Archiv für kranke welt

Türkei ohne YouTube

Nach Brasilien nun auch die Türkei: Die Türk Telekom hat nach einer entsprechenden Anordnung eines türkischen Gerichts unverzüglich reagiert – und den Zugriff auf YouTube unterbunden. Das Gericht ordnete die Sperrung an, weil sich ein paar Türken und Griechen eine Videoschlacht geliefert hatten, in der sie sich gegenseitig beschimpften. Als dann in einem Video die Beschimpfungen ein wenig überhand nahmen, wurde das Video aufgrund massiver Beschwerden von den Servern entfernt und zudem von diesem Gericht die Sperrung der Seiten für die Türkei verfügt.

Andere Provider waren offenbar nicht ganz so folgsam wie die Türk Telekom – über deren Leitungen ist YouTube nach wie vor erreichbar.

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Es fällt auch den anderen auf

Auch im Ausland wird man inzwischen auf diverse Misstände hierzulande aufmerksam, wenn auch aus anderen Gründen als es in unserem Lande der Fall ist. Die schweizer BILD-ähnliche Zeitung Blick schreibt in ihrem Artikel “Flucht aus dem Armenhaus“:

“Der Ansturm der deutschen Arbeitskräfte in die Schweiz hat vor allem einen Grund: Deutschland hat sich innerhalb weniger Jahre mutwillig zum Billiglohnland und zum Armenhaus gemacht. Selbst im «Boomjahr» 2006 gingen die Löhne weiter zurück.”

Sehr deutlich wird dies auch in dem Diagramm, welches den Artikel ziert. Während in anderen Ländern die Reallöhne (also die Kaufkraft) laut OECD in den letzten 10 Jahren zwischen 4 und 28,5(!!) Prozent nach oben gingen, bewegten sie sich in Deutschland in die entgegengesetzte Richtung, um -5,1%.

Berichtet wird dies im Rahmen der Kampagne “Wie viele Deutsche verträgt die Schweiz?”, der Artikel ist also durchaus mit Vorsicht zu genießen. Fakt ist allerdings, dass auch aufgrund der oben dargestellten Entwicklungen eine Abwanderung stattfindet. Im Jahr 2006 sind insgesamt 144.815 Deutsche emigriert, das ist keine schlechte Zahl. Dabei handelt es sich allerdings nur um die Zahl derjenigen, die sich in Deutschland abgemeldet haben. Die “Dunkelziffer” wird auch hier wesentlich höher eingeschätzt. Und auch wenn im gleichen Zeitraum ca. 128.000 Deutsche zurückgekehrt sind – der Trend zum Auswandern ist deutlich erkennbar. Warum? Nun, zum Beispiel aus den Gründen, die auch der Blick nennt:

“… drastische Kürzung des Arbeitslosengeldes: Nach einem Jahr Arbeitslosigkeit sinkt es für Alleinstehende auf 345 Euro plus 318 Euro Wohngeld. Doch auch diese Mini-Leistungen (rund 1100 Franken monatlich) werden erst gewährt, wenn das eigene Vermögen (falls vorhanden) aufgebraucht ist. Dieser «Stachel der Armut» macht auch Hungerlöhne von weniger als 6 Euro attraktiv. …”

“…Das eigentliche Drama spielt sich deshalb am unteren Ende der Lohnskala ab. Dort sind die Löhne regelrecht eingebrochen. Das betrifft nicht nur die Krisenbranchen, sondern generell die Leute, die aus der Ausbildung oder aus der Arbeitslosigkeit in das Berufsleben einsteigen…”

Interessant sind in diesem Zusammenhang die Vergleichslöhne, die in diesem Artikel angegeben werden. Und auch wenn alles natürlich sehr dramatisiert wird, grundsätzlich sind die Angaben sicherlich nicht falsch. Zu oft höre ich in letzter Zeit von Leuten, die ins Ausland gehen weil sie dort ungleich bessere Chancen bekommen haben und dies zu wesentlich angenehmeren Gehältern. Sei es aus den Bereichen des Gesundheitswesens oder aus anderen Branchen. Und das ist inzwischen nicht nur für hochqualifizierte Einzelfälle so, sondern eher der Normalfall. Und der Trend hält an…

via fefe

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Panorama bessert erneut nach

Die Panorama-Redaktion hat ihre Erklärung zu dem Beitrag “Morden und Foltern als Freizeitspaß – Killerspiele im Internet” extrem überarbeitet, worauf Heise heute in seinem Newsticker hinweist. Zum Vergleich: Die erste Erklärung hatte ich hier bereits auseinander genommen.

Auch die aktuelle Version der Erklärung ist nicht wirklich geeignet, die erhitzten Gemüter zu beruhigen. Einerseits werden die Inhalte und Aussagen aus dem Beitrag verteidigt, andererseits gezielt den Aussagen der beiden in dem Beitrag kurz (und sehr unvorteilhaft) gezeigten CoD-Spielern widersprochen. Diese hatten (bereits vor Ausstrahlung der Sendung) von einem ca. 5stündigem Interview berichtet, daraus werden in der Erklärung der Redaktion 40 Minuten, in denen blutige Szenen auf den Monitoren der beiden Spieler zu sehen waren. Dies wurde von den beiden in den letzten Tagen bereits vehement bestritten.

