, dass es deutsche Kunden geben könnte. Die für Ermittlungen erforderlichen tatsächlichen Anhaltspunkte (Zahlung aus Deutschland auf das betreffende Konto) wurden gerade erst durch die beanstandete Maßnahme produziert!

Wollte man schon aus der bloßen Existenz einer Internetseite mit strafbaren Inhalten künftig einen hinreichenden Tatverdacht dahingehend herleiten, dass Deutsche dieses Angebot nutzen, wäre der andauernden Überprüfung des gesamten Zahlungsverkehrs aller Bundesbürger Tür und Tor geöffnet. Und das nur aus der vagen Möglichkeit heraus, dass der eine oder andere von etlichen Millionen möglicherweise von einem derartigen Angebot Gebrauch macht.”

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10 Kommentare bisher »

  1. Bevor ich diesen Betrag als eine der üblichen Entrüstungen abtue,
    darf ich einmal anmerken:
    Es wurden im Zuge der ersten Ermittlungen nicht Personen überprüft, sondern
    zunächst einmal anonymer Zahlungsverkehr.
    Wie bei der Rasterfahndung führten nur ganz bestimmte erfüllte UND – Bedingungen
    zur Überprüfung von realen Personen.
    Wenn z.B. festgestellt wurde daß auf einem bekannten Konto X in einem Zeitraum Y
    ein Betrag von Summe Z verbucht wurde, so führte das zu einem Verdächtigen A.
    Da X bekannt war, Y ebenfalls, und in diesem Falle die seltene Summe Z (79.99),
    fielen alle durch das Raster, die keine dieser Bedingungen erfüllten.
    Die Treffer wurden dann einer eingehenderen Prüfung unterzogen.

    Das mit wenigen Worten, wie es meiner Erfahrung entspricht.
    Nie und Nirgendwo wurdest Du persönlich unter Verdacht gestellt,
    da ja schon die erste UND – Bedingung nicht erfüllt war.
    Daß diese ganzen Überprüfungen von den Rechenzentren der Banken
    durchgeführt wurden ist zwar neu, aber nicht ungewöhnlich.
    In solchen ferkeligen Angelegenheiten ist meines Erachtens “jedes” Mittel
    recht, um dem Sumpf die Köpfe abzuschlagen.

    (Da das Obige nur eine Annahme von mir ist, plaudere ich damit keine Interna aus)

  2. Ich muss da Oldman zustimmen, du überziehst das ganze ein wenig.

    Es wurde keiner persönlich unter Verdacht gestellt, sondern lediglich im Zuge der Ermittlungen zusammen mit allen deutschen Kreditinstituten ( was ich ohnehin schon eine klasse Leistung finde ) nach einem ganz genauen Betrag gesucht der auf ein bestimmtes Konto im Ausland überwiesen wurde. Wenn du diese Bedingung erfüllt hättest, wärest du nicht mehr in der Lage diesen Beitrag zu schreiben, denn ab dem Moment stehst du ja unter dringendem Verdacht mit diesem Kinderpornoring in Verbindung zu stehen.

    Die Deutsche Justiz interessiert nicht ob du dir ein Hotelzimmer in Prag gemietet hast, oder dein Abo einer Autozeitschrift mit der Kreditkarte bezahlst. Alle Zahlungen die nicht relevant waren sind auch nicht durch die Kreditinstitute weitergegeben worden, was bei der Menge an Überprüfungen auch ein erhebliches Maß an Arbeit hervorgerufen hätte, und du glaubst nicht im Ernst das die Polizei sich die Mühe macht alle Kreditkartenaktivitäten von 22 Millionen Bundesbürgern Buchung für Buchung durchzugehen oder?

    Vielleicht informierst du dich nächstes mal etwas genauer über die Fakten und das was tatsächlich passiert ist. Im Notfall eine E-Mail mit bitte um Stellungnahme zu deinen Fragen an das BKA schicken.

    Du weißt ja, die Polizei dein Freund und Helfer.

    Aber bitte verfass solche Artikel nicht mehr unbedacht in Zukunft. Dafür machst du sonst viel zu gute Arbeit.

  3. XSized
    Twitter:
    sagte am 09.01.2007 um 12:07

    Mein Beitrag zu dieser Sache war mutwillig überspitzt, keine Frage. Ziel war und ist für mich jedoch eines: Aufzuzeigen, wie “leicht” es doch für Ermittlungsorgane ist, im Fall eines Falles an derartige Daten zu gelangen, die eigentlich in Deutschland dem Bankgeheimnis/Datenschutz unterliegen sollten.

    Natürlich gilt das Bankgeheimnis nicht bei einem begründeten Verdacht auf strafbare Handlungen. Es muss aber ein Anfangsverdacht vorliegen, der solch eine Maßnahme rechtfertigt und das Ganze muß von einem Richter abgenickt werden. Und das ist meiner Meinung auch vollkommen in Ordnung, selbst wenn es, wie im beschriebenen Fall, um die Aufklärung echt verabscheudungswürdiger Handlungen bzw. Straftaten geht.

