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Lena gewinnt den Eurovision Song Contest

Lena Meyer-Landrut gewinnt mit Satellite den Eurovision Song Contest 2010!

Die Sendung war tatsächlich überwiegend langweilig in meinen Augen, einzig die Kommentare bei Twitter haben es unterhaltsam gemacht. Die meisten Beiträge fand ich arg daneben, die Songs aus Belgien und  Griechenland gefielen mir allerdings durchaus. Und nach 28 Jahren hat Deutschland endlich wieder den Titel geholt, Dank Lena!

Es ist lange her, dass ich zum letzten Mal SO gespannt eine Sendung verfolgt habe, wie bei der Bekanntgabe der Punkte. Trotz recht früher Führung hab ich (fast) bis zum Ende gezittert. Gratulation also an dieser Stelle an Lena! Mensch, 76 Punkte Vorsprung, wer hätte das gedacht…

Hier nun noch einmal unser Sieger-Song.

Und Rene ist verliebt;)

Update: Will natürlich auch mal fix noch von mir geben, wie ich gevoted hätte, hätte ich es getan.

Meine Stimme hätte Belgien bekommen. Hatte was von James Blunt, was in meinen Augen nicht negativ ist. Gefiel mir also. Griechenland war auch in Ordnung, für meine Stimme hätte es aber nicht gereicht. Sohnemann hatte Frankreich als Favoriten, für mich war das allerdings zu sehr Ballermann.

Im Vorfeld der Sendung hatte ich Lena sehr gute Chancen ausgerechnet, unter die Top 10 zu kommen. Als ich die Sendung im Stream angeschaut hatte, war ein Platz unter den Top 5 in meinen Augen absolut realistisch. Ja, insgeheim hatte ich damit gerechnet, dass Lena unter den ersten 3 landen würde. Der Song selbst gefiel mir persönlich von allen Einträgen am besten, das ist tatsächlich einer der Songs, bei denen ich im Auto das Radio laut drehe. Macht mir einfach Spaß, Akzent hin oder her, interessiert mich nicht. Ich kriege gute Laune, wenn ich das Stück höre. Dass es Europa genau so sehen würde, hätte ich wirklich nicht erwartet, wenn auch irgendwie gehofft.

Und ja: Das Stück wird durch Lena so wie es ist. Mir gefällt es nach wie vor und ich werde so lange das Autoradio lauter drehen, bis “Satellite” eben durch genudelt ist. Ich bin so.

Und vor allem bin ich froh, dass wir nun endlich mal wieder eine attraktive Frau haben, die uns nach außen präsentiert. Verdammt guter Kontrast zu Merkel.

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Kick-Ass – Mein Eindruck

Ich komme gerade von der Vorpremiere von Kick-Ass und die Eindrücke sind noch recht frisch. Deshalb will ich mich mal an einer kurzen Filmkritik versuchen.

Vorab: Zumindest in Bochum, wo ich das Preview in der Originalversion gesehen habe, fehlte in der Mitte ein gutes Stück des Films. Keine Ahnung, weshalb es fehlte. Wie ich nach dem Film nebenbei aus den Gesprächen zwischen anderen Kinogängern und Mitarbeitern des Kinos aufgeschnappt habe, waren es ca. 10-20 Minuten, die da fehlten. Und leider kam ich danach nicht wieder so richtig rein in den Film, irgendwie fehlten da entscheidende Szenen. Wahrscheinlich wirkte Kick-Ass deshalb dann auch an manchen Stellen etwas unfertig auf mich, so als wäre das noch nicht der finale Schnitt. Zudem soll der Film laut meinen Infos FSK16 sein, die Preview war FSK18. Insofern schätze ich, dass das wohl nicht die endgültige Version war, wie wir sie hier in Deutschland zu sehen bekommen werden. Ist zumindest meine Vermutung.

Nun mal zum Film an sich.

Ich habe mich definitiv gut unterhalten gefühlt heut Abend, abgesehen von den oben genannten Einschränkungen. Der Film macht echt Spaß. Kick-Ass hat es geschafft, dass meist an den “brutalsten” Stellen des Films der Kinosaal tobte, mich eingeschlossen. Zur Handlung gibt es nicht schrecklich viel zu erzählen, ein Teen kommt auf die glorreiche Idee, als Superheld auf Verbrecherjagd zu gehen. Und wie es in diesen Filmen eben immer so ist, ist dieser Teen natürlich zuvor eine der größten Nieten an der Schule.

Sein erster “Einsatz” endet direkt im Krankenhaus und die Folge davon ist, dass seine Knochen eigentlich nur noch durch Metall zusammengehalten werden (die Röntgenbilder erinnerten mich direkt an Wolverine) und er zudem unempfindlich für Schmerz geworden ist. Eigentlich ideal für einen Superhelden…

Nach einer Prügelorgie, bei der man nie genau wusste, wer hier eigentlich wen verprügelt, landet ein Video davon bei Youtube und unser Held wird natürlich berühmt. Und wird dann “Hauptverdächtiger” eines Gangsterbosses, nachdem andere “Superhelden” (Hit-Girl und Big Daddy) dessen Mitarbeiter zur Strecke gebracht haben. Hier kommt dann irgendwann und irgendwie auch noch der 4. Superheld ist Spiel, leider passierte das exakt in dem Stück des Filmes, der bei uns fehlte.

Es gibt reichlich Tote, stellenweise jede Menge Blut und vor allem ein paar richtig gut inszenierte Kampfszenen. Genau in diesen Szenen gab es dann tatsächlich auch die meisten Lacher, da hier schon gut überspitzt wurde. Zwischendrin fand ich manche Stellen etwas überflüssig, da sie für meinen Geschmack den Film nicht wirklich voran brachten, was aber zum Teil durchaus darauf zurück zu führen sein kann, dass ich, wie oben schon erwähnt, nach diesem wirklich extremen Cut und dem fehlenden Stück nicht mehr so richtig in den Film rein kam. Allerdings folgten gerade in der 2. Hälfte dann mit die besten Szenen des Films. Meine absolute Lieblingsfigur in Kick-Ass ist übrigens, wie sollte es auch anders sein, Hit-Girl.

Wer eine ausgefeilte Story oder richtig großes Kino erwartet, ist mit Kick-Ass sicherlich falsch beraten. Tiefgang darf man keinesfalls erwarten, nicht bei solch einem Film, wozu auch. Wer allerdings einfach nur gut unterhalten werden möchte und den Film genau so wenig ernst nimmt wie er sich selbst nimmt, wird garantiert jede Menge Spaß haben. Sollte ich dem Film Punkte geben, wären es wahrscheinlich ca. 4 von 5 Punkten.

Was mir allerdings nun, nachdem ich die englischsprachige Version gesehen habe, beim erneuten Anschauen des Trailers aufgefallen ist, möchte ich auch noch kurz loswerden:
Der Trailer, so Klasse ich ihn auch finde, wirkt nun auf mich wesentlich klamaukiger, als der eigentliche Film. Möglich, dass die deutsche Synchronisation da den einen oder anderen guten Gag des Originals dann töten wird. Im Augenblick kann ich es natürlich noch nicht beurteilen, aber der Trailer hinterlässt jetzt, nach dem Film, einen leicht veränderten Eindruck.

Ansehen werde ich mir die deutsche Version trotzdem noch.

Nachtrag: Inzwischen habe ich erfahren, dass in Berlin und Hamburg der Film komplett war, also hatte offensichtlich das Kino da ein paar Problemchen. Schade, aber gefallen hat es mir insgesamt trotzdem.

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Zugangsdaten aus dem Speedport W 500V auslesen

Was tun, wenn man die Zugangsdaten seines Internetproviders verlegt hat und einfach nicht wieder auffinden kann?

Ich stand vor exakt diesem Problem: Ich wollte bereits seit geraumer Zeit meinen Speedport W 500V (das schöne Telekom-Modell) ersetzen. Kein integrierter Switch, WLAN-Probleme beim Einsatz von Windows 7 usw., da musste was geändert werden. Konnte ich aber nicht, da ich seit einiger Zeit die Unterlagen mit den Zugangsdaten für T-Online vermisse und nicht wieder finden kann. Blöd. Ohne Passwort geht nix.

Natürlich gibt es die Möglichkeit, mir neue Zugangsdaten zusenden zu lassen, klar. Aber ich habe mir sagen lassen: Das dauert ein paar Tage und in dieser Zeit ist der Zugang tot. Auch keine Alternative, ein paar Tage ohne Internet? Geht mal gar nicht… ;)

Das Ganze hat mir allerdings keine Ruhe gelassen und heute Morgen habe ich mich auf die Suche gemacht. Die Aussagen in den Foren ähnelten sich verblüffend: Geht nicht, alles verschlüsselt im ROM abgelