Weiter so Karlsruhe!

Eigentlich ist es schlimm, wenn die Gesetze unserer Regierung(en) erst durch ein Gericht auf Verfassungskonformität geprüft werden müssen. Sehr gut hingegen ist jedoch, dass das Bundesverfassungsgericht seiner Aufgabe auch nach kommt und denjenigen Einhalt gebietet, die das Grundgesetz eher als hinderlich ansehen.

Die in Hessen und Schleswig-Holstein praktizierte automatische Erfassung von Autokennzeichen durch die Polizei verstößt gegen das Grundgesetz, entschied das Bundesverfassungsgericht heute. Die Karlsruher Richter erklärten die entsprechenden Regelungen in den Polizeigesetzen der beiden Bundesländer für verfassungswidrig und nichtig. Auch vergleichbare Regelungen in anderen Ländern wackeln nun.

schreibt SPON.

Schön dass es noch Verantwortliche in unserem Land gibt, die das Grundgesetz achten. Erschreckend jedoch, dass es nur so wenige sind…

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2 Kommentare bisher »

  1. Und ich wette, es wird dennoch weiterhin praktiziert…

  2. Heute war es auch auf Seite 1 der Kieler Nachrichten: Lothar Hay (unser Innenminister) macht den Rückzieher…

    Aber mal im Ernst: warum ist denn damals das Maut-System für LWSs in die Hose gegangen?

    Ich denke das System sollte damals schon so angelegt werden, dass auch alle PKWs erfasst werden können: a) zur Datenerfassung b) für eine mögliche PKW Maut.

    Sonst hätte man das viel günstigere System aus der Schweiz oder Österreich kaufen können…

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