Marions Kochbuch: Brötchengate und kein Ende

Nachdem ich, wie viele andere auch, über die Abmahnungen rund um die Brötchenfotos berichtet hatte, war es jetzt eine Weile relativ ruhig um diese Fälle geworden. Zumindest scheinbar.

Inzwischen zeigt sich, dass das Thema und die Berichterstattung dazu weiterhin mit Argusaugen beobachtet wird. Unter anderem hatte auch WDR 2 über das Thema Abmahnung in dem Beitrag “Urheberrecht: Am Verstoß verdienen” berichtet. Dabei berichtete man mit den Worten

“… Manche Anwälte gehen sogar noch weiter! Sie mahnen Bilder ab, die dem Original sehr ähnlich sehen. Addi Thoennissen aus Düsseldorf hat sein eigenes Foto ins Netz gestellt und sollte trotzdem rund 1000,00 € bezahlen.”

über den Fall von Addi Thoennissen, der ganz fest davon überzeugt ist, keine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben sondern ein eigenes Foto veröffentlicht zu haben. Darüber berichtet er auch in seinem Blog zur Abmahnung.

In seinem Fall scheint also noch strittig zu sein, ob tatsächlich ein Foto aus dem Online-Kochbuch verwendet wurde oder nicht. Im deutschen Recht ist für solch eine Situation die Regel verankert, dass die Unschuld solange als gegeben anzusehen ist, bis das Gegenteil bewiesen wurde. Zumindest habe ich das bislang so verstanden und ich glaube, damit liege ich auch nicht ganz so weit daneben… Es ist also nach meinem Rechtsverständnis nun notwendig, dass der Kochbuch-Fotograf eine Verwendung seines Fotos durch Herrn Thoennissen nachweist und deutlich macht, dass das strittige Foto tatsächlich von ihm und nicht, wie Addi Thoennissen sagt, von Herrn Thoennissen aufgenommen wurde. Ein ganz normaler Rechtsstreit also – A sagt: “Das ist meins!”, B sagt: “Stimmt nicht, das ist meins.” So etwas wird normalerweise vor einem Gericht geklärt bis feststeht: “Das ist von A” oder “Das ist von B”. Das wäre wohl der übliche Weg.

Nun fordern die Anwälte des Kuchbuch-Fotografen allerdings Herrn Thoennissen auf, den WDR zu einer Gegendarstellung zu bewegen. Diese wird idealerweise auch gleich mitgeliefert:

“Entgegen meiner Darstellung habe nicht ich, sondern Herr Folkert Knieper das Foto gefertigt, das Grundlage der gefertigten Abmahnung war”

Das wirft bei mir nun 2 entscheidende Fragen auf:

1. Warum wird nicht der WDR selbst durch den Anwalt bzw. durch den Fotografen zu einer Gegendarstellung aufgefordert? Hat das einen bestimmten Grund?

2. Versucht man auf diese Weise, Herrn Thoennissen ein Schuldeingeständnis abzuringen? Wenn Herr Thoennissen von seiner Unschuld überzeugt ist, der Fotograf jedoch von dessen Schuld, dann sollte dies m.E. doch vor einem Gericht geklärt werden und nicht auf diese Weise. So ist doch nach meinem Verständnis der normale Rechtsweg, oder liege ich da vollkommen falsch?

