Eine Zensur findet statt!

Artikel 5 des Grundgesetzes besagt:

“Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Der durch mich fett hervorgehobene Satz hat heute seine Gültigkeit verloren. Das Bundeskabinett hat den Entwurf des “Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen” verabschiedet. Die veröffentlichte Pressemitteilung nennt die Kernpunkte dieses Gesetzes:

  • Auf der Basis von Sperrlisten des Bundeskriminalamts werden alle großen privaten Internetzugangsanbieter verpflichtet, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten im Internet durch geeignete technische Maßnahmen zu erschweren;
  • Aus präventiven Gründen wird gegenüber den betroffenen Nutzern über eine sog. Stoppmeldung klargestellt, warum der Zugang zu einem kinderpornographischen Angebot erschwert wird
  • Die Zugangsanbieter haften nur, wenn und soweit sie die Sperrliste des Bundeskriminalamts nicht ordnungsgemäß umsetzen.
  • Die anfallenden Daten können für die Strafverfolgung genutzt werden.

Diese Mitteilung ist allerdings in meinen Augen nur bedingt korrekt. Lautete ein spezieller Passus dieses Gesetzes vor wenigen Tagen noch wie folgt:

Diensteanbieter nach § 8, die einen öffentlich zugänglichen Internetzugang für mindestens 10000 Teilnehmer oder sonstige Nutzungsberechtigte in der Regel gegen Entgelt ermöglichen, haben geeignete und zumutbare technische Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu Telemedienangeboten, (die Kinderpornographie nach § 184b des Strafgesetzbuchs enthalten oder deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu verweisen und) die Bestandteil der Sperrliste des Bundeskriminalamts nach Absatz 1 sind, zu erschweren. Für die Sperrung dürfen vollqualifizierte Domainnamen, Internetprotokoll-Adressen und Zieladressen von Telemedienangeboten verwendet werden. Die Sperrung erfolgt mindestens auf der Ebene der vollqualifizierten Domainnamen, deren Auflösung in die zugehörigen Internetprotokoll-Adressen unterbleibt. Die Diensteanbieter haben die Maßnahmen unverzüglich zu ergreifen, nachdem das Bundeskriminalamt die aktuelle Sperrliste zur Verfügung gestellt hat, spätestens jedoch innerhalb von sechs Stunden.

so wurde in dem heute verabschiedeten Gesetzesentwurf daraus:

Diensteanbieter nach § 8, die den Zugang zur Nutzung von Informationen über ein Kommunikationsnetz für mindestens 10 000 Teilnehmer oder sonstige Nutzungsberechtigte in der Regel gegen Entgelt ermöglichen, haben geeignete und zumutbare technische Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu Telemedienangeboten, die in der Sperrliste aufgeführt sind, zu erschweren. Für die Sperrung dürfen vollqualifizierte Domainnamen, Internetprotokoll-Adressen und Zieladressen von Telemedienangeboten verwendet werden. Die Sperrung erfolgt mindestens auf der Ebene der vollqualifizierten Domainnamen, deren Auflösung in
die zugehörigen Internetprotokoll-Adressen unterbleibt. Die Diensteanbieter haben die Maßnahmen unverzüglich zu ergreifen, spätestens jedoch innerhalb von sechs
Stunden nachdem das Bundeskriminalamt die aktuelle Sperrliste zur Verfügung gestellt hat.

Wie man sieht, wurde eine entscheidende Differenzierung schlicht und ergreifend weggelassen.

