Archiv für Februar, 2014

Das deutsche Internet auf dem Weg zur Textwüste

Beobachtet man die Entwicklungen in der Vergangenheit sowie aktuelle Vorfälle und Pläne, dann muss man tatsächlich befürchten, dass sich das deutsche Internet zu einer drögen Textwüste entwickelt. Oder richtiger gesagt: zurück entwickelt. Das World Wide Web war eine tolle Erfindung, ermöglichte es doch die Einbindung von Bildern und nach und nach auch weiterer medialer Inhalte (was sicher nicht jeder toll fand und findet). Aber die Entwicklung geht zurück zu Gopher-ähnlichen Zuständen, wenn ich mir mit zurückliegenden Ereignissen im Kopf aktuelle Meldungen anschaue. Rechtsunsicherheit (oder auch nicht geringe Kosten) bei lizenzgemäßer Nutzung fremder Bilder, inzwischen auch die Forderung, für das Einbetten von Videos zu zahlen. All die ganzen sonstigen Abmahnungen und Klagen mal völlig außen vor gelassen.

„Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein!“ lautete die Forderung. War es nie, das mal ganz nebenbei. Aber das Recht, was in jüngster Vergangenheit geschaffen und gesprochen wurde, geht vollständig am Internet, an den technischen Errungenschaften und am Rechtsverständnis der Mehrheit vorbei, bedient sich rechtlicher (Fehl-)Konstruktionen aus den Anfängen des Buchdrucks und dient nur Einzelnen, auf gar keinen Fall aber der Gesamtheit. Im Namen des Volkes werden Urteile erlassen, die das Volk mit offenen Mündern oder blankem Entsetzen zurück lassen. Mangelndes Verständnis bei den Verantwortlichen? Daran kann ich fast nicht mehr glauben, auf mich wirkt das inzwischen wie Kalkül.

Von jedem einzelnen Internetnutzer wird inzwischen ein umfangreiches Wissen rund um Urheberrecht, Lizenzrecht, Zitatrecht (usw.) und dazu noch umfangreiches technisches Verständnis erwartet bzw. gar verlangt. Fehlt ihm etwas davon, dann begibt er sich in Gefahr rechtlich belangt und unter Umständen ordentlich zur Kasse gebeten zu werden. Schlimmstenfalls sogar ohne eigenes Zutun, als Mitstörer. Gleichzeitig aber urteilen Richter scheinbar ohne jegliches Wissen um die Materie, erwarten aber vom „Täter“ Fachwissen. Rechtsanwälte mahnen ab, angeblich ohne die Hintergründe geprüft zu haben oder zu wissen, worum es im Detail geht (Redtube), aber der Nutzer soll erkennen können, ob es sich um eine offensichtlich rechtswidrige Quelle handelt oder nicht.

Ich werfe in diesem Beitrag verschiedene Dinge wild durcheinander, zugegeben. Aber inzwischen haben die meisten längst den Überblick verloren, als aktiver Nutzer des Internets sollte man inzwischen schon beinahe vor jedem Tastendruck einen Anwalt konsultieren und selbst als passiver Konsument ist man nicht sicher vor Abmahnungen, selbst wenn sie sich letzten Endes als ungerechtfertigt herausstellen. An jeder Ecke sind Urheberrechtsabgaben fällig, die Nutzungsmöglichkeiten werden gleichzeitig mehr und mehr eingeschränkt. Jeder zahlt inzwischen knapp 14 Euro Urheberrechtsabgaben beim Kauf eines PCs, das waren allein im 2. Quartal 2013 ca. 30 Millionen Euro. Für Smartphones werden zwischen 16 und 36 Euro pro Gerät fällig, das macht bei ca. 26 Mio. verkauften Geräten im Jahr 2013 zwischen 416 und 936 Mio Euro Urheberrechtsabgaben! Doch welchen Gegenwert gab es dafür, abgesehen von weiteren Einschränkungen der Nutzungsrechte? Sämtliche anderen Geräte, Datenträger, Speicherkarten, USB-Sticks, Drucker, Tintenpatronen, MP3-Player, Festplatten, Tablets, eBook-Reader usw. (die Liste ist lang) sind noch gar nicht mit eingerechnet. Weil man diese Geräte ja in erster Linie nur dafür nutzt, urheberrechtlich geschütztes Material zu kopieren. Aber ein gekauftes eBook verleihen? Verbrechen! Man darf ja schon froh sein, wenn man es noch ohne Umgehung eines Kopierschutzverfahrens auf sein Zweitgerät kopiert bekommt. Oder überhaupt noch lesen kann, wenn ein paar Jahre ins Land gegangen sind.

