Archiv für rechts-links

Landesdatenschützer fordern WebSite-Betreiber zum Entfernen der Social-Buttons auf (Update)

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein fordert alle WebSite-Betreiber auf, umgehend Facebook-Fanseiten sowie Social-Buttons wie beispielsweise den “Gefällt mir” Button von Facebook aus ihren Webseiten zu entfernen.

“Nach eingehender technischer und rechtlicher Analyse kommt das ULD zu dem Ergebnis, dass derartige Angebote gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) verstoßen. Bei Nutzung der Facebook-Dienste erfolgt eine Datenweitergabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA und eine qualifizierte Rückmeldung an den Betreiber hinsichtlich der Nutzung des Angebots, die sog. Reichweitenanalyse. Wer einmal bei Facebook war oder ein Plugin genutzt hat, der muss davon ausgehen, dass er von dem Unternehmen zwei Jahre lang getrackt wird. Bei Facebook wird eine umfassende persönliche, bei Mitgliedern sogar eine personifizierte Profilbildung vorgenommen. Diese Abläufe verstoßen gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht. Es erfolgt keine hinreichende Information der betroffenen Nutzerinnen und Nutzer; diesen wird kein Wahlrecht zugestanden; die Formulierungen in den Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von Facebook genügen nicht annähernd den rechtlichen Anforderungen an gesetzeskonforme Hinweise, an wirksame Datenschutzeinwilligungen und an allgemeine Geschäftsbedingungen.

Das ULD erwartet von allen Webseitenbetreibern in Schleswig-Holstein, dass sie umgehend die Datenweitergaben über ihre Nutzenden an Facebook in den USA einstellen, indem sie die entsprechenden Dienste deaktivieren. Erfolgt dies nicht bis Ende September 2011, wird das ULD weitergehende Maßnahmen ergreifen. Nach Durchlaufen des rechtlich vorgesehenen Anhörungs- und Verwaltungsverfahrens können dies bei öffentlichen Stellen Beanstandungen nach § 42 LDSG SH, bei privaten Stellen Untersagungsverfügungen nach § 38 Abs. 5 BDSG sowie Bußgeldverfahren sein. Die maximale Bußgeldhöhe liegt bei Verstößen gegen das TMG bei 50.000 Euro.”

Das ULD fährt also richtig scharfe Geschütze auf, auch wenn man sich derzeit vordergründig an WebSite-Betreiber in Schleswig-Holstein wendet. Genau genommen dürfte diese Aussage auch nicht allein für Facebook gelten, auch der “+1″-Button von Google wäre hiervon betroffen und diverse andere Social-Dienste sicher auch. Besonders krass finde ich, dass man nicht allein auf die Buttons abzielt sondern auch ganz klar Fanpages bei Facebook anspricht.

Ich finde immer wieder erstaunlich, mit welcher Schärfe Landesdatenschützer gegen derartige Dinge vorgehen und wie vergleichsweise harmlos die Äußerungen beispielsweise gegen das SWIFT-Abkommen oder das Fluggastdaten-Abkommen ausfallen, die weitaus tiefer in die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen eingreifen als eine lächerliche Facebook-Fanseite. Ich wünschte, das ULD würde sich vorrangig um wirklich wichtige Dinge kümmern und nicht mit solchem Aktionismus eine seriöse Tätigkeit vorgaukeln.

Update: Rechtsanwältin Nina Diercks äußert sich im Social Media Recht Blog sehr ausführlich über diese Ankündigung des ULD. Ihr Fazit: Gewissermaßen hat das ULD irgendwie Recht, aber über die Folgen mag sie im Detail derzeit nicht nachdenken, wenn sie Übelkeit vermeiden will. Verständlich, ich konnte das Nachdenken leider nicht verhindern und kämpfe nach wie vor mit der Übelkeit. Auch Udo Vetter äußert sich im law blog zu dieser Meldung und nennt die Drohungen

…gegen alle Schleswig-Holsteiner, die Plugins von Facebook verwenden, ein Armutszeugnis für das ULD. Statt sich mit dem wirklichen Gegner Facebook anzulegen und auf Verbesserungen zu drängen, versuchen es Weichert und seine Leute über die Einschüchterung harmloser Facebook-Nutzer.

