Archiv für kranke welt

Spam auf dem Blog durch Templatebrowser.com

Durch einen Trackback von einem Blog bin ich darauf aufmerksam geworden, dass Templatebrowser.com (inzwischen nicht mehr erreichbar) eine Vielzahl von WordPress- und Joomla-Themes mit verändertem Code zum Download angeboten hatte, darunter auch mein (Not so) fresh-Theme.

Die Templates enthielten ein paar Zeilen zusätzlichen PHP-Code, der von Templatebrowser Daten lud und versteckt in die Seite integrierte. Bislang wurden offenbar Spam-Links nachgeladen und in der Seite versteckt, um Google zu spammen, der Code ist aber auch geeignet, Schadcode zu laden und in die Seite zu integrieren.

Wie eingangs bereits erwähnt ist Templatebrowser.com inzwischen down, dennoch sollte jeder, der Themes von dieser Seite einsetzt, besser das Original laden und das modifizierte Theme von seinem Server werfen.

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Ahja?

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Jeder darf mal dran

Hat eigentlich tatsächlich noch jemand geglaubt, es würde nicht so kommen, wie all diejenigen, die seit eh und je vor der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung gewarnt haben? NATÜRLICH wecken derartige Daten Interesse, NATÜRLICH will da jeder dran. Und NATÜRLICH gibt es bereits jetzt Bestrebungen, den Zugriff auf diese Daten auch „Rechteinhabern zur zivilrechtlichen Verfolgung etwa von Urheberrechtsverletzungen“ zu gewähren.

„Unserer“ Politiker sind auf dem besten Weg, ihr eigenes Volk zu verschachern. Die Lobbyarbeit von beispielsweise der Contentindustrie hat dazu geführt, dass Gesetze nach ihrem Wunsch erlassen wurden. Nun ist es soweit, dass auch die Grundrechte jedes einzelnen von uns an die Industrie verschachert werden sollen. Informationelle Selbstbestimmung? Seit 1983 als Grundrecht anerkannt und bestätigt. Und das heißt nicht nur, dass Bürger darüber informiert werden müssen, wer was von ihnen speichert, wie Frau Zypries behauptet. Informationelle Selbstbestimmung heißt im Klartext:

Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Dieser Schutz ist daher von dem Grundrecht des Art 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art 1 Abs. 1 GG umfaßt. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.

Dies schließt auch (oder besser: vor allem) Verbindungsdaten ein. Dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zufolge ist ein jeder Bürger unseres Landes berechtigt, seine Zustimmung zur Preisgabe und Verwendung seiner Daten zu verweigern. Wenn die Erhebung dieser Daten denn überhaupt mit der Verfassung vereinbar ist. Zumindest letzteres wird ja hoffentlich rechtzeitig vor Inkrafttreten der Gesetze geklärt werden.

Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen: Unternehmen, die einzig und allein das Ziel haben, Gewinne zu erwirtschaften, sollen auf derartige Daten zugreifen können! Wofür solche Daten dann alles missbraucht werden können, ist doch sicherlich auch dem letzten klar. Oder? Hat da noch irgend jemand gesagt, er hätte nichts zu verbergen?

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Zensur im Kopf

Udo Vetter hat einen hervorragenden Artikel zum Thema Vorratsdatenspeicherung und die Auswirkungen auf jeden Einzelnen geschrieben veröffentlicht. Titel: Furcht vor dem, was geschehen könnte, verfasst von Jens Ferner.

Diesen Link widme ich all jenen die noch immer meinen, nichts zu verbergen und somit nichts zu befürchten zu haben. Lest diesen Beitrag ganz aufmerksam und lasst ihn einfach mal sacken.

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