Ich kann mit ein paar wenigen Worten keine Lösungen nennen, die diese Entwicklung endlich aufhält. Es sind zu viele Punkte und jeder einzelne ist sehr komplex. „Fair use“ wäre hier sicherlich zu nennen, auch wenn das kein Allheilmittel ist. Strikte Einschränkung der Selbstbedienungsmentalität diverser Institutionen wäre ebenfalls ein Thema, ebenso gehören Nutzungsverhinderer (aka Kopierschutzmechanismen) schlicht auf den Müll. Auch eine Kulturflatrate klingt insgesamt nicht so falsch und würde möglicherweise allen helfen. Aber immer nur auf der „Geiz ist geil“-Mentalität der Kunden herum zu hacken ist sehr einfach, viel einfacher als über die Frage nachzudenken, wie sie entstanden sein könnte. Ich finde aber, die Diskussionen sollten endlich einmal am richtigen Ende aufgerollt werden. Denn kein Mensch hat etwas dagegen einzuwenden, dass Urheber für ihre Tätigkeit auch angemessen entlohnt werden. Aber nicht wir Nutzer tragen die Schuld daran, wenn das Geld nicht dort ankommt, wo es hin gehört. Die Konstrukte zwischen Benutzer und Urheber haben schlicht versagt. Meine simple Auflistung von lediglich 2 Posten der vielfältigen Urheberrechtsabgaben in Deutschland ergibt schon fast eine Milliarde Euro an Einnahmen. Rechnet man mit dem durchschnittlichen Bruttoeinkommen in Deutschland für 2013 in Höhe von knapp 41.000 Euro pro Jahr, dann könnte man allein mit den Einnahmen aus diesen beiden Posten 24.390 Urhebern ein Durchschnittsgehalt zahlen. Selbstverständlich berücksichtige ich in diesem Beispiel nicht sämtliche Abgaben und Nebenkosten, es soll lediglich als Beispiel zur Verdeutlichung dienen. Und ich berücksichtige ja auch nur einen Bruchteil der tatsächlichen Einnahmen aus Urheberrechtsabgaben.

Das Problem sind also sehr offensichtlich nicht Anwender, Kunden oder Internetnutzer. Jegliche Maßnahmen, Ideen, Pläne, Gesetze, Urteile und Forderungen zielen aber ausschließlich auf diese Gruppe ab. Sie ändern nichts am eigentlichen Problem. Sie sollen einfach nur weitere Einnahmen ermöglichen, die am Ende auch nur wieder nicht bei denen ankommen, die sie verdienen. Urheber versuchen sich zu wehren, wenden sich dabei aber häufig mit ihren Maßnahmen gegen diejenigen, die die geringste Schuld daran tragen, dass ihre Arbeit nicht angemessen vergütet wird. Selbstverständlich nervt es, wenn man seine Werke anderswo entdeckt und sich die Verursacher oftmals keinerlei Schuld bewusst sind. Aber andererseits darf man angesichts der derzeitigen Zustände, die vielfach bereits als Raubrittertum bezeichnet werden, nicht mehr verwundert sein, wenn vielen das Urheberrecht inzwischen bereits schlicht egal ist. Weil sie einerseits überhaupt keinen Überblick mehr über die ganzen Fallstricke haben, selbst wenn sie lizenzgemäß handeln. Und weil im Namen der Urheber inzwischen derart viel Schindluder getrieben wird, dass auch der Ärger der Nutzer und Kunden in die falsche Richtung kanalisiert wird. Wenn Urheber und Nutzer/Kunden irgendwann mal erkennen, dass sie keine Gegner sind sondern Partner und die eigentlichen Übeltäter an ganz anderer Stelle sitzen, dann wird auch endlich eine konstruktive Diskussion ermöglicht und dann lassen sich langweilige und eintönige und dröge Textwüsten im deutschen Internet verhindern. Unter anderem.

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Fotos im Blog: Die nächste Falle (Update)

Angesichts der zahlreichen Abmahnungen rund um Fotos in Blogs in der Vergangenheit sind nicht wenige Blogger dazu übergegangen, Fotos von Stock-Agenturen zu verwenden. Man bezahlt einen kleinen Betrag und kann anschließend das jeweilige Bild in einem eigenen Beitrag verwenden. Je nach Nutzungsbedingungen des Anbieters auch mit einem passenden Vermerk zum Urheber am Bild oder innerhalb des Beitrages.

Aber selbst das Einhalten der Nutzungsbedingungen schützt nicht vor Abmahnung, wie ein aktueller Fall zeigt. Hier hatte die Betreiberin der WebSite ein Foto von Pixelio lizensiert und im Artikel (fast) korrekt den Urheber gekennzeichnet (fast, da der in den Nutzungsbedingungen von Pixelio geforderte Hinweis auf Pixelio fehlte). Dennoch ging der Fotograf gegen die Betreiberin vor, da das Bild nur im Artikel gekennzeichnet war, nicht jedoch in der Artikelübersicht. Laut Landgericht Köln handelt es sich hierbei um verschiedene Verwendungen des Bildes, weshalb bei jeder Verwendung die Hinweise auf den Urheber einzublenden sind. Auch, und das ist das besondere an diesem Fall, wenn ausschließlich das Bild selbst aufgerufen wird.

Um dieser Forderung des LG Köln nachzukommen, müsste der Hinweis auf den Urheber und das Stockfoto-Archiv also direkt im Bild angebracht werden. Was eine Bearbeitung des Bildes erfordert, die nach den Nutzungsbedingungen von Pixelio in dieser Form allerdings nicht zulässig ist, wie RA Schwenke bemerkt:

Übertragen werden folgende Nutzungsarten: – das eingeschränkte Bearbeitungsrecht, d.h. das Recht, das Bildmaterial unter Verwendung analoger, digitaler oder sonstiger Bildbearbeitungsmethoden wie folgt zu bearbeiten: Änderung der Bildgröße (Vergrößerung, Verkleinerung, Beschneidung), Umwandlung der Farbinformationen, Änderung der Farb-, Kontrast- und Helligkeitswerte. Das Recht zu anderweitigen Änderungen am Bildmaterial verbleibt beim Urheber.

Was mich ganz besonders nervt an diesem Fall ist folgendes: Der Fotograf stellt seine Bilder in einem Stockfoto-Archiv zur Nutzung zur Verfügung. Man kann (nein MUSS) erwarten, dass er die Nutzungsbedingungen von Pixelio ebenso kennt und akzeptiert hat wie es für jeden anderen Nutzer der Fall ist. Akzeptiert er diese Bedingungen, um den Dienst zu nutzen, dann akzeptiert er sie als Ganzes und nicht nur die Rosinen im Kuchen, die ihm gefallen. Er hat sich also vorab mit den gegebenen Bedingungen einverstanden erklärt und somit ergibt sich nach gesundem Menschenverstand für ihn keinerlei Grund zu einer Abmahnung. Im Gegenteil hätte hier meiner Meinung nach maximal Pixelio Grund zum meckern gehabt, da der Hinweis auf Pixelio fehlte.

Es zeigt sich allerdings, dass gesunder Menschenverstand und das Rechtsverständnis der meisten wieder einmal überhaupt nichts mit dem zu tun haben, was Gerichte entscheiden. Insofern ergibt sich daraus der Schluss, in Zukunft also auch noch Stockfotos zu meiden, um halbwegs sicher vor Abmahnungen zu sein. Zumindest nach aktuellem Stand.

Update: Pixelio hat zu diesem Urteil eine Stellungnahme veröffentlicht. Beachtenswert ist unter anderem der letzte Satz:

Pixelio wird sich zudem an einer Berufung gegen das Urteil des LG Köln beteiligen, da diese Fehleinschätzung nicht nur Einfluss auf unsere Nutzer und Bildverwender, sondern in weiterer Auslegung auf nahezu alle Bildverwendungen im deutschen Internet hat.

Angemessene Reaktion, wie ich finde.

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