Archiv für rechts-links

Abmahnungen im Internet – Ein offener Brief an die Justizministerin

Die Initiative “Rettet das Internet” hat einen offenen Brief an die Bundesjustizministerin Frau Zypries verfasst. Und weil ich den Inhalt so sehr treffend finde, möchte ich ihn hier in voller Länge zitieren. Falls Ihr, liebe Mitglieder der Initiative, damit nicht einverstanden sein solltet: Bitte kurze Mail an mich und ich werde es beim verlinken belassen.

Sehr geehrte Frau Zypries,

Ihr Vorschlag einer Deckelung der Abmahnkosten in einfach gelagerten Fällen ist eine nette Idee. Sie ist aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein im deutschen Abmahnsumpf.

Haben Sie doch endlich den Mut, diesen ganzen Sumpf trockenzulegen!

Die Kostenerstattung im Abmahnfall ist eine typisch deutsche Regelung, die es sonst nirgendwo auf der Welt gibt. Eine Regelung, die, wie wir nachfolgend erläutern werden, niemals funktioniert hat, überhaupt nicht funktionieren kann, und im Bereich des Internets mittlerweile zu einer Korrumpierung des deutschen Anwaltswesens beiträgt, wie wir anhand von Dutzenden uns vorliegenden, teilweise geradezu absurd unverschämten Abmahnungen belegen können.

Das Problem des Abmahnmissbrauchs ist seit über zwei Jahrzehnten bekannt. Durch das Internet hat es aber inzwischen ungeheuerliche Ausmaße angenommen, und das Justizministerium sieht seit Jahren tatenlos zu bzw. lässt sich ausgerechnet von den Abmahnungsgewinnlern (Anwälte und Wettbewerbszentrale) von der angeblichen Notwendigkeit der bestehenden Regelung überzeugen. Das ist, als würde man einen Wucherer fragen, was er von einer Gesetzgebung gegen Wucher hält.

Neben den täglichen Missbrauchsfällen aus der Praxis lässt sich auch theoretisch belegen, warum die Kostenerstattung im Abmahnungsfall überhaupt nicht funktionieren kann:

1. Eine Abmahnung ist eine außergerichtliche Einigung, gewissermaßen ein Vergleich. Vergleich würde aber bedeuten, dass, wenn überhaupt, beide Parteien die Anwaltskosten zu tragen haben. Dem Abgemahnten die Anwaltskosten alleine aufzuerlegen, ist eine Umkehr der klassischen Beweislast (er soll jetzt, unter enormem Aufwand und Risiken, durch eventuelle Gegenklage, seine vollständige Unschuld belegen, oder halt zahlen), vor allem aber ist es Voraussetzung und Ursache für die unzähligen leichtfertig oder gar vorsätzlich versandten, unklar bis unrechtmäßigen Abmahnungen, sowie die allgemeine Hexenjagd auf Bagatellfälle.

Ein Anwalt geht dabei in Deutschland keinerlei Risiko ein, niemand überprüft sein Tun, und selbst bei einer erfolgreichen Gegenklage des Abgemahnten bekommt er sein Geld und muss keinerlei Folgen fürchten. Für den Abgemahnten dagegen bleiben immer Folgen, selbst wenn er gewinnt. Niemand entschädigt ihn für Zeitverlust, schlaflose Nächte, und oft bleibt er auch auf den außergerichtlichen Kosten seines eigenen Anwalts sitzen.
2. Die Streitwert-orientierten Kosten für Gericht und anwaltliche Tätigkeit führen ohnehin dazu, dass Privatpersonen und nichtkommerzielle Internetveröffentlichungen (Foren, Blogs etc.) ebenso wie kleine Unternehmer, vom Recht praktisch ausgeschlossen werden. Sie können, angesichts ungeheurer Prozesskosten und -Risiken im gerichtlichen Vergleichsfall, ein Einklagen ihres Rechts nicht mehr finanzieren, oftmals nicht mal anwaltliche Beratung.
Stück für Stück weichen sie zurück, bis das Internet schließlich in der Hand einiger weniger, monopolistischer Medienkonzerne sein wird. Täglich bekommen wir Mails von Homepages, Initiativen, und Ich-AGs, die aufgrund von Abmahnungen vom Netz genommen und deren Betreiber teilweise zum Sozialfall wurden.

