Archiv für kranke welt

JAKO zeigt wenig Sportsgeist

Die Marke JAKO sagte mir bislang nichts, wenig verwunderlich, ich beschäftige mich kaum mit dem Thema Sport. Inzwischen ist sie mir allerdings sehr wohl bekannt und zudem mit einem faden Beigeschmack behaftet, nachdem ich diesen Blogeintrag gelesen habe.

Um es einmal kurz zusammen zu fassen: Ein Fußballblogger erwähnt, dass JAKO ein neues Logo hat und stellt in diesem Zusammenhang unter anderem einen Vergleich zwischen dem Hersteller und 2 Supermarktketten an und erklärt, dass er von den Produkten nicht viel hält (1). Bis hier hin in meinen Augen nichts ungewöhnliches, passiert in der Presse recht häufig. Dafür wurde der Blogger im Namen von JAKO durch eine Anwältin abgemahnt, da es sich bei seinen Aussagen um unzulässige Schmähkritik handeln würde. Inkl. ausreichend hoher Kostennote. Hier beginnt für mich bereits das Unverständnis. Ich erkenne da bislang nichts, was abmahnungswürdig wäre. Wenn ich sagen will, dass ich die Brötchen vom Bäcker nebenan Scheiße finde, dann ist das meine Meinung und mein gutes Recht, diese auch zu äußern. Ein Unternehmen wie JAKO trägt durch eine Meinungsäußerung jedoch gleich einen Imageschaden davon, oha.

Nun, der Blogger gibt klein bei, gibt eine (geänderte) Unterlassungserklärung ab und erklärt sich offenbar bereit, einen Teil der Kosten (die inzwischen durch den eigenen Anwalt auf gut 1900Euro angestiegen sind), direkt zu begleichen und entfernt den Blogeintrag. Bis hierhin eine “gewöhnliche” Abmahngeschichte, wie sie leider nach wie vor in Deutschland an der Tagesordnung sind.

Aber damit war offensichtlich nicht genug (und bis hierhin war die Geschichte auch noch nicht mal öffentlich bekannt, mir zumindest keinesfalls). Im August erhält der Blogger wieder Post von der Anwaltskanzlei. Zu zahlen sind nun 5100Euro Strafe zzgl. die entstandenen Kosten der Anwaltskanzlei. Strafe? Ja, Strafe für Verletzung der Unterlassungserklärung!

Man fragt sich natürlich, wie man eine Unterlassungserklärung verletzen kann, wenn der betreffende Blogartikel doch bereits entfernt wurde. Die Antwort ist: Der Blogartikel wurde von verschiedenen Newsaggregatoren gecrawled und gespeichert. Und ist demzufolge dort abrufbar (ob komplett oder in Auszügen ist mir aktuell in diesem Fall nicht klar). Und somit unterstellt JAKO bzw. die Anwältin dem Blogger, nach wie vor im Internet diese Behauptungen zu veröffentlichen.

An dieser Stelle ist es dann bei mir vorbei mit purem Kopfschütteln. Hier würde die bekannte Kopf->Tisch Phase beginnen, wenn es nicht so traurig wäre. Und vor allem schockierend für den Blogger. Und hier beginnt nun auch der Punkt, an dem die ganze Sache glücklicherweise in der Öffentlichkeit bekannt wurde und hier tritt nun erst der wirkliche Imageschaden für das Unternehmen ein. Die Blogs berichten, die Presse wird aufspringen, Goliath gegen David ist immer einen Artikel wert. Negative Nachrichten sind schneller verbreitet, als eine Imageberater ein Konzept vorlegen kann. Und mit dieser Geschichte zeigt JAKO in meinen Augen erschütternd wenig Sportsgeist für einen Hersteller von Sportbekleidung. Bereits durch die erste Abmahnung, erst recht mit dem, was nun geschieht.

Ausführlichere Informationen findet Ihr bei alles außer sport.

(1) Nachtrag/Korrektur: Offenbar betraf die Kritik nicht einmal die Produkte an sich, sondern tatsächlich das Logo. Was die Abmahnung noch viel weniger nachvollziehbar für mich macht.
Allerdings hat man offenbar bei JAKO erkannt, dass diese Aktion das Unternehmen ganz sicher nicht in einem guten Licht dastehen lässt und wie es laut Ruhrbaronen scheint, denkt man darüber nach, hier die Notbremse zu ziehen und auf den Blogger zu zu gehen. Interessant finde ich immer nur, dass so etwas den Unternehmen erst nachträglich auffällt. Offenbar haben sich noch nicht genügend Unternehmen auf diese Weise öffentlich den Ruf versaut.

