Linkhaftung: Ich glaub es geht schon wieder los…
Auch wenn der Bericht bei gulli bezüglich der Prozessbeteiligten gezielt ein wenig schwammig formuliert wurde, lässt er doch in Bezug auf das Urteil und den “Tatbestand” keine Deutlichkeit missen: Das Verlinken von Bildern ohne Einverständnis des Abgebildeten ist unzulässig.
Im vorliegenden Fall hatte ein namentlich nicht genannter Anwalt gegen einen ebenfalls namentlich nicht genannten Verlag geklagt, da der Verlag in einem redaktionellen Beitrag einen Link auf eine private Website gesetzt hatte, auf der Fotos mit der Abbildung des Klägers zu sehen waren. Der Betreiber der privaten Website hatte eine Genehmigung des Klägers zur Veröffentlichung der Fotos. Der Verlag hatte nicht direkt auf die Bilder verwiesen, sondern lediglich auf einen Beitrag, der die Bilder beinhaltete. Das darf er aber nicht, entschied das OLG München. Um diesen Link zu setzen, hätte der Verlag eine Genehmigung des Klägers einholen müssen.
Wie gesagt: Der Bericht von gulli ist arg vorsichtig formuliert aber dennoch kommt beim lesen Unmut in mir hoch. Wieder einmal wird das Prinzip des Internets nicht verstanden und gar mutwillig ausgehebelt. Das bloße Verlinken des Artikels hätte wohl nicht so ohne weiteres untersagt werden können, dazu gibt es inzwischen diverse Urteile. Deshalb wurde hier meiner Meinung nach gezielt der Umweg über das Recht an der eigenen Abbildung gewählt, um eine Verlinkung zu verhindern. Übertragen wir dies nun auf weitere theoretische Fälle, dann könnte auch hier wieder eine wilde Abmahnungs- und Klagewelle über deutsche Blogger und Websitebetreiber rollen. Nehmen wir beispielsweise einen kritischen Bericht über irgendeinen Politiker oder ein Unternehmen her. Verfasst von irgendeiner Online-Publikation die zudem die Genehmigung hat, das Foto dieses Politikers oder auch des Firmeninhabers (oder Vorstands oder was weiß ich) zu veröffentlichen und dieses Bild mit in den Beitrag packt. Verweise ich nun mittels eines Links auf diesen Artikel, dann kann die abgebildete Person nun auf Unterlassung klagen oder mich abmahnen, indem sie sich auf dieses Urteil beruft.
Da frage ich mich allen Ernstes: Sollten wir das deutsche Internet nicht so langsam mal abschalten? Ist doch ohnehin alles verboten, was das Internet ausmacht…
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8 Kommentare bisher »
























Das is doch echt albern was da abgeht.
Ich bin mir sicher, dass das Urteil eine Instanz höher wieder abgeschmettert wird.
Twitter: XSized
sagte am 27.06.2007 um 10:53
Laut dem Bericht bei gulli wurde eine Revision des Urteils vor dem BGH nicht zugelassen und es bleibt lediglich die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH. Inwieweit dies von Nutzen wäre kann ich nicht beurteilen, zudem müsste dieser Verlag das dann auch tun, wenn er auch gerade in Sachen Internetrecht schon sehr engagiert solche Dinge bis in die letzte Instanz treibt. Gerade angesichts solcher nicht nachvollziehbarer Urteile.
Es müsste dem Verlag eigentlich schon wert sein, das Urteil mit allen Mitteln noch revidiert zu bekommen.
Das Urteil ist eigentlich ein Schlag ins Gesicht für alle halbwegs engagierten Blogger/Autoren/Reporter/(Internet)Magazine.
Was ist mit deutschen Seiten die vergleichbar mit Digg, Technorati und was es sonst noch so gibt sind?
In unserer Lokalen Presse im Landkreis gibt es eine Rubrik, in der man sich “bewerben” kann und darauf hin die Seite verlinkt wird. Das sind pro Ausgabe an die 50 Internetseiten. Prinzipiell könnte man sagen, wäre man vorsichtig, müsste dieses Feature der Zeitung eingestellt werden.
Wo soll das Alles noch hinführen? Bescheuert ist das… demnächst gibt es Geldklagen deswegen?
Wenn Richter über Fälle richten, bei denen es um Themen geht, von denen sie offensichlich NULL Ahnung haben, dann kann kaum etwas Gescheites dabei herauskommen.
Man kann ja keine Ahnung haben … das ist ja ok! Aber … es SO zur Schau zu stellen?
Wahnsinn. Hätte ich nicht schon viel Schwachsinn ähnlicher Art gesehen, wäre ich jetzt wohl sprachlos.
Keine Angst. Ich glaube nicht, dass das Urteil so ausgefallen ist.
Gravenreuth hat in der Vergangenheit Urteile immer mal etwas schräg ausgelegt, selbst wenn sie schriftlich vorlagen. Hier liegt nach dessen eigener Aussage gerade mal das Protokoll vor.
fastix®
Soweit ich das verstanden habe, ging es darum dass die Bilder zu denen die Links führten, beleidigenden Inhalt hatten, oder so ähnlich jedenfalls…
Sabine: Die Bilder hatten keinen beleidigenden Inhalt. Der Verlag hatte nur eine Rechte nach §§ 22,23,33 KUG! So einfach ist das!
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
ich habe viele Presseberichte veröffentlicht und habe seinerzeit jeweils die Links zu meiner Seite geführt. Als dann das Arbeitsverhältnis aufgelöst wurde, habe ich meine Website mitgenommen, da diese ein Eigentum ist. Doch die Fa. beharrt darauf das ich nun alle Verlinkungen gelöscht werden, da ich ja in der Fa. nicht mehr beschäftigt bin. Die Fa. hatte also mit meiner Website Geld verdient und die ca. 150 Presseberichte für die Fa. verweisen weiterhin auf meine Seite. Was kann ich da machen zumal das beharbeiten und das entfernen der Links richtig viel Geld kostet?