3. immer wieder taucht das Argument auf, das Internet wäre kein “rechtsfreier Raum” und es müßte deshalb die Abmahnungs-Sanktion geben. Das ist ein Trugschluss! Die Abmahnung ist eine zivilrechtliche außergerichtliche Einigung. Es steht weder Anwälten noch Privatpersonen zu, “Strafen” zu verhängen, und schon gar nicht, sie in die eigene Tasche zu wirtschaften. Das führt zwangsläufig zu Zuständen wie in einer Bananenrepublik, und die haben wir mittlerweile im deutschen Internet. Die deutsche Abmahnung macht das Internet überhaupt erst zum “rechtsfreien Raum”, zum Raum für Selbstjustiz und hemmungslose Abzocke durch schwarze Schafe unter den Anwälten. Überall sonst auf der Welt kommt man hervorragend ohne diese rein deutsche Sonderregelung aus.

FAZIT: Die tägliche Praxis im Internet sieht so aus, dass man, selbst als sehr wahrscheinlich zu Unrecht Abgemahnter, besser zahlt und klein beigibt, als sich einer widersprüchlichen Internet-Rechtsprechung mit ungeheuren Streitwert-Risiken auszusetzen. Ein Prozessrisiko von auch nur 10% ist bei Streitwerten von über 100.000 Euro für Privatpersonen und Kleinunternehmer nicht tragbar!

Auf diese Furcht bauen und von dieser Furcht leben die professionellen Abmahnungsabzocker!
Webmaster werden zum Freiwild einer verrückt gewordenen Rechtsmaschinerie. Anwälte werden zu Blutsaugern eines ohnehin durch Regelungswut in der Wettbewerbsfähigkeit stark beeinträchtigten deutschen Internets. Abmahnungen werden zum Mittel des modernen Wettbewerbs, um lästige, kleine Konkurrenten zu schädigen oder vom Markt zu drängen.
Mit freundlichem Gruß,

Dr. R. Freund
Vertreter und Mit-Initiator von

Popularity: 1% [?]

Tags: , , ,

Und noch einmal: Verlinkung

Nach einem Hinweis wurde ich eben darauf aufmerksam, dass andere ähnlich eigentümliche Vorstellungen zum Thema Verlinkungen im Internet haben. Da es sich aber um ein relativ altes Thema handelt, wollte ich zunächst nicht über den ADAC berichten, das hatten 2005 schon andere vor mir getan. Daher ging ich davon aus, dieses Thema wär dort schon längst vom Tisch. Aber denkste, nichts ist passiert! Nach wie vor steht im Impressum des ADAC (Stand Mai 2006):

“Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt der ADAC das nicht übertragbare Recht, die ADAC-Website in der Weise zu nutzen, dass ein Link auf die Homepage (http://www.adac.de oder http://pda.adac.de) gesetzt wird.
Das Einverständnis zur Linksetzung muss im voraus per Mail an mailto:adac-online@adac.de eingeholt werden. Der ADAC behält sich vor, die Seiten, auf denen der Link gesetzt werden soll, zu prüfen. Das Recht zum Setzen eines Links kann formlos (per Mail) erteilt und jederzeit formlos widerrufen werden. Der Link muss zu einem vollständig neuen Laden der Seite, auf die verwiesen wird, führen.”

Ich frage mich gerade: Welche Vorraussetzungen muss ich erfüllen, damit ich auf die WebSite des ADAC verlinken darf? Lieber ADAC, könntet Ihr da vielleicht ein klein wenig detaillierter auf die Vorraussetzungen eingehen? Reicht es aus, dass ich eine eigene WebSite betreibe? Oder muss diese Seite auch TÜV-geprüft sein?

Popularity: 1% [?]

Tags: ,

Wieder einmal: Verlinkung

Schon wieder jemand, der den Sinn des Internets nicht ganz verstanden hat: das Bundesministerium für Gesundheit. Dort ist man der Meinung, jederzeit vollste Kontrolle über Verlinkungen auf die eigenen Inhalte haben zu müssen/können und stellt spezielle Verlinkungsregeln auf. Setzt man einen Link auf Inhalte der WebSite des Ministeriums, wird man damit zum “Vertragspartner” und bekommt unsininnige Verpflichtungen aufgebürdet: der Verlinker hat dem Ministerium die Verlinkung binnen 24h mitzuteilen und liefert sich der Gnade des Rechtsreferats aus, diesen Link auch beibehalten zu dürfen. In den Verlinkungsregeln liest sich das wie folgt:

“Wir freuen uns, dass Sie auf unsere Seite einen Link setzen wollen. Diese Erlaubnis ist jederzeit widerrufbar und gilt nur, wenn Sie die nachfolgenden Regeln einhalten:

Der Hyperlink kann auf die Startseite www.bmg.bund.de oder auf eine einzelne Webseitedes BMG gesetzt werden. Der Vertragspartner ist verpflichtet die jeweilige Seite vollständig neu zu laden, ohne dass die Zielseite in einen Rahmen gesetzt wird.Der Vertragspartner teilt dem BMGS innerhalb von 24 Stunden nach Setzen des Links durch eine E-Mail an die Adresse info@bmg.bund.de das Setzen des Links bzw. die Freischaltung der betreffenden Seite mit.

Diese Information muss den Pfad enthalten, von dem aus auf die betreffende Seite zugegriffen werden kann.

Die Nutzung des Logos des BMG bedarf einer gesonderten Genehmigung.”

Man sollte eigentlich meinen, das gerade ein Bundesministerium die gesetzlichen Grundlagen kennt bzw. sich ausgiebig informiert. Ein Irrtum, wie inzwischen auch der Bundesverband der Grünen Jugend festgestellt hat. Auch die Verwendung des Logos des Bundesministeriums für Gesundheit innerhalb eines redaktionellen Beitrages soll ihnen verwehrt werden.

Liebes Rechtsreferat des Bundeministeriums für Gesundheit. Ich verlinke auf Ihre Webseiten. Und da ich überzeugt bin, dass sie diese Links binnen 24h von allein finden werden, verzichte ich auch darauf, Ihnen die Links durch eine Mail an die oben angegebene Adresse mitzuteilen. Und sollten sie diesbezüglich auf Ihrer unsinnigen Meinung beharren und mir die Verlinkung untersagen wollen, entziehe ich Ihnen rückwirkend die Erlaubnis, mein Blog zu lesen. Sie wissen schon: “Diese Erlaubnis ist jederzeit widerrufbar…”

Nachtrag: Sehr schön ist auch, was in den Kommentaren im Fuckup Weblog geposted wurde: Das Impressum des BMG scheint nicht einmal ansatzweise die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen. Siehe folgender Screenshot:

BMG_Impressum.gif

Nachtrag 2: Habe soeben festgestellt, dass das Impressum wie oben angegeben zwar online abrufbar ist, konnte aber nicht feststellen, wo es so verlinkt wurde. Das “richtige” Impressum ist mit korrekter Anschrift. Muss mich diesbezüglich also korrigieren.

Popularity: 1% [?]

Tags: , ,

Geh nackt ins Stadion oder bleib zu Hause

Das ist zumindest eine mögliche Erkenntnis aus diesem Urteil.
Eine 17jährige hatte geklagt, weil sie sich vor dem Besuch eines Fussballspiels vor Polizisten ausziehen musste, damit diese sämtliche Kleidungsstücke und Körperöffnungen nach verdächtigen Gegenständen absuchen konnten. Zum Verhängnis wurde ihr die Tatsache, dass sie vollkommen unverdächtig wirkte.

Nach den Erkenntnissen der Polizei bestand die Vermutung, “unverdächtige Dynamo-Fans” könnten “Bestandteil des Aktionsfeldes der gewaltsuchenden Dresdner Problemszene sein”. Diese “unverdächtigen Fans” würden vermutlich verbotene Gegenstände (Waffen, Rauchpulver, Signalmunition) ins Stadion schmuggeln. Bei diesen “Unverdächtigen” handele es sich um unscheinbare, jüngere oder ältere und insbesondere weibliche Personen, z.B. Lebensgefährtinnen oder Freundinnen von gewaltgeneigten Personen, die aufgrund ihres Erscheinungsbildes nicht der gewalttätigen Szene zugeordnet werden dürften.

Damit ist für mich offensichtlich: Gehe laut gröhlend zum Stadion, zeig Dich aggressiv, gib Dich auffallend gewaltbereit und kleide Dich streng nach den Sitten und Gebräuchen der Hooligans. Denn wenn Du unverdächtig wirkst, macht Dich das verdächtig. In diesem Fall komm besser nackt ins Stadion, das spart enorm viel Zeit bei den Kontrollen.
Oder bleib ganz zu Hause.

Die junge Frau, schreiben die Richter, hätte doch einfach auf den Stadionbesuch verzichten können.

Viel Spaß allen Fans bei der WM…

via lawblog

Nachtrag: Das Mädchen war erst 16, wie man der Pressemitteilung entnehmen kann. Und ganz offenischtlich war sie nicht die einzige Besucherin des Stadions, die sich dieser Prozedur unterziehen musste.
Und noch eine Entwarnung für alle männlichen Fussballfans: Das Urteil “stellt vor allem weiblichen Fans unter den Generalverdacht der Unterstützung von Randale” … Na so ein Glück. Das Bild nackter Männer vor den Stadien bleibt uns also erspart.

Popularity: 1% [?]

Tags: ,
Pages: Prev 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Next