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Hurra Deutschland

Ich habe die Videos eben drüben bei Malcolm gesehen und bin einigermaßen fassungslos. Auch wenn diese Dinge (wahrscheinlich wäre “Machenschaften” das passendere Wort) allgemein “bekannt” sind, über das Ausmaß dringt in der Regel kaum etwas an die Öffentlichkeit. 1,6Mio Menschen in Deutschland, die in keiner Arbeitslosenstatistik auftauchen und dennoch keine Beschäftigung haben. Oder unter dem Deckmäntelchen der Gemeinnützigkeit Puzzle zusammen setzen.

Noch schlimmer allerdings sind die beschriebenen Fälle, in denen statt fest angestellten Arbeitskräften “Praktikanten” angestellt werden. 1Euro-Jobber, von der ARGE “vermittelt”. Die Produktion von Konsumgütern ist plötzlich gemeinnützig, ohne Zuschuß vom Staat wird nicht eingestellt. “Armutsindustrie” bezeichnet der Betrag das passender Weise.

Auch wenn die Videos bei Malcolm bereits eingebunden sind, ich werde sie hier ebenfalls zeigen. Ich finde, sie können gar nicht oft genug gezeigt werden. Gerade und vor allem angesichts der bevorstehenden Wahlen. Denn wie weit man inzwischen tatsächlich bereit ist zu gehen, zeigt vor allem das letzte Video mehr als deutlich.

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Der öffentliche Raum in Braunschweig dient ausschließlich dem Verkehr

Eigentlich schade, dass die Stadt Braunschweig diesen Satz noch präzisiert hat. Komplett lautet er “Der öffentliche Raum in Braunschweig dient ausschließlich dem Verkehr, also dem Transfer von Wohnung a zu Wohnung b, von Wohnung a zu Geschäft b oder von Geschäft a zu Geschäft b.” Anderenfalls wäre es sicherlich eine interessante Idee für einen Flashmob gewesen: Dutzende Paare beim öffentlichen Verkehr…

Aber Flashmobs sind ja nun verboten in der Stadt Braunschweig. Picknicken in der Öffentlichkeit ist ja per se eine gefährliche Sache und überhaupt kann man so etwas gar nicht dulden. Und um so ein Verbot auch an den richtigen Mann zu bringen, recherchiert man dazu investigativ in StudiVZ, myspace & Co. Facepalm…

Aus diesem Grund findet übrigens am 8.8. KEIN Picknick auf dem Schloßplatz in Braunschweig statt. Wer sich an diesem Tag mit einer Decke dort breit macht und sich Leckereien zuführt, wird sicherlich mit Polizeigewalt daran gehindert.

Weitere Details zu diesem Unfug gibt es hier.

via nerdcore

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Absolutes Unverständnis

“Unverständnis” kommt von “nicht verstehen”. Wie wenig Sascha Raabe (SPD) verstanden hat, zeigt seine Pressemitteilung zur Gründung des Kreisverbandes Main-Kinzig der Piratenpartei.

„Ich kann nicht verstehen, wie bei einem so ernsten Thema wie Kinderpornographie die Leidtragenden völlig außer Acht gelassen werden. Das sind die vielen Jungen und Mädchen weltweit, denen täglich großes Leid widerfährt. Es geht nicht um Zensur, sondern um die Verbrechen an Kindern und Jugendlichen“, so Raabe.

Vor einigen Wochen verabschiedete der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie.

Nein, genau das hat der Bundestag nicht getan. Der Deutsche Bundestag verabschiedete ein Gesetz zum Aufstellen von Stoppschildern vor Seiten mit Kinderpornographie. Bekämpfung von Kinderpornographie sieht anders aus.

Dieses Gesetz hatte vor allem innerhalb Internet-Community für viel Aufsehen gesorgt. „Anfangs habe auch ich Bedenken beim Gesetzvorhaben gehabt. Dem Ursprungsentwurf wie ihn die CDU vorlegte, hätte ich nicht zugestimmt. Jetzt aber haben wir als SPD-Bundestagsfraktion viele entscheidende Änderungen vorgenommen.

Es ist schon fast süß, wenn man von “Aufsehen innerhalb der Internet-Community” spricht. Geradezu albern wird es aber, wenn er der SPD hier entscheidende Änderungen zuspricht. Wir erinnern uns: Der Hinweis, der Aufruf der Stoppschild-Seite allein sei bereits strafbar, kam von Zypries. Zu welcher Partei gehört die nochmal?

Das Gesetz berücksichtigt, so wie es verabschiedet wurde, sowohl die Bedenken der vielen Internet-Nutzer und erschwert zugleich den Zugang zu Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt“, zeigt sich Raabe zufrieden.

Es wurden weder die Bedenken der Unterzeichner der ePetition berücksichtigt, noch wird für irgendwen der Zugang erschwert. Die Forderung lautet ganz klar: Löschen statt sperren! Vor allem, WEIL hier nix erschwert wird. Diese Forderung wurde nicht umgesetzt. Punkt.

Zuvor hatte Raabe sich selbst innerhalb der SPD-Fraktion für entscheidende Änderungen eingesetzt. Der Grundsatz Löschen vor Sperren – so wie ihn die Piratenpartei einfordert – ist dabei genauso berücksichtigt worden, wie das Verbot personenbezogene Daten zu speichern. Nach wie vor werden kinderpornographische Seiten, die auf deutschen Servern angeboten werden, gelöscht. Da kinderpornographische Seiten, die von ausländischen Servern angeboten werden, aber nicht von Deutschland aus gelöscht werden können bzw. dürfen, ist im Gesetz vorgesehen, das erst die Behörden des jeweiligen Landes kontaktiert und aufgefordert werden für eine Löschung der Seite zu sorgen.

Den Link hatten wir eben schon einmal, ich poste ihn gern erneut. Löschen statt sperren funktioniert. Zudem fordert die Piratenpartei eben nicht “Löschen VOR sperren” sondern “Löschen STATT sperren“. Den Unterschied kennen sie?

Nur falls dies nicht gelingt oder zu lange dauert, wird künftig eine Umleitung auf eine Sperrseite erfolgen.

Es ist beschämend wenn Politiker so deutlich zeigen, dass sie die Gesetze, für die sie stimmen, nicht einmal kennen. Im Gesetz heißt es: “Die Aufnahme in die Sperrliste erfolgt nur, soweit zulässige Maßnahmen, die auf die Löschung des Telemedienangebots abzielen, nicht oder nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend sind.” Da steht also nicht: “Wenn es nicht gelingt oder zu lange dauert” sondern “Wenn man glaubt, dass es nicht gelingen könnte oder zu lange dauern könnte”. Erfolgversprechend steht für “sich einen Erfolg versprechen”. Also “darüber nachdenken, ob eine Maßnahme, so man sie denn durchführen würde, von Erfolg gekrönt sein könnte”.

„Wir können es doch als Gesellschaft nicht hinnehmen, das – so wie es die Piratenpartei fordert- Jugendliche und Erwachsene ungehindert Zugang zu Kinderpornos im Internet haben können, nur weil diese vom Ausland aus angeboten werden.

Halt, halt, halt! Wo genau fordert die Piratenpartei ungehinderten Zugang zu Kinderpornographie? Zitate, Belege, Beweise! Ich kenne ausschließlich die Forderung “Löschen statt sperren“. SPD und CDU sind diejenigen, die den ungehinderten Zugriff auf Kinderpornographie im Internet fördern. Da man die Seiten nicht sperren möchte, sondern mit einem kinderleicht zu umgehenden Stoppschild “sichert”.

Zudem, Herr Raabe, widersprechen Sie sich innerhalb weniger Zeilen selbst. Weiter oben argumentieren Sie (leider etwas entstellt), die Piratenpartei fordere “Löschen vor Sperren” (Zitat: “Der Grundsatz Löschen vor Sperren – so wie ihn die Piratenpartei einfordert…“) und nur ein paar wenige Zeilen später kommt die polemische Aussage, die Piratenpartei fordere ungehinderten Zugang zu Kinderpornographie. Beides zusammen geht nicht, das Eine schließt das Andere aus, fällt Ihnen das auf? Oder ist es tatsächlich so schwer, sich mal ein paar Minuten auf den eigenen Text zu konzentrieren und somit derartige Widersprüche in den eigenen Aussagen zu vermeiden?

Meinungs- und Informationsfreiheit bedeutet nicht, dass es ein Grundrecht auf ungehinderten Zugang zu Kinderpornographie im Internet gibt. Das Grundgesetz schützt vor allem die Rechte der Schwächsten und das sind hier die missbrauchten Kinder und nicht die sogenannte Internet-Community. Überhaupt finde ich es anmaßend, wenn die Piratenpartei sich als Vertreter der gesamten Internet-Community aufspielt. Ich nutze selbst das Internet von Anfang an und fühle mich überhaupt nicht dadurch beeinträchtigt, dass kinderpornographische Seiten aus dem Inland wie aus dem Ausland gelöscht oder gesperrt werden.

Noch einmal: Niemand fordert den ungehinderten Zugang zu Kinderpornographie im Internet. Wir “Internet-Community” und die Piraten fordern: Schmeißt diese Scheiße weg, löscht den Müll, wir wollen das nicht sehen. Und uns genügt da kein Stoppschild, wir wollen es einfach nicht im Netz haben. Als jemand, der nach eigenen Angaben schon “von Anfang an” (der Anfang war übrigens 1969) das Internet nutzt, sollte man diesen entscheidenden Unterschied erkennen können.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.

Ich frage mich, ob es für Politiker so etwas wie eine Zitateverwaltungsstelle gibt. Wo man einfach einen Suchbegriff eingeben kann, nehmen wir als Beispiel mal “Kinderpornographie”, und dann wird man mit “passenden” Zitaten überschüttet, am besten noch mit einer Prioritätskennzeichnung. Das steht dieser, schon mehrfach widerlegte, Satz dann ganz sicher ganz weit oben.

Genauso wenig wie an einem Kiosk Kinderpornomagazine angeboten werden dürfen, darf dies im Internet geschehen.“

Richtig! Und genausowenig, wie man an einem Kiosk entsprechende Magazine mit einem Zettel “Stopp, nicht kaufen!” bedecken würde, darf man das eben auch im Internet nicht tun.

Raabe ist sich durchaus bewusst, dass mit krimineller Energie die Sperre im Netz zu umgehen ist, aber es geht darum „Hemmschwellen hochzusetzen und ein Zeichen zu setzen“.

Herr Raabe, haben Sie schon mal irgendwann auf einem Ihrer PCs oder gar auf dem Internet-Router einen DNS-Server eingetragen? Besitzen Sie tatsächlich SO VIEL kriminelle Energie?

Raabe: „Wir müssen auf allen Ebenen gegen den Missbrauch von Kindern vorgehen. Die Internetsperre ist nur ein kleiner Baustein, aber selbst wenn dadurch kein Missbrauch nachträglich verhindert werden kann, wird das Persönlichkeitsrecht des Opfers geschützt und es wird nicht mehr jahrelang im Internet ungehindert zur Schau gestellt.“

Ich hasse es, mich ständig wiederholen zu müssen, aber manchmal ist es nicht zu vermeiden: Ein Stoppschild vor Missbrauchsdokumentation schützt weder Persönlichkeitsrechte noch verhindert es, dass dieser Schrott weiterhin im Internet angeboten wird. Einzig und allein konsequentes Löschen hilft hier.

Zusätzlich gilt das Gesetz ausschließlich für Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt und ist bis zum 31.12.2012 befristet. Eine speziell für dieses Gesetz vereinbarte Auswertung wird zeigen, ob die getroffenen Regelungen wirksamen Schutz bieten. „Von einer Zensur kann jedenfalls keine Rede sein. Auch davon nicht, dass dieses Gesetz einer generellen Kontrolle des Staates im Internet Tür und Tor öffnet. Ich kann jeden verstehen, der davor Sorge hat. Ich werde mich auch künftig dafür einsetzen, dass dies nicht möglich wird. Allerdings wird uns auch die geltende Gesetzgebung davor bewahren. Ich bin jederzeit offen für einen fairen Dialog über die Zukunft des Internets. Ich erwarte aber auch, dass die Piratenpartei das jetzt ausschließlich gegen Kinderpornographie gerichtete Gesetz nicht wahrheitswidrig als Einführung der Zensur in Deutschland“ bezeichnet“, so Raabe.

Wahrheitswidrig? Moment, ich habe hier noch ein paar Links, die uns zeigen, dass dieses Gesetz nur zustande gekommen ist, weil mit warheitswidrigen Aussagen Stimmung gemacht wurde. Die Piratenpartei ist eine der wenigen Parteien, die klar erkannt haben, dass dieses Gesetz, welches so hochtrabend als “Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie” bezeichnet wird, einzig und allein ein Ziel hat: Die Einführung einer Infrastruktur für Zensurmaßnahmen im Internet.

Für mich persönlich ist jemand wie Herr Raabe unwählbar. Nochmal Punkt.

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