    Aber eine Art Rasterfahndung a la “Bitte liebe Kreditinstitute, schickt uns eine Übersicht all jener Kunden, die im Zeitraum X bis Y einen Betrag Z mit Kreditkarte bezahlt haben…” kann ich persönlich nicht gutheißen. Zu schnell können in solch einem Raster Personen hängen bleiben, die nur zufällig einen Betrag Z im besagten Zeitraum angewiesen haben, aber keinerlei Straftat begangen haben. Welche Unanehmlichkeiten jemand hinnehmen muß, der fälschlicherweise einer Straftat verdächtigt wird, ist sicherlich allgemein bekannt…

    Noch einmal zusammenfassend: Ich finde es in vollkommen in Ordnung, solche Typen zu bestrafen. Ich finde es nicht in Ordnung, dafür solche Ermittlungsmethoden anzuwenden. Und ich habe mit Vorsatz sehr überzogen formuliert, um die Diskussion anzuregen.

  4. Ich verstehe schon deinen Standpunkt und sicher ist es legitim zu hinterfragen mit welcher Berechtigung das ganze geschehen ist, aber es sind ja auch nicht willkürlich irgendwelche Daten abgefragt worden oder mal eben die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt worden, deswegen sehe ich da nicht bedingt eine monströse Rechteverletzung deines Bankgeheimnisses.

    Fakt ist doch, wenn ich eine Zahlung über meine Kreditkarte tätige dann nehme ich meist irgendeinen Service in Anspruch und das wichtige daran ist, das ich das durch die heutigen Sicherheitsmechanismen bewusst tuen muss, denn ich für meinen Teil gebe meine Kreditkarten jedenfalls nicht an Freunde und Verwandte weiter die damit willkürlich irgendwelche Zahlungen leisten dürfen.

    Wenn dieser angebotene Service wie in diesem Fall klar einer Buchung auf ein ausländisches Konto zuzuordnen ist, von dem bekannt ist das dort solcher kranke Mist angeboten wird, dann kann man doch davon ausgehen, dass diese Leute auch den Service in Anspruch genommen haben der von dieser Webseite angeboten wurde.

    Wenn die Kreditkarte darüberhinaus nicht als gestohlen gemeldet ist, dann ist die Chance das derjenige aus Versehen auf dieses Konto Geld überwiesen hat doch sehr gering oder? Fast verschwindend gering jedenfalls.

    Sowas lässt sich aber selbst wenn es solch einen Fall gibt im Zuge weiterer Ermittlungen auch nach einer Festnahme noch klären.

    Wenn also die Rahmenbedingungen für eine Ermittlung geklärt sind, wo ist dann das Problem für die Justiz um die Zusammenarbeit der Kreditkarteninstitute zu bitten, die genau diese spezifischen Daten herausgeben dürfen, weil eben diese Personen unter dringendem Tatverdacht stehen? Es wird ja nur nach dem Bruchteil eines Datensatzes gefragt, den das Kreditkarteninstitut über dich gesammelt hat. Der Eingriff in deine Privatsphäre und das Bankgeheimnis ist also minimal.

    Aber trotzdem ein Vorschlag.

    Du solltest vielleicht wirklich die Pressestelle des BKA anschreiben und deine Fragen dort stellen. Auf die Antworten wäre ich jedenfalls gespannt und ich denke andere genauso, denn egal wie lange wir über das Thema diskutieren, wie eine Ermittlung zu Stande gekommen ist und wie diese ganze Zusammenarbeit zwischen Kreditkarteninstituten und der Polizei abgelaufen ist, das kann keiner wissen bis auf den beteiligten Personenkreis.

    Darüberhinaus muss man sich im klaren sein, das sich die Ermittler bei so einem Fall keinen Fehler erlauben können der riskiert das diese 300 tatverdächtigen wieder auf freien Fuss kommen sollten sie denn schuldig sein, nur weil man sich über bestehende Gesetze und Rechte jedes Bundesbürgers hinweggesetzt hat.

  5. XSized
    Twitter:
    sagte am 10.01.2007 um 12:51

    Die Informationen, die mir die Pressestelle des BKA an die Hand geben könnte, sind inzwischen durchaus öffentlich verfügbar. Und mir ist klar, dass in diesem Fall sehr gezielte und präzise Vorgaben existierten, die zu überprüfen waren. Das stelle ich nicht in Frage und erscheint mir so in dieser Form auch durchaus schlüssig.

    Aber: Dieser Fall zeigt ganz deutlich, wo aktuell die Missstände liegen. Überall, an allen Ecken und Enden, werden Daten gesammelt, Informationen über jeden Einzelnen in Datenbanken abgelegt, zusammengeführt und verarbeitet. Sei es, weil wir mit der Kreditkarte bezahlt haben, sei es, weil bei Einkauf die Payback-Karte vorgelegt wurde… Alles ist irgendwo gespeichert.

    Und nun kommt ein Staatsanwalt daher und bittet um bestimmte Informationen. Er hat darum GEBETEN, es gab nach allen bislang vorliegenden Informationen keinen richterlichen Beschluss, sondern die Bitte eines Staatsanwaltes. Und das ist ein weiteres Problem!

