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Skype vergrault Kunden

Voice over IP war ja wirklich keine neue Nummer mehr, als Skype auf dem Markt erschien. Die Macher hatten es lediglich geschafft, das ganze in ein Format zu verpacken, mit dem der Otto-Messenger-Benutzer ohne weiteres zurecht kommt. Und dies war das Erfolgsgeheimnis, damit erreichte man binnen weniger Jahre eine immense Marktdurchdringung. Inzwischen gibt es beispielsweise Skype-Telefone und Skype bietet neben den kostelosen Telefonaten zwischen den Nutzern auch kostenpflichtige Anrufe in das Festnetz. Solange das Guthaben reicht…

Aber sehr lange reicht das Guthaben leider nicht, zumindest wenn man keine kostenpflichtigen Telefonate tätigt. Dann reicht es exakt 180 Tage. Klingt paradox? Nur im ersten Augenblick…

Gerald Steffens hat erlebt, wie Skype mit dem Guthaben (bzw. dem Geld) seiner Kunden umspringt. Wird über einen Zeitraum von 180 Tagen kein kostenpflichtiges Telefonat getätigt, ist das Guthaben dahin. Vollkommen egal, wie hoch der Betrag zu diesem Zeitpunkt auch gewesen sein mag. Das Geld ist natürlich nicht weg, es gehört nun nur jemand anderem (um diesen abgedroschenen Spruch einmal zu zitieren).

Aber: Gab es nicht vor geraumer Zeit ein Urteil, dass Prepaid-Guthaben nicht verfallen dürfen? Wo ist hier der Unterschied? Ich denke, nicht nur die Kunden werden hier Druck machen müssen, auch die Verbraucherschützer sind hier gefragt, wenn sie neben unsinnigen Abmahnungen Zeit dafür finden…

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Schadensbgrenzung

Frau Zypries, ihres Zeichens Bundesjustizministerin, kitisiert öffentlich die Abmahnpraxis “einzelner Anwälte”.
Zwar hält sie das deutsche Abmahnrecht im Großen und Ganzen für praxistauglich, aber:

“Einfach gelagerte Fälle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung dürfen nicht mehr als 50 bis 100 Euro für Abmahnung und Anwalt nach sich ziehen”

Damit schiesst sie in Richtung der Anwälte, die selbst einfachste Urheberrechtsverletzungen mit Abmahn- und Anwaltskosten in Größenordnungen von bis zu 4stelligen Beträgen “belohnen”. Was diese während ihrer Ansprache auf dem Deutschen Anwaltstag in Köln mit vereinzelten Buh-Rufen quitierten. Der Gegenstandswert bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen soll in Zukunft präziser geregelt und vor allem gedeckelt werden.

Vielleicht werden sich nun in (hoffentlich) nicht all zu ferner Zukunft ein paar Anwälte nach neuen Einnahmequellen umsehen müssen. Hat sich im übrigen mal jemand die Namen der Buh-Rufer notiert?

Anwalt Udo Vetter gehört ganz sicher nicht zu der Buh-Fraktion. Er schreibt:

“Viele Abgemahnte sind überdies arglos und richten noch nicht mal messbaren Schaden an. Angesichts dessen sollte man den bereits länger diskutierten Gedanken aufgreifen und die erste Abmahnung grundsätzlich kostenfrei halten.”

via golem

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Mehr zum Heise-Urteil

Weitere Informationen zum Heise-Urteil findet man (neben vilen weiteren Quellen) auch bei fixmbr. Ein recht empfehlenswerter Beitrag, allerdings störte mich dort ein klein wenig der Absatz, der Heise-Verlag würde ein ganz klein wenig die Tatsachen verdrehen und sich selbst als armes Opfer hinstellen (sorry falls die eigentliche Aussage nicht so gemeint war, es liest sich aber so).

Die Problematik ergibt sich für mich aus der Formulierung das Landgerichts Hamburg in der Urteilsbegründung:

Wenn die Antragsgegnerin ein Unternehmen betreibt – und das Bereithalten von lntemetforen stellt eine solche Form untemehmerischen Betriebs dar -, das in großer Zahl Einträge über solche Foren verbreitet, muss sie ihr Unternehmen daher so einrichten, dass sie mit ihren sachlichen und personellen Ressourcen auch in der Lage ist, diesen Geschäftsbetrieb zubeherrschen.

Heisst im Klartext: Wer ein Forum betreibt, handelt geschäftsmässig (Hervorhebung durch mich).