Wenn eine Person von ihrer Unschuld überzeugt und das Gegenteil nicht bewiesen ist, dann kann diese Person doch solange sie will und in aller Öffentlichkeit sagen “Ich bin unschuldig!”. Das ist ihr gutes Recht, alles andere wäre in meinen Augen eine Vorverurteilung. Wenn ein Staatsanwalt gegen eine Person bspw. wegen eines Banküberfalls ermittelt und die Schuld nicht eindeutig bewiesen ist, dann kann diese Person überall und zu jedem Medium der Welt sagen: “Hört her liebe Leute, ich bins nicht gewesen. Ich habe kein Unrecht begangen, der Staatsanwalt irrt sich und klagt mich zu Unrecht an. Das wird sich alles vor Gericht herausstellen.” Daran ist nichts falsches. Und jeder Staatsanwalt in Deutschland würde sich hüten den Anzuklagenden (oder Angeklagten) schriftlich dazu aufzufordern, eine Gegendarstellung veröffentlichen zu lassen, solange die Schuld nicht feststeht. Wie es später mit der Glaubwürdigkeit der Person aussieht, wenn sie doch nicht unschuldig war, steht auf einem anderen Blatt. Genau so leidet allerdings auch das Ansehen des Staatsanwaltes wenn sich zeigt, dass er seine Arbeit nicht richtig gemacht und den falschen angeklagt hat.

Oder?

Popularity: 1% [?]

Tags: , , , , , ,

6 Kommentare bisher »

  1. würd mich nicht nicht wundern wenn die dich auch noch anklagen! ich sag “es dauert nur 4 tage bis die auf diesen artikel aufmerksam werden”…

  2. XSized
    Twitter:
    sagte am 02.03.2007 um 12:24

    Nun, ich denke ich BERICHTE recht objektiv und stelle ansonsten klar, dass ich hier meine Meinung vertrete. Auch wenn es schlimm ist, dass man darauf explizit hinweisen muss…

    Allerdings sage ich an keiner Stelle “A hat ganz sicher Recht” oder “B ist eindeutig schuldfrei”… Ich berichte darüber, was ich wahrnehme. Ich berichte, was ich dazu denke, wie ich es empfinde. Und ich stelle Fragen. Sollte dies alles nicht mehr möglich sein in diesem Land…dann können wir tatsächlich abschließen und einen Deckel drauf machen. Irgendeiner sollte dann nur noch daran denken, das Licht auszuschalten.

    Zudem hoffe ich durchaus nach wie vor, dass die betroffenen Personen auf diesen Artikel aufmerksam werden. Ich fänd es durchaus begrüßenswert, wenn sie sich an einer (sachlichen) Diskussion beteiligen würden.

  3. das du nich objektiv berichtest hab ich ja nie gesagt! nur haben wir hier in der bloggerszene meiner meinung nach ein wirklich problem wenn man mal seine meinung äußern will! wenn ich was schreibe was anderen nicht passt wird angeklagt anstatt zu kommunizieren… das geht mir dermaßen auf den geist

  4. XSized
    Twitter:
    sagte am 02.03.2007 um 13:42

    Das wollte ich Dir auch keinesfalls in den Mund gelegt haben ;)
    Verstehe schon was Du meinst, genau deshalb berichte ich aber auch darüber. Natürlich sollte man sich nicht dazu hinreißen lassen, wild mit Anschuldigungen und Beleidigungen um sich zu werfen, auch wenn es manchmal durchaus schwer fällt. Aber ich finde es wichtig auf Dinge hinzuweisen, die mir auf- oder missfallen. Wenn ich das nicht mehr darf…dann siehe mein letzter Kommentar.

  5. Ich dachte eigentlich das Thema wäre durch, das mit der Gegendarstellung wusste ich noch ned. Naja, ich versuche einfach gar keine Bilder im blog zu verwenden die ich nicht selber gemacht habe. Aber das scheint ja bei Addi ähnlich zu sein….

Trackbacks/Pingbacks

  1. [...] also automatisch in eine Empfehlung eingetragen. Nehmen wir also (nur als Beispiel) eine relativ bekannte Kochbuchseite, klicken dort auf das Bookmarklet und wir erhalten eine Empfehlung inklusive eines [...]

Hinterlasse einen Kommentar

Komentar RSS · TrackBack URI

Name: (erforderlich)

eMail: (erforderlich)

Website:

Kommentar:

Note: This post is over 5 years old. You may want to check later in this blog to see if there is new information relevant to your comment.