    Mir ging es in dem Artikel in erster Linie darum, die Einfachheit darzustellen, mit der die unterschiedlichsten Daten über uns Bürger abgefragt werden können. Technisch gesehen ist es nur eine SQL-Abfrage, man schickt ein paar SELECTS an die Datenbank und bekommt kurz darauf eine Liste der Datenbankeinträge, die diesem SQL-Statement entsprechen. Easy going, ganz simple Geschichte, technisch gesehen. Sieht man das aber aus einem anderen Blickwinkel dann erhält man – eine Rasterfahndung, nicht anderes. Denn was ist letzten Endes eine Rasterfahndung, rein technisch gesehen? Ein paar SQL-Statements, die die Datenbankeinträge auf verschiedene Merkmale hin abklopfen und am Ende eine Liste liefern…

    Und am Ende erhält man entweder eine Liste von Personen, die in einem festgelegten Zeitraum einen Betrag in Höhe von 79,90 mit Kreditkarte auf ein bestimmtes Konto eingezahlt haben, oder eine Liste von Männern im Alter von 25-30 Jahren, die alleinstehend sind, arbeitslos und einen Polo fahren. Weil irgendeine Täterbeschreibung vielleicht diesem Profil entspricht.

    Technisch gesehen ist es vollkommen das gleiche.

  6. Geli sagte am 10.01.2007 um 14:00

    Nun ja, auch ich muss Oldman und Bjoern recht geben. Sicher verstehe ich auch deinen Standpunkt, aber sich an dieser Stelle darüber zu beklagen, wie deine/unsere Daten “gebraucht” werden, sorgt lediglich dafür, dass du hier mehr Kommentare erhälst. Gestern habe ich noch einen Bericht bei Akte gesehen und war echt begeistert, dass endlich mal in diesem Ausmaß etwas getan bzw. gefahndet wird. Tschuldige meine Ausdrucksweise, aber für solche Typen ist es mir furzegal welche meiner Daten zur Fahndung beihelfen können oder auch nicht. Es geht um Kinder!!!

  7. XSized
    Twitter:
    sagte am 10.01.2007 um 15:02

    Natürlich geht es um Kinder! Dass ich derartige Sch…. absolut widerlich und abartig finde und diese Leute bestraft gehören hab ich, so denke ich, schon recht deutlich zum Ausdruck gebracht. Aber auch für diesen Fall gibt es klare rechtsstaatliche Vorgaben, die beachtet werden müssen, auch von Seiten der Ermittlungsbehörden!

    Was passiert denn im Augenblick? Man teilt uns in Nachrichten ganz lapidar nebenbei mit, dass die Daten von 22 Millionen Kreditkarteninhabern überprüft wurden, weil ein Staatsanwalt darum gebeten hat. Eine kleine Nebensächlichkeit in einer Meldung, die von Erfolgen bei der Ermittlung Verdächtiger in Sachen Kinderpornografie berichtet. Letzteres ist ein toller Erfolg, keine Frage, weg mit den Leuten! Aber in dieser Erfolgsmeldung wird die Tatsache verpackt, dass gespeicherte Daten von mir und vielen Millionen anderer überprüft wurden, um diese Personen zu ermitteln. Ohne richterlichen Beschluss. Und genau so wurden und werden schon immer Negativmeldungen versteckt. “Liebe Mitbürger, nehmt doch bitteschön hin dass wir Eure Daten durchwühlen, wir haben doch so Personen ermittelt, die des Besitzes von Kinderpornografie überführt werden konnten. Dagegen könnt ihr doch auf keinen Fall sein…”

    Wie würde man reagieren wenn es heißt: “Liebe Mitbürger, nehmt doch bitteschön hin dass wir all Eure Wohnungen auseinandernehmen und durchwühlen weil wir Hinweisen nachgehen, dass in Eurer Straße ein Bombenbastler leben soll. Ihr könnt doch auf keinen Fall dagegen sein…”

    Zugegeben, der Vergleich hinkt, wie jeder Vergleich. Aber ist er wirklich so weit her geholt?

    Also nochmals: Ich bin dafür, solche abartigen Personen aufzuspüren und gerecht zu bestrafen. Aber bitte unter Einhaltung rechtsstaatlicher Vorgaben. Und die wurden in diesem Fall vielleicht nicht so ganz offensichtlich umgangen, zumindest jedoch extrem aufgeweicht…

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  1. [...] Mal kam mir die ganze Angelegenheit unrealistischer vor, mehr und mehr erinnerte mich die Sache an “Mikado”. Damals wurden die Transaktionen von 22 Mio. Kreditkartenbesitzern überprüft, um Personen [...]

  2. [...] werden uns ja gern Zahlen in großem Stil um die Ohren gehauen. Beispiele gefällig? In der Operation Mikado wurden 22 Mio. Kreditkartenkonten auf verdächtige Zahlungen hin überprüft. [...]

  3. [...] es hören nicht alle auf zu denken: In der Operation Mikado wurden 22 Mio. Kreditkartenkonten auf verdächtige Zahlungen hin überprüft. Beispiellos bislang. [...]

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