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Landesdatenschützer fordern WebSite-Betreiber zum Entfernen der Social-Buttons auf (Update)

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein fordert alle WebSite-Betreiber auf, umgehend Facebook-Fanseiten sowie Social-Buttons wie beispielsweise den “Gefällt mir” Button von Facebook aus ihren Webseiten zu entfernen.

“Nach eingehender technischer und rechtlicher Analyse kommt das ULD zu dem Ergebnis, dass derartige Angebote gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) verstoßen. Bei Nutzung der Facebook-Dienste erfolgt eine Datenweitergabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA und eine qualifizierte Rückmeldung an den Betreiber hinsichtlich der Nutzung des Angebots, die sog. Reichweitenanalyse. Wer einmal bei Facebook war oder ein Plugin genutzt hat, der muss davon ausgehen, dass er von dem Unternehmen zwei Jahre lang getrackt wird. Bei Facebook wird eine umfassende persönliche, bei Mitgliedern sogar eine personifizierte Profilbildung vorgenommen. Diese Abläufe verstoßen gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht. Es erfolgt keine hinreichende Information der betroffenen Nutzerinnen und Nutzer; diesen wird kein Wahlrecht zugestanden; die Formulierungen in den Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von Facebook genügen nicht annähernd den rechtlichen Anforderungen an gesetzeskonforme Hinweise, an wirksame Datenschutzeinwilligungen und an allgemeine Geschäftsbedingungen.

Das ULD erwartet von allen Webseitenbetreibern in Schleswig-Holstein, dass sie umgehend die Datenweitergaben über ihre Nutzenden an Facebook in den USA einstellen, indem sie die entsprechenden Dienste deaktivieren. Erfolgt dies nicht bis Ende September 2011, wird das ULD weitergehende Maßnahmen ergreifen. Nach Durchlaufen des rechtlich vorgesehenen Anhörungs- und Verwaltungsverfahrens können dies bei öffentlichen Stellen Beanstandungen nach § 42 LDSG SH, bei privaten Stellen Untersagungsverfügungen nach § 38 Abs. 5 BDSG sowie Bußgeldverfahren sein. Die maximale Bußgeldhöhe liegt bei Verstößen gegen das TMG bei 50.000 Euro.”

Das ULD fährt also richtig scharfe Geschütze auf, auch wenn man sich derzeit vordergründig an WebSite-Betreiber in Schleswig-Holstein wendet. Genau genommen dürfte diese Aussage auch nicht allein für Facebook gelten, auch der “+1″-Button von Google wäre hiervon betroffen und diverse andere Social-Dienste sicher auch. Besonders krass finde ich, dass man nicht allein auf die Buttons abzielt sondern auch ganz klar Fanpages bei Facebook anspricht.

Ich finde immer wieder erstaunlich, mit welcher Schärfe Landesdatenschützer gegen derartige Dinge vorgehen und wie vergleichsweise harmlos die Äußerungen beispielsweise gegen das SWIFT-Abkommen oder das Fluggastdaten-Abkommen ausfallen, die weitaus tiefer in die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen eingreifen als eine lächerliche Facebook-Fanseite. Ich wünschte, das ULD würde sich vorrangig um wirklich wichtige Dinge kümmern und nicht mit solchem Aktionismus eine seriöse Tätigkeit vorgaukeln.

Update: Rechtsanwältin Nina Diercks äußert sich im Social Media Recht Blog sehr ausführlich über diese Ankündigung des ULD. Ihr Fazit: Gewissermaßen hat das ULD irgendwie Recht, aber über die Folgen mag sie im Detail derzeit nicht nachdenken, wenn sie Übelkeit vermeiden will. Verständlich, ich konnte das Nachdenken leider nicht verhindern und kämpfe nach wie vor mit der Übelkeit. Auch Udo Vetter äußert sich im law blog zu dieser Meldung und nennt die Drohungen

…gegen alle Schleswig-Holsteiner, die Plugins von Facebook verwenden, ein Armutszeugnis für das ULD. Statt sich mit dem wirklichen Gegner Facebook anzulegen und auf Verbesserungen zu drängen, versuchen es Weichert und seine Leute über die Einschüchterung harmloser Facebook-Nutzer.

Exakt, dem gibt es nichts hinzu zu fügen.

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Hat Apple das iPad-Design auch nur geklaut? (Update)

Wie ich bereits geschrieben hatte, versucht Apple mit juristischen Mitteln Samsungs Galaxy-Tab vom Markt zu drängen. Samsung kopiere Look und Feel und würde den “Kultstatus” des iPads ausnutzen wollen und auf der Welle mitreiten. Apple hatte sich das Design des iPads schützen lassen.

Nun sollte es sich ja eigentlich so verhalten, dass man nur dann etwas schützen lassen kann, wenn es das so in dieser Form noch nicht gab. Nach meinem Verständnis. Interessanterweise hatte ich aber immer das Gefühl, soooo neu wäre der Anblick eines iPads für mich nun auch wieder nicht. Eigentlich hatte ich sowas schon viel früher gesehen. Und nach ein klein wenig Recherche habe ich festgestellt: mein olles Gedächtnis lässt mich noch nicht im Stich, ich HATTE es schon mal gesehen.

Aus Gründen des Urheberrechts binde ich das Bild an dieser Stelle nicht in meinen Beitrag ein sondern verlinke es lediglich. Schaut hier.

Das Bild stammt aus Star Trek DS9 aus der Folge “Image in the Sand“. Und wer mal ein wenig in alten Folgen stöbert wird noch jede Menge ähnliche Geräte finden, die in Star Trek übrigens “PADD” genannt wurden. Die gab es da in unzähligen Variationen und verschiedene ähneln ebenfalls den heutigen iPads. “Image in the Sand” wurde übrigens im Jahre 1998 erstmals ausgestrahlt.

Natürlich, das Gerät auf dem Bild sieht nicht exakt so aus wie das iPad2, gar keine Frage. Es gab andere PADDs, die ihm noch mehr ähnelten. Oder denen das iPad mehr ähnelt. Aber es scheint ja keine Rolle zu spielen, ob ein Gerät EXAKT so aussieht oder nur ähnlich (was sich bei Tablets kaum vermeiden lässt). Und wenn es wie im Fall iPad2 und Galaxy-Tab nur um eine grobe Ähnlichkeit geht und diese ausreichte, um eine EV gegen Samsung zu erwirken, dann sollte die grobe Ähnlichkeit zwischen iPad/2 und den PADDs aus den 90er Jahren doch vollkommen ausreichen, um die Schutzwürdigkeit des Designs in Frage stellen zu können. Darüber hinaus gibt es bereits weitaus länger als das iPad digitale Bilderrahmen, denen das iPad ebenfalls mehr als ähnlich sieht… Also selber auch nur mal wieder nur geklaut?

Update: Hach, da gab es ja tatsächlich doch noch viel mehr, als ich in meiner ersten schnellen Recherche entdecken konnte. Schaut Euch mal dieses Video von 1994 an (via):

Könnte das mal jemand in Düsseldorf an den entsprechenden Stellen vorführen? Auf dass man dort peinlich berührt im Boden versinke…

Logisch, dass ich hier eine Lanze für Samsung breche. Mich widert Apples Gebaren in dieser Hinsicht schon seit langem an. Ideen, Designs und Funktionen kopieren, patentieren (selbst die trivialsten Selbstverständlichkeiten) und dann andere verklagen. Ja, machen andere auch, find ich genau so erbärmlich. Aber Apple weint immer am lautesten herum deshalb.

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Apple lässt Vertrieb des Galaxy-Tab in Europa untersagen

Apple hat vor dem Landgericht Düsseldorf eine Einstweilige Verfügung gegen Samsung erwirkt, die Samsung den Vertrieb des Galaxy-Tab europaweit untersagt. Einzige Außnahme: die Niederlande.

Die Geräte von Samsung sind Apple seit geraumer Zeit ein Dorn im Auge, Design und Bedienung sei von Apple abgekupfert. Daher sind bereits diverse Klagen in verschiedenen Ländern anhängig. Was mir allerdings nicht so ganz in den Kopf will ist die Tatsache, dass das Landgericht Düsseldorf hier eine europaweit gültige Entscheidung getroffen haben soll, irgendwie nicht so ganz vorstellbar für mich. Zumal es sich lediglich um eine EV handelt, die genau so fix wieder vom Tisch sein kann wie sie dahin kam… Ich glaube also nicht, dass der Artikel den Sachverhalt wirklich korrekt wiedergibt.

Die Tatsache dass Apple extrem massiv gegen einen derart wichtigen Lieferanten wie Samsung vorgeht wundert mich allerdings schon seit einiger Zeit. Da scheint mächtig viel Arroganz mit im Spiel zu sein.

Update: Slashgear berichtet ebenfalls darüber und liefert auch eine kurze Erklärung, warum die Düsseldorfer den Vertrieb europaweit unterbinden konnten.

Update 2: Eine Kopie des Antrages auf die Erlassung der EV gegen Samsung ist inzwischen aufgetaucht. (via lawblog)

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Paypal will Kuba-Embargo durchsetzen

Als ich das eben bei Golem gelesen habe, glaubte ich im ersten Augenblick an einen Scherz und im 2. Moment habe ich geschaut, ob heute der 1.April ist. Nix von beidem, es scheint tatsächlich ernst zu sein. Paypal will das Kuba-Embargo der USA in Deutschland durchdrücken. Dazu sei man als US-Unternehmen verpflichtet.

Laut Golem ist unter anderem der Versender Rum & Co. davon betroffen. Diese wurden neben anderen Unternehmen von Paypal aufgefordert, sämtliche kubanischen Zigarren von der WebSite zu entfernen. Anschließend sperrte Paypal die Konten der Firmen. Gestern wurde Rum & Co, dann von Paypal angerufen und man unterbreitete das Angebot, die Paypal-Konten wieder zu öffnen, sobald sämtliche Produkte aus Kuba aus dem Shop verschwunden seien. Die Antwort von Rum & Co. war, Paypal als Zahlungsmöglichkeit aus dem Shop zu entfernen.

Korrekte Handlung in meinen Augen, es kann echt nicht angehen, dass ein Zahlungsdienstleister festlegt, welche Produkte ein Online-Shop verkaufen darf und welche nicht. Die einzige Aufgabe eines Zahlungsdienstleisters ist die Zahlungsabwicklung. Paypal hat sich da offenbar auf extrem dünnes Eis gewagt und ich hoffe sehr, dass diese Handlung Folgen haben wird. Es kann nicht angehen, dass deutsche Unternehmen zur Erfüllungshilfe amerikanischer Politik aus den 60er Jahren verdonnert werden. Unfassbar!

 

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