Impressumspflicht für Plakate

Einfach mal beim Udo Vetter nachlesen. Wäre der Lacher des Tages geworden, wenn es nicht so traurig wäre.

Ich habe einen ähnlichen Verdacht, wie es dort schon jemand in den Kommentaren anmerkte:

“Die Methode scheint so langsam zum Trend zu werden: Man verknackt oder verklagt jemanden wegen irgendwelchen fadenscheinigen Mist, der jede nähere Betrachtung überhaupt nicht standhält. Natürlich fliegt der Kram bei der ersten offiziellen Anhörung oder Verhandlung in sich zusammen, aber bis dahin hat derjenige erstmal jede Menge Umstände und Ärger. …”

Der Eindruck entsteht so langsam wirklich.

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1 Kommentar bisher »

  1. Qiqiu sagte am 08.11.2008 um 17:18

    Wäre ich Richter würde ich sagen:
    Da der junge Mann dieses Plakat selber vor seinen Körper gehalten hat, ist der Impressums-Pflicht genüge getan. :lol:

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