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Nochmals Billigflug

Wie passt denn bitteschön dieses Angebot eines Billigfliegers zu diesem?

Wir erinnern uns: Ich hatte leicht irritiert über die Tatsache berichtet, dass ein Flug von Düsseldorf nach Leipzig via HLX für 4,49 Euro pro Person angeboten wird, bei der Buchung dann aber Steuern, Treibstoffzuschlag und “passagierbezogene Entgelte” von gut 100 Euro (gesamt für 3 Personen) hinzukommen. Was so für sich allein schon eine durchaus eigentümliche Form der Preisgestaltung/Werbung ist.

Nun seh ich aber gerade zufällig im Finblog ein ähnliches Posting, in dem er über ein Angebot der gleichen Billigairline auf der gleichen Strecke berichtet. Mit dem Unterschied: Steuern, Treibstoffzuschlag und “passagierbezogene Entgelte” betragen in seinem Fall nur 0,83 Euro (pro Person)! Für mich liest sich das im Gesamtbild dann so: So viele Steuern können da doch gar nicht anfallen, denn die wären ja entweder gleich hoch oder aber sogar höher, da zum einen der Grundpreis im zweiten Fall 5,17 Euro statt 4,49 Euro beträgt. Die Treibstoffzuschläge sollten eigentlich auch identisch sein – gleiche Strecke, nahezu identischer Treibstoffverbrauch. Der eigentliche, echte Preis sind also scheinbar die “passagierbezogenen Entgelte” – und diese werden nach Belieben angepasst wie es mir scheint. Und genau da ist der Punkt wo ich mir persönlich meine Gedanken mache, ob so eine Darstellung eines Preises/Angebots tatsächlich rechtlich in Ordnung ist…

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Billigflüge ab 4,49 Euro

So hab ich das zumindest eben gerade bei HLX gelesen.

Hab eigentlich nur aus Neugier mal ein wenig gestöbert und mir spaßeshalber einen Flug zu Weihnachten nach Leipzig rausgesucht. Und hab nicht schlecht gestaunt: 4,49 Euro pro Person! Was für ein Billigflug! Einen Klick weiter sah das Ganze dann jedoch so aus:

flugpreise.png

Gab es da nicht vor kurzem ein Urteil oder eine verbindliche Anordnung, dass genau diese Form der Preisgestaltung nicht zulässig ist? Ich konnte auf die Schnelle nichts finden, bin mir aber relativ sicher, diesbezüglich irgendwo etwas gelesen zu haben. Da ging es genau um dieses Thema: extrem superduperhyperextrabillige Flugpreise und dann vollkommen überzogene Steuer und Gebühren.

Hat da jemand auf die Schnelle einen Link parat? Denn meiner Meinung nach grenzt das schon beinahe an Verarschung ist das so nicht ganz korrekt, oder?

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Fragen zum Rückgaberecht

Wie wir ja mittlerweile alle wissen gibt es in Deutschland ein Rückgaberecht. Inhaber von Onlineshops sind beispielsweise verpflichtet, ihren Kunden ein 14tägiges Rückgaberecht einzuräumen.

Nun habe ich aktuell die Situation, dass ein sehr guter Freund von mir plant, einen Onlineshop bzw. eine Online-Bestellmöglichkeit einzurichten. Dieser Freund produziert jedoch Lebensmittel, frische Lebensmittel. Versandmöglichkeiten inkl. der Sicherheit, dass die Ware auch frisch beim Kunden ankommt sind kein Problem. Ein Problem sehe ich in diesem Fall jedoch in der Einräumung eines 14tägigen Rückgaberechts. Das macht in diesem Fall nicht viel Sinn, zumindest für meinen Freund. Kommt die Ware zum Ende dieser Frist zu ihm zurück, kann er sie schlicht und ergreifend wegwerfen. Was für ihn ein recht hohes Kostenrisiko beinhaltet.

Allerdings konnte ich bei meinen Recherchen keine Hinweise darauf finden, ob es für solche Fälle Sonderregelungen gibt. Im Gegenteil habe ich durchgängig auch bei Onlineshops, die Lebensmittel versenden, den Hinweis auf die besagten 14 Tage gefunden. Was für mich zum derzeitigen Zeitpunkt ein sehr deutlicher Hinweis darauf ist, dass es eben keine Sonderregelungen gibt.

Kennt eventuell von Euch jemand einen Link, unter dem dies eindeutig und unmissverständlich geklärt ist? Ich möchte meinen Freund ungern falsch beraten und ihn so eventuell einem finanziellen Risiko aussetzen. Ich möchte ihm am Ende sagen können: Das ist kein Problem, tu es – oder eben: Lass die Finger davon.

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Kippt die Vorratsdatenspeicherung?

Der Bundesgerichtshof hat nun in letzter Instanz das Urteil bestätigt: T-Online darf keine Internet-Verbindungsdaten speichern!

Dieses Urteil gilt aktuell nur für den Kläger, andere Internetnutzer sind derzeit (noch) nicht betroffen. Wer verhinden will, dass seine persönlichen Verbindungsdaten gespeichert werden, müsste selbst klagen. Mit diesem Urteil im Rücken ist das allerdings (theoretisch) ein Klacks… Zunächst sollte man jedoch, wie hier beschrieben, T-Online oder einen beliebigen anderen Internetprovider zur freiwilligen Einstellung der Speicherung auffordern. Kommt der Anbieter dieser Aufforderung nicht nach – klagen.

Dieses Urteil ist für mich vor allem in Hinblick auf die Vorratsdatenspeicherung interessant. Denn ganz offensichtlich widerspricht diese Maßnahme der aktuellen Gesetzeslage. Natürlich, das wussten wir schon lange, nun gibt es aber eine höchtsrichterliche Bestätigung. Und mit dieser im Rücken könnte nun vielleicht die Einführung der Speicherung von Verbindungsdaten zu kippen sein.

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