Exakt, dem gibt es nichts hinzu zu fügen.

Popularity: 1% [?]

Tags: , , , , , ,

Apple verklagt HTC

Ich bin kein Freund von Apple und seinen Produkten, das kann man in meinem Blog an verschiedenen Stellen lesen. Die Gründe sind unterschiedlicher Natur, beispielsweise mag ich keine Produkte, deren Hersteller meint, sie verdongeln zu müssen und mich somit in meiner Entscheidungsfreiheit einzuschränken. Ich mag ebenso wenig für Standard-Hardware ein vielfaches dessen zu bezahlen, was sie anderswo kostet, nur weil sie etwas ausgefallener designed ist (und hier oft nicht mal mein Geschmack getroffen wird) und gerade “Hip” ist. Und am allerwenigsten mag ich Apples Art, mit einer Vielzahl von Trivialpatenten dafür zu sorgen, dass Kunden nur noch bei Apple kaufen können.

Zugegeben, der letzte Nebensatz beschreibt einen Zustand, der noch nicht ganz erreicht ist, aber der Weg geht in diese Richtung. Es werden gezielt vom Standard abweichende Komponenten geschaffen, damit diese patentierbar sind und somit keine Lösung eines Drittherstellers vom Kunden eingesetzt werden kann. Ich denke hierbei nur mal an die Chips im Kopfhörerkabel, die Apple gern etablieren möchte, selbstverständlich patentiert.

Apple patentiert schon seit vielen Jahren alle möglichen Ansätze und Gedankengänge. Oftmals, ohne für eine Idee schon eine Lösung präsentieren zu können, sehr oft auch vollkommen triviale Dinge, die man in vielen Fälle schon anderswo gesehen hat oder die bei genauer Betrachtung nicht einmal ansatzweise eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen. Oft genug hab ich von neuen Patenten Apples gelesen und mir dabei gedacht: “Toll. Und was ist daran jetzt neu oder so besonders?”

Den Grund, weshalb jeder Gedanke, der einem Mitarbeiter mal eben auf dem Klo durch den Kopf geschossen ist, gleich patentiert werden muss (weil es in den USA nun leider möglich ist), präsentiert Apple aktuell mal wieder: Apple verklagt HTC wegen der Verletzung von 20 Patenten. Darunter sind so tolle Patente wie “Unlocking A Device By Performing Gestures On An Unlock Image”, ganz frisch Anfang Februar dieses Jahres erteilt. Gestensteuerung an sich war leider nichts neues aber allein die “Idee”, diese zum Entsperren des Geräts zu verwenden, ist offenbar patentwürdig.

Engadget hat eine Liste aller Patente veröffentlich, gegen die HTC (mit den Android-Geräten) verstoßen haben soll. Kurz zusammengefasst betrifft das die folgenden Patente:

  • Patent #7,362,331: Time-Based, Non-Constant Translation Of User Interface Objects Between States
  • Patent #7,479,949: Touch Screen Device, Method, And Graphical User Interface For Determining Commands By Applying Heuristics
  • Patent #7,657,849: Unlocking A Device By Performing Gestures On An Unlock Image
  • Patent #7,469,381: List Scrolling And Document Translation, Scaling, And Rotation On A Touch-Screen Display
  • Patent #5,920,726: System And Method For Managing Power Conditions Within A Digital Camera Device
  • Patent #7,633,076: Automated Response To And Sensing Of User Activity In Portable Devices
  • Patent #5,848,105: GMSK Signal Processors For Improved Communications Capacity And Quality
  • Patent #7,383,453: Conserving Power By Reducing Voltage Supplied To An Instruction-Processing Portion Of A Processor
  • Patent #5,455,599: Object-Oriented Graphic System
  • Patent #6,424,354: Object-Oriented Event Notification System With Listener Registration Of Both Interests And Methods
  • Patent #5,481,721: Method for providing automatic and dynamic translation of object oriented programming language-based message passing into operation system message passing using proxy objects
  • Patents #5,519,867 and #6,275,983: Object Oriented Multitasking System and Object-Oriented Operating System
  • Patent #5,566,337: Method and apparatus for distributing events in an operating system
  • Patent #5,929,852: Encapsulated network entity reference of a network component system
  • Patent 5,946,647: System and method for performing an action on a structure in computer-generated data
  • Patent #5,969,705: Message protocol for controlling a user interface from an inactive application program
  • Patent #6,343,263: Real-time signal processing system for serially transmitted data
  • Patent #5,915,131: Method and apparatus for handling I/O requests utilizing separate programming interfaces to access separate I/O service
  • Patent #RE39,486: Extensible, replaceable network component system