Zudem begründet man beim Landgericht Hamburg das Urteil wie folgt:

Wenn die Zahl der Foren und die Zahl der Einträge so groß ist, dass die Antragsgegnerin nicht Über genügend Personal oder genügend technische Mittel verfügt, um diese Einträge vor ihrer Freischaltung einer Prüfung auf ihre Rechtmäßigkeit zu unterziehen, dann muss sie entweder ihre Mittel vergrößern oder den Umfang ihres Betriebes – etwa durch Verkleinerung der Zahl der Foren oder Limitierung der Zahl der Einträge -beschränken.

Dies widerspricht einer Entscheidung des BGH 11.3.2004 in dem dieser klarstellt, dass es einem Unternehmen

nicht zuzumuten [ist], jedes Angebot vor Veröffentlichung im Internet auf eine mögliche Rechtsverletzung hin zu untersuchen“.

Eine weitere Pflicht,

Vorsorge [zu] treffen, daß es möglichst nicht zu weiteren derartigen Verletzungen] kommt,

sah der BGH nur, weil die Beklagte an den über die Internetplattform getätigten Geschäften

durch die ihr geschuldete Provision […] beteiligt

war.
Generell setze eine Haftung als Störer im Sinne von § 1004 BGB voraus,

daß für Diensteanbieter zumutbare Kontrollmöglichkeiten bestehen, um eine solche [Verletzung] zu unterbinden. Ihm ist es nicht zuzumuten, jedes in einem automatisierten Verfahren unmittelbar ins Internet gestellte Angebot darauf zu überprüfen, ob Schutzrechte Dritter verletzt werden.

Das BGH ist also offensichtlich nicht der Meinung, dass ein “Unternehmen” einfach mehr Personal einstellen sollte, um einen Missbrauch einer solchen Platform bereits im Vorfeld zu unterbinden. Es stellt dies im Gegenteil als unzumutbar dar.

Mehr dazu findet sich in den Kommentaren zu dem Beitrag auf fixmbr, einfach weil ich meinen Senf dazu loswerden wollte ;) Die kleine Diskussion ist aber garnichts im Vergleich zu dem, was sich heute im Heise-Forum abspielt.

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Forenbetreiber sind für Beiträge haftbar

Geht es nach dem Willen des Hamburger Landgerichts, dann müssen Forenbetreiber in Zukunft jeden Beitrag vor der Veröffentlichung auf rechtliche Zulässigkeit prüfen. Ist dies mit den zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen nicht zu schaffen, dann müssen diese entweder erweitert, oder aber der Forenbetrieb muss eingeschränkt (oder eingestellt) werden, da es sich bei Webforen um eine “besonders gefährliche Einrichtung” handelt.

So zumindest geht es aus der Urteilsbegründung zum Urteil zur Forenhaftung heror, wie Heise berichtet.

Bereits vor der Veröffentlichung dieser Urteilsbegründung gab es diverse Anwälte, die dieses Urteil nutzten, um unliebsame Beiträge aus Foren entfernen zu lassen. Bislang ging man jedoch von der Annahme aus, dass der Heise-Verlag gesondert zu betrachten sei, da das Forum in einer presseähnlichen Form die Beiträge veröffentlichen würde. Diese Differnezierung findet sich jedoch nicht in der Urteilsbegründung wieder, was die bisherige Trennung aufhebt. Mit anderen Worten: Jeder Forenbetreiber haftet persönlich für sämtliche Beiträge in seinem Forum. Und dies nicht erst nach Inkenntnissetzung, sondern unmittelbar bei Veröffentlichung.

Die Hamburger Richter haben wieder einmal gezeigt, wie man mit wenigen Worten den Standort Deutschland schädigen kann. Statt Rechtssicherheit wurde in Sachen Internet ein weiteres Loch geöffnet, um welches viele in Zukunft einen großen Bogen machen werden. Viele Foren, die von Enthusiasten in ihrer Freizeit betrieben werden, könnten angesichts einer solchen persönlichen Bedrohung für den Forenbetreiber über kurz oder lang ihre Pforten schließen. Zu all den bereits existierenden rechtlichen Unsicherheiten gesellt sich nun eine neue, die vielen verständlicherweise schlicht und ergreifend zu riskant ist. Danke Landgericht Hamburg! Dank Euch muss sich in Zukunft niemand mehr vor den gefährlichen Forenterroristen fürchten. Worte sind schliesslich Sprengstoff…

Der Verlag will gegen dieses Urteil selbstverständlich Rechtsmittel einlegen.

Nachtrag: Weitere Details zum Urteil und zur Urteilsbegründung habe ich inzwischen im ElbeBlawg gefunden.

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