Die Provider sollen nun also verpflichtet werden, (mindestens) DNS-Manipulationen für Seiten vorzunehmen, die durch das BKA (ohne eine zusätzliche Kontrollinstanz) auf eine Sperrliste gesetzt werden. Aufrufe auf solche Seiten sollen auf eine Stopp-Seite umgeleitet werden, die von den Providern gehosted wird. Dabei sind Zugriffe auf diese Stopp-Seiten zu protokollieren und die dabei gewonnenen Daten den Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln. “Interessanter” Aspekt dabei:

“Der Entwurf sehe daher vor, dass es für die Strafverfolger möglich sei, “in Echtzeit” direkt beim Provider auf die IP-Adressen der “Nutzer” des virtuellen Warnschilds zuzugreifen. Eine Strafbarkeit liege schon in dem Moment vor, wenn er nicht nachweisen könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe. (heise)”

Es findet also eine Umkehr der Beweislast statt. Es muss niemandem bewiesen werden, dass er eine der gesperrten Seiten besuchen wollte, allein der Zugriff auf eine der Sperrseiten ist ausreichend, um eine Straftat zu begehen. Ein Internetnutzer muss also beweisen, dass er sich möglicherweise vertippt hat oder aber durch einen falschen Link auf einer der Sperrseiten gelandet ist. Zudem darf kein Internetnutzer wissen, welche Seiten denn nun auf der Sperrseite gelandet sind, niemand weiß also, wann er sich strafbar macht.

Das Gesetz sieht folgende Regelung zur Erstellung der Sperrliste vor:

Im Rahmen seiner Aufgaben als Zentralstelle nach § 2 des Bundeskriminalamtgesetzes führt das Bundeskriminalamt eine Liste über vollqualifizierte Domainnamen, Internetprotokoll-Adressen und Zieladressen von Telemedienangeboten, die Kinderpornographie nach § 184b des Strafgesetzbuchs enthalten oder deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu verweisen (Sperrliste). Es stellt den Diensteanbietern im Sinne des Absatzes 2 arbeitstäglich zu einem diesen mitzuteilenden Zeitpunkt eine aktuelle Sperrliste zur Verfügung.

Das heißt: Nicht nur die eigentlichen Seiten, die möglicherweise Kinderpornographie enthalten (oder einmal enthielten) werden gesperrt, sondern auch Seiten, die dorthin verlinken. Also beispielsweise auch Wikileaks, die durch die Veröffentlichung der skandinavischen Sperrlisten (indirekt) auf gesperrte Seiten verlinken.

Somit ist relativ kurzfristig für niemanden mehr nachvollziehbar, welche Seiten möglicherweise von einer Zensur betroffen sind. Ein Internetnutzer merkt erst dann, dass er eine Straftat begangen hat, wenn es für ihn zu spät ist. Welche Folgen das hat, sollte eigentlich jedem klar sein: Es wird eine ständige Unsicherheit herrschen, jeder wird permanent in Sorge sein, auf irgendeinen Link zu klicken, den man nicht kennt. TinyURL und ähnliche Dienste werden damit in der Folge tabu sein. Wer sagt mir, dass mir da nicht ein Scherzbold irgendetwas unterjubeln wollte? Noch vor wenigen Tagen wurde erklärt, das Stopp-Schild auf den Sperrseiten solle eine letzte Warnung sein, bevor es zu einer strafbaren Handlung kommt. So schnell ändern sich Gesetzesentwürfe…

Das wirklich üble an dieser ganzen Sache ist, dass hier auf eine wirklich schäbige Art und Weise Grundlagen für eine umfassende Zensur geschaffen werden. Es wird das Thema Kindesmissbrauch missbraucht, um Tatsachen zu schaffen. Wer gegen die Sperrung von Kinderpornographie ist, wird als pädophiler hingestellt bzw. der Verdacht geäußert, man wolle nur verhindern, dass einem das Objekt der Begierde genommen wird. Auf die vielen sachlichen Argumente wurde niemals eingegangen, sie wurden einfach vom Tisch gewischt und den Kritikern um die Ohren gehauen. Und dabei beziehe ich mich nicht allein auf die Kritiken, die Sperren wären (noch) technisch unzureichend. Dass es niemals eine vollkommene Sperre geben kann, ist unbestritten und somit gar nicht diskussionswürdig. Viel schwerer wiegt, dass hier gezielt auf der Basis von Desinformationen Zensurinstrumente installiert werden, um unliebsame Inhalte zu filtern. Das ist ein derart schwerwiegender Eingriff in unserer Grundrechte, speziell mit Blick auf die damit geschaffene Unsicherheit für alle Internetnutzer in Deutschland, dass hier in meinen Augen in jedem Fall ein Volksentscheid her müsste. Dass es diesen niemals  geben wird ist mir natürlich klar, aber ich halte ihn in so einem Fall für absolut erforderlich.

Noch ist das Gesetz nicht bestätigt, noch besteht auch die Chance, dass es in Karlsruhe wieder gekippt wird. Aber es ist für mich eine Katastrophe schlechthin, wenn nur noch das Verfassungsgericht in der Lage sein sollte, auf die Einhaltung unserer Verfassung zu achten. Wir können auf der einen Seite nur hoffen, auf der anderen Seite müssen wir aber weiter aufklären und den Finger wieder und wieder auf die wunden Punkte legen. Es kann und darf nicht sein, dass kritische Stimmen einfach untergehen. Wenn diese Gefahr droht, dann müssen wir einfach lauter werden.

Mehr dazu:
Spreeblick: Von Laien regiert
c’t: Verschleierungstaktik
heise:  Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf zu Kinderporno-Sperren
fefe erklärt auch wichtige Grundlagen

Nachtrag: Boocompany hat zum Thema Zensursula und Internetsperren einen extrem interessanten Beitrag.
Telepolis: Lügen und Kinderpornographie

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6 Kommentare bisher »

  1. Das ist doch absolut bescheuert, den Zugang zu Kinderpornographie-Seiten zu erschweren. Das muss doch verboten werden – bei Zuwiderhandlung müssen doch die widerlichen Personen für immer weggesperrt werden.

    Wenn man eine Poker-Seite in Deutschland startet, hat man direkt eine Hausdurchsuchung, Probleme mit den Steuerbehörden etc. – aber solchen widerlichen Typen wird nur das Leben schwer gemacht, indem man den Zugang zu solchen Seiten “erschwert”?

  2. XSized
    Twitter:
    sagte am 25.04.2009 um 09:19

    Es ist bereits verboten, die aktuelle Gesetzeslage ist bereits derart, dass solche Seiten sofort vom Netz genommen werden können. Es erforderte also keinerlei neue Filtergesetze, um effektiv gegen KiPo im Internet vorzugehen.

    Aber wollen wir doch mal ganz ehrlich sein: Wer hat eigentlich tatsächlich noch daran geglaubt, dass es wirklich um KiPo geht? Gibt es (in Netzkreisen) noch so naive Leute? Ich empfehle, auch die verlinkten Beiträge ganz am Ende meines Artikels zu lesen.

  3. Und so rutschen wir immer tiefer in den Überwachungsstaat. Schön, dass wenigstens einige Menschen merken, wenn der Faschismus wieder ausbricht.

    Einfach ohne Worte diese Politik…

  4. Leider ein Trauerspiel, das zum Großteil aus mangelndem (technischen) Verständnis resultiert. Können statt Schnellschüssen nicht erst echte Experten miteinbezogen werden?

  5. Bin etwas hin und hergerissen.. die Unterscheidung zwischen bewusstem (Typein, Links von einschlägigen Foren etc.) und unbewusstem (z.B. Tiny-URL Link im Messenger) Besuchen der betreffenden Seiten muss getroffen werden.. aber ich bezweifle, dass dies hier die abschliessende Lösung darstellt. Not a fan of this..

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  1. [...] könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe.[heise] Es findet also eine Umkehr der Beweislast statt. Es muss niemandem bewiesen werden, dass er eine der…[Mirko, Xsized.de] Und um nochmal so richtig zu demonstrieren, wie egal von der Leyen eigentlich der [...]

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