Beim Überfliegen dieser Patent-Beschreibungen eben dachte ich immer wieder “Ja und?” oder “Was ist daran neu?”. Manches ist auch einfach nahe liegend und viele von uns kämen nicht mal ansatzweise auf den Gedanken, dass so etwas patentierbar wäre. Ist es aber und genau diese Keule nutzt Apple nur zu gern.

Ich kann sicherlich nachvollziehen, dass ein Unternehmen seine Innovationen schützen will, kosten die doch einerseits Geld und sollen andererseits Geld einbringen. Was mich stört sind Patente, die einerseits darauf ausgerichtet sind, jegliche Innovationen außerhalb dieses Unternehmens im Keim zu ersticken oder die exakt so verwendet werden. Viele neue Ideen bauen prinzipiell auf alten Ideen auf. Die Erfindung der Eisenbahn setzte die Erfindung von Schiene, Rad und Dampfmaschine voraus, der Verbrennungsmotor konnte nur erfunden werden, weil zuvor jemand Benzin hergestellt hatte und das iPhone war nur möglich, weil jemand zuvor Handy und Touchscreen und Betriebssysteme und integrierte Schaltungen und Akkus usw. erfunden hat. Genau das vergisst Apple scheinbar nur zu gern.

Dass Apple bei seinen Entwicklungen selbst nicht mal im Ansatz andere Wege geht wie die Unternehmen, die Apple verklagt, wurde ebenfalls schon recht oft thematisiert. Dass Apple eben nicht das Prinzip der graphischen Benutzeroberfläche erfunden hat, ist nur eine Episode, die gern in Erinnerung gerufen wird. Ganz anders gewichtet werden könnten aktuell Dinge wie beispielsweise ein Patent von Palm (#7,007,239), welches exakt die Oberfläche beschreibt, die Apple im iPhone zur Darstellung der Kontakte und Rufnummereingabe nutzt (siehe Abbildung). Und es gibt noch eine Menge mehr Patente, die Apple mit seinen “Ideen” verletzt, da diese Ideen oder deren Grundlagen eben schon jemand vor Apple hatte. Dinge, die für Apple wohl ebenfalls trivial erscheinen.

Mir ist klar, dass Apple mit dieser Vorgehensweise nicht allein auf weiter Flur ist. Das ist in diversen Unternehmen Gang und Gäbe und mich stören solche Gebaren. Es stößt mir extrem unangenehm auf, wenn auf diese Weise Wettbewerb verhindert werden soll und es geht mir ziemlich gegen den Strich, wenn ich mich als Kunde an einen Hersteller binden soll, nur weil dieser irgendwelche Patente hält. Und nach meinen Beobachtungen geht Apples Politik exakt in diese Richtung: Jeden Scheiß patentieren, der hierzulande nicht mal als Geschmacksmuster durch ginge, nur um den Wettbewerb fern zu halten und zu verhindern, dass Kunden auf preiswertere, möglicherweise gar bessere Produkte des Wettbewerbs ausweichen. Der oben bereits genannte Chip im Kopfhörerkabel zielt exakt in diese Richtung: Der Kunde soll keine Kopfhörer eines Drittherstellers verwenden können. Es sei denn, Apple darf auch daran verdienen. Und ja, genau das tun auch andere Hersteller, das ist mir durchaus bewusst (Stichwort Tintenpatronen für Drucker).

Popularity: 1% [?]

Tags: , , , , ,

Kopfschütteln

Glücklicherweise scheine ich nicht ganz allein mit meiner Meinung zu sein, nachdem ich den Kommentar eines Anwaltes zu einem Urteil des LG Berlin gelesen habe.

