Archiv für Februar, 2011

Empfohlene Links vom 27.2.2011

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5 Jahre nun schon auf diesem Blog…

Wie eigentlich jedes Jahr habe ich wieder einmal den “Geburtstag” meines Blogs verpasst. Am 7.2. war es soweit, also gratuliere ich mal nachträglich.

Wenn ich ehrlich sein soll, dann kommt es mir nicht so vor, als würde ich bereits seit 5 Jahren in diesem meinem 2. Blog schreiben, aber irgendwie sind in dieser Zeit nun doch 1693 Artikel zusammen gekommen und 4212 Kommentare in der Datenbank gelandet. Die unzähligen Spam-Kommentare bleiben da natürlich außen vor, geschätzt waren das bequem 3-4 Mal so viele.

Eigentlich hatte ich vor, meinem Blog zum Geburtstag ein neues Kleid zu spendieren, das aktuelle kann ich inzwischen schon nicht mehr sehen, ich hab mich einfach satt gesehen. Aber die Wunsch-Liste für das neue Theme ist doch recht lang geworden und somit wird es noch etwas dauern, bis ich damit durch bin. Vielleicht kann ich aber in den nächsten 2-3 Wochen schon mal ein paar Screenshots zeigen. Die Wunschliste ist vor allem aus einem Grund ziemlich lang: auch das neue Theme will ich wieder veröffentlichen und somit muss da etwas mehr Flexibilität vorhanden sein, als wenn ich es nur für mich erstellen würde.

Alles in allem waren es 5 recht nette Jahre mit meinem Blog und meinen Lesern, auch wenn die Posting-Frequenz bisweilen stark schwankte. Ich würde mich freuen, wenn ich sozusagen zum Jubiläum von meinen Lesern mal erfahren könnte, seit wann Ihr hier mitlest, was Euch in dieser Zeit gefallen hat und natürlich auch, was nicht. Ich bin ja schließlich auch neugierig ;)

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Empfohlene Links vom 24.2.2011

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Reformiert Karl-Theodor zu Guttenberg das deutsche Rechtssystem?

Die zu Guttenbergs sind inzwischen für Innovationen bekannt und auch die Affaire um KT zu Guttenberg zeigt, mit welcher Energie man immer wieder für frischen Wind in Deutschland sorgen kann.

Im Rahmen der gestrigen Fragestunde im Bundestag präsentierte nun KT zu Guttenberg sein Konzept zur Erneuerung des deutschen Rechtssystems und machte auf diese Weise deutlich, auf welch geniale Weise man zukünftig mit Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten in Deutschland umgehen könnte. Dass auf diese Weise das Strafrecht extrem vereinfacht, Gerichte entlastet und Steuermittel eingespart werden können ist offensichtlich.

Zum aktuellen Zeitpunkt wird geprüft, ob die durch Herrn zu Guttenberg eingebrachten Verbesserungsvorschläge in Zukunft, zunächst für einen überschaubaren Zeitraum auf Probe, für die immer häufiger werdenden Verfahren und Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverstößen in Tauschbörsen eingeführt werden sollten. Diese Maßnahmen könnten für entscheidende Entlastung von Rechtsanwälten und Richtern sorgen.

Sollten die Maßnahmen in Kürze umgesetzt werden, könnten in naher Zukunft Urheberrechtsverstöße mit Hilfe eines einfachen Formbriefes ausreichend geahnded werden. Im folgenden ein möglicher Wortlaut dieses Formbriefes.

“Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte mich hiermit für die irrtümliche Verwendung des Filmes [hier Titel einfügen] entschuldigen. Ich bin ein Mensch mit Fehlern und Schwächen und ich erkenne an, dass ich schwerwiegende Fehler bei der Beschaffung dieses Filmes gemacht habe. Ich habe mir diesen Film am vergangenen Wochenende erstmalig angeschaut und in der Folge erkannt, dass man bei der Wahl seiner Quellen aufgrund einer beruflichen und familiären Überlastung zweifellos nicht die erforderliche Sorgfalt hat walten lassen. Aus diesem Grunde hat man seine Konsequenzen gezogen, ich werde den Film in Zukunft nicht mehr anschauen und gebe die Kopie  hiermit an Sie zurück.

Der Vorwurf, es handle sich bei meinem Kopierfehler um eine Raubkopie ist abstrus, der Fehler ist unbewusst und ohne Schädigungsabsicht entstanden. Diese Beurteilung müssen Sie subjektiv dem Menschen überlassen, der über Stunden hinweg die einzelnen RAR-Dateien dieses Filmes heruntergeladen und entpackt hat, auch wenn bei der Wahl der Quellen Fehler geschehen sind. Eine Raubkopie setzt – wie Sie und viele wissen – voraus, dass man bewusst und vorsätzlich illegale Quellen verwendet hat. Ich habe bereits zum Ausdruck gebracht, dass ich weder bewusst noch vorsätzlich gehandelt habe. Beachten Sie bitte, dass ein solcher Vorwurf auch strafrechtliche Relevanz in sich tragen könnte, da dieser leicht als üble Nachrede oder Ähnliches verstanden werden könnte, was Sie sicherlich auch nicht wünschen.

Hochachtungsvoll”

Über die Gültigkeit und Wirksamkeit eines solchen Formbriefes kann zum aktuellen Zeitpunkt allerdings noch keine Auskunft erteilt werden.

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