Nicht kritikfähig – Abmahnung
Ein neuer Fall einer Abmahnung gegen ein Forum ist bekannt geworden: In einem Forum für Kraftsport und Bodybuidling wurden durch einen User 2 kritische Beiträge über ein Unternehmen verfasst, welches Produkte aus dem Fitness-Bereich über einen Onlineshop vertreibt. Diese 2 Beiträge befanden sich in einem Thread, der in erster Linie positive Beiträge über dieses Unternehmen beinhaltete.
Das namentlich nicht genannte Unternehmen entdeckte nun fast 3 Monate später diese beiden Beiträge und mahnte daraufhin den Betreiber des Forums ab, der diesen Fall nun öffentlich macht. Es ist das 2. Mal, dass er abgemahnt wird und auch in diesem Fall will er nicht einfach so klein beigeben, sieht er doch die Meinungsfreiheit durch derartige Aktionen in Gefahr. Das abmahnende Unternehmen verlangte nämlich nicht nur, dass die kritischen Beiträge entfernt werden sondern auch, dass ein Unterlassungs- und Verpflichtungsvertrag unterschrieben wird, der eine Vetragsstrafe für den Fall weiterer kritischer Beiträge über dieses Unternehmen in Aussicht stellt.
Das sollte man sich tatsächlich mal in Ruhe auf der Zunge zergehen lassen: Ein abmahnendes Unternehmen erwartet von einem (in meinen Augen vollkommen zu Unrecht) Abgemahnten die Unterzeichnung eines Vertrages, welcher diesem Unternehmen sämtliche Mittel in die Hand gibt, den Abgemahnten in Zukunft zu schröpfen. Kritische Beiträge sollen auf diese Weise komplett unterbunden werden, wehe dem unzufriedenen Kunden, wenn er seine Unzufriedenheit öffentlich zum Ausdruck bringt… Zudem ist es ein leichtes für einen Abmahner für entsprechende Verfehlungen in einem Forum zu sorgen, wenn man erst einmal solch einen “Vertrag” in den Händen hält. Aus diesem Grund hat Patrick, der Betreiber des Forums, dafür gesorgt, dass dieses Unternehmen in Zukunft in seinem Forum nicht mehr genannt werden kann. Zudem hat er nun sämtliche Beiträge zu diesem Unternehmen entfernt, auch die positiven. Ein konsequenter Schritt in meinen Augen.
Patrick hat nun seinerseits einen Anwalt beauftragt, der die Abmahnung als “sinnentleert” bezeichnet und eine passende Antwort verfasst hat.
via golem
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4 Kommentare bisher »
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Twitter: konradMD
sagte am 26.06.2007 um 13:35
Ich frag mich ja, was solche Unternehmen, sollten sie einen unterschriebenen Unterlassungsvertrag bekommen, daran hindert, daraufhin anonym was böses zu posten und 1h später das Forum mit der Vertragsstrafe zu überziehen. Das wär doch so simpel.
Twitter: XSized
sagte am 26.06.2007 um 13:51
Genau das meinte ich als ich schrieb “Unterzeichnung eines Vertrages, welcher diesem Unternehmen sämtliche Mittel in die Hand gibt, den Abgemahnten in Zukunft zu schröpfen”…
Einen derartigen “Vertrag” zu unterzeichnen ist meiner Meinung nach schon fahrlässig. Ob es kriminell ist, jemandem einen solchen Passus unterjubeln zu wollen, kann ich allerdings nicht beurteilen. Bedenklich find ich es aber durchaus.
Eine derartige Abmahnung ist nicht selten – und die Unterlassungserklärung üblich.
Was die Unterzeichnung einer solchen Erklärung aber implizieren kann, wurde oben ja schon gesagt.
Natürlich sollte jeder die Möglichkeit haben, gegen unwahre Behauptungen usw. vorgehen zu können. Auch ich würde ungern Dinge über mich in einem Forum oder in einem Blog lesen wollen, die nicht wahr sind.
Andererseits sehe ich regelmäßig, daß das Rechts-Instrument ‘Abmahnung’ mißbraucht wird um auch gegen wahre, aber gleichwohl mißliebige Aussagen vorzugehen.
Eine Besserung der Situation seitens des Gesetzgebers ist nicht in Sicht. Wenn sich die Betroffenen (und solche, die es werden könnten aber nicht werden wollen) nicht formieren und dagegen angehen, wird sich da auch laaaaaange nichts tun.
Wer sich engagieren will, und wenn es nur mit seiner Stimme ist, kann ja hier mal vorbeischauen:
http://www.abmahn-schutz.de
Ist jetzt ein bißchen Werbung, ich weiß. Aber für einen guten Zweck, oder? Eine private Initiative, mit der ich etwas bewirken will.
Es gibt zwar schon Aktionen und Initiativen gegen die Abmahnpraxis usw. … aber meines Erachtens gehen die nicht weit genug. Da wird zwar aufgeklärt, ja. Aber, AUFKLÄRUNG allein reicht nicht.