Kurz zusammengefasst hatte das Gericht zu entscheiden, ob eine Körperverletzung vorliegt, wenn eine Lehrerin einen 11jährigen Schüler nach dessen Weigerung, den Unterricht zu verlassen, am Oberarm aus dem Klassenzimmer führt. Dabei hatte die Lehrerin offensichtlich etwas fester zugreifen müssen, was dem Schüler einen blauen Fleck einbrachte. Das Gericht entschied, dass es sich hierbei ganz sicher nicht um Körperverletzung und auch gewiss nicht um eine (zu Recht) verbotene Züchtigung des Schülers handelte.

Der Anwalt hingegen sieht den Sachverhalt vollkommen anders. Ich lese aus dem Kommentar ein “Das arme Kind musste unerträglich leiden und dafür gehört die Lehrerin bestraft” heraus und sitze kopfschüttelnd vor dem Monitor. Auch wenn ich mich ganz gewiss nicht zu den Menschen zähle, die der Meinung sind, zur Kindererziehung gehöre auch mal eine Ohrfeige oder dergleichen (ich habe meinen Sohn in all den Jahren weder geschlagen, noch irgendwann mit Schlägen gedroht), so finde ich die Meinung des Anwaltes mehr als befremdlich.

Stellen wir uns doch den Sachverhalt einfach mal vor:

Der Schüler stört massiv den Unterricht und wird irgendwann von der Lehrerin dazu aufgefordert, das Zimmer zu verlassen und den Unsinn vor der Tür zu veranstalten. Dies wird verweigert, die Störung wird fortgesetzt. Was nun? Soll die Lehrerin so tun, als wäre nichts und irgendwie versuchen, den Unterricht fort zu führen? Soll die Lehrerin sich auf eine endlose Diskussion mit dem Schüler einlassen, die wenig erfolgversprechend erscheint? Oder soll die Lehrerin gar direkt die Polizei rufen, um diese mit der Durchsetzung der Zwangsmaßnahme zu beauftragen?

Ich bin der Auffassung, die Lehrerin hat vollkommen korrekt gehandelt. Ich persönlich würde einem Lehrer meines Sohnes zu der Entscheidung gratulieren, wenn er ihn (berechtigt) auf diese Weise aus dem Zimmer entfernen würde, weil Sohnemann meinte, den coolen Macker spielen zu müssen. Wenn Sohnemann glauben würde, so etwas bliebe ohne Konsequenzen, dann müsste er halt notfalls auf diese Weise lernen, dass dem nicht so ist. Ich selbst wurde während meiner Schulzeit durchaus auch mal am Ohr aus dem Zimmer geführt (was ich in diesem Moment ebenfalls ganz sicher nicht als toll empfand), geschadet hat es mir in keinster Weise, eher im Gegenteil. Und ich wäre im Leben nicht auf die Idee gekommen, das meinen Eltern zu berichten – eine “Ergänzungsstrafe” wäre die Antwort gewesen.

Sicherlich sähe meine Meinung in diesem Fall ganz anders aus, wären Schläge im Spiel oder echte körperliche Misshandlungen. Ich heiße Gewalt ganz sicher nicht gut sondern sehe sie als Eingeständnis der eigenen Unfähigkeit. Das Gericht hat allerdings meiner Meinung nach Augenmaß bewiesen und die Maßnahme als das erkannt, was sie war. Dem kommentierenden Anwalt würde ich persönlich in diesem Fall das Augenmaß eher absprechen wollen. Es gibt eben nicht nur schwarz und weiß.

Wie eingangs schon geschrieben, stehe ich mit meiner Meinung hier glücklicherweise nicht ganz allein da, wie ein Teil der Kommentare bei Udo Vetter zeigt. Das beruhigt etwas.

Popularity: 1% [?]

Tags: , , ,

Abmahnung des Jahres 2010

Gäbe es den Titel “Abmahnung des Jahres”, für 2010 wäre er jetzt schon weg. Definitiv.

Ich verkneife mir an dieser Stelle, aus dem Blogbeitrag zu zitieren oder Details zu verraten, den Spannungsbogen kriegt man nicht noch einmal so schön hin. Deshalb verlinke ich den Beitrag einfach nur und amüsiere mich erst mal noch eine Weile weiter.

Viel Spaß damit.

Witzabmahnung von komsa an 100partnerprogramme.de

Popularity: 1% [?]

Tags: , ,
Pages: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Next