Die Redaktion reitet weiter darauf herum, im Beitrag immer wieder betont zu haben, diverse Modifikationen wären illegal. Ich frage mich hier nach wie vor: Weshalb wird in einem Bericht über die Debatte zum Verbot von gewaltverherrlichenden Spielen (aka “Killerspielen”) überhaupt auf illegale Modifikationen hingewiesen? Illegale Dinge sind bereits verboten, das habe ich bereits dargelegt. Aber sie sind natürlich hervorragend geeignet, Stimmung zu machen…

Nun, die neue Erklärung ist einfach genau so daneben wie es die alte bereits war. Nur ausführlicher. Von Einsicht keine Spur, nur klitzekleine Andeutungen von “ja, war nicht ganz in Ordnung…”. Nun, ich habe auch nicht wirklich mit mehr gerechnet, angesichts der durchweg empörten Reaktionen ist es in dieser Ausführlichkeit der Erklärung allerdings beschämend. Wie gehabt liebe Freunde der Computerspiele: Wir sind einfach alle nur viel zu blöd um zu verstehen, wie der Beitrag “tatsächlich” gemeint war.

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Marions Kochbuch: Brötchengate und kein Ende

Nachdem ich, wie viele andere auch, über die Abmahnungen rund um die Brötchenfotos berichtet hatte, war es jetzt eine Weile relativ ruhig um diese Fälle geworden. Zumindest scheinbar.

Inzwischen zeigt sich, dass das Thema und die Berichterstattung dazu weiterhin mit Argusaugen beobachtet wird. Unter anderem hatte auch WDR 2 über das Thema Abmahnung in dem Beitrag “Urheberrecht: Am Verstoß verdienen” berichtet. Dabei berichtete man mit den Worten

“… Manche Anwälte gehen sogar noch weiter! Sie mahnen Bilder ab, die dem Original sehr ähnlich sehen. Addi Thoennissen aus Düsseldorf hat sein eigenes Foto ins Netz gestellt und sollte trotzdem rund 1000,00 € bezahlen.”

über den Fall von Addi Thoennissen, der ganz fest davon überzeugt ist, keine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben sondern ein eigenes Foto veröffentlicht zu haben. Darüber berichtet er auch in seinem Blog zur Abmahnung.

In seinem Fall scheint also noch strittig zu sein, ob tatsächlich ein Foto aus dem Online-Kochbuch verwendet wurde oder nicht. Im deutschen Recht ist für solch eine Situation die Regel verankert, dass die Unschuld solange als gegeben anzusehen ist, bis das Gegenteil bewiesen wurde. Zumindest habe ich das bislang so verstanden und ich glaube, damit liege ich auch nicht ganz so weit daneben… Es ist also nach meinem Rechtsverständnis nun notwendig, dass der Kochbuch-Fotograf eine Verwendung seines Fotos durch Herrn Thoennissen nachweist und deutlich macht, dass das strittige Foto tatsächlich von ihm und nicht, wie Addi Thoennissen sagt, von Herrn Thoennissen aufgenommen wurde. Ein ganz normaler Rechtsstreit also – A sagt: “Das ist meins!”, B sagt: “Stimmt nicht, das ist meins.” So etwas wird normalerweise vor einem Gericht geklärt bis feststeht: “Das ist von A” oder “Das ist von B”. Das wäre wohl der übliche Weg.

Nun fordern die Anwälte des Kuchbuch-Fotografen allerdings Herrn Thoennissen auf, den WDR zu einer Gegendarstellung zu bewegen. Diese wird idealerweise auch gleich mitgeliefert:

“Entgegen meiner Darstellung habe nicht ich, sondern Herr Folkert Knieper das Foto gefertigt, das Grundlage der gefertigten Abmahnung war”

Das wirft bei mir nun 2 entscheidende Fragen auf:

1. Warum wird nicht der WDR selbst durch den Anwalt bzw. durch den Fotografen zu einer Gegendarstellung aufgefordert? Hat das einen bestimmten Grund?

2. Versucht man auf diese Weise, Herrn Thoennissen ein Schuldeingeständnis abzuringen? Wenn Herr Thoennissen von seiner Unschuld überzeugt ist, der Fotograf jedoch von dessen Schuld, dann sollte dies m.E. doch vor einem Gericht geklärt werden und nicht auf diese Weise. So ist doch nach meinem Verständnis der normale Rechtsweg, oder liege ich da vollkommen falsch?

Wenn eine Person von ihrer Unschuld überzeugt und das Gegenteil nicht bewiesen ist, dann kann diese Person doch solange sie will und in aller Öffentlichkeit sagen “Ich bin unschuldig!”. Das ist ihr gutes Recht, alles andere wäre in meinen Augen eine Vorverurteilung. Wenn ein Staatsanwalt gegen eine Person bspw. wegen eines Banküberfalls ermittelt und die Schuld nicht eindeutig bewiesen ist, dann kann diese Person überall und zu jedem Medium der Welt sagen: “Hört her liebe Leute, ich bins nicht gewesen. Ich habe kein Unrecht begangen, der Staatsanwalt irrt sich und klagt mich zu Unrecht an. Das wird sich alles vor Gericht herausstellen.” Daran ist nichts falsches. Und jeder Staatsanwalt in Deutschland würde sich hüten den Anzuklagenden (oder Angeklagten) schriftlich dazu aufzufordern, eine Gegendarstellung veröffentlichen zu lassen, solange die Schuld nicht feststeht. Wie es später mit der Glaubwürdigkeit der Person aussieht, wenn sie doch nicht unschuldig war, steht auf einem anderen Blatt. Genau so leidet allerdings auch das Ansehen des Staatsanwaltes wenn sich zeigt, dass er seine Arbeit nicht richtig gemacht und den falschen angeklagt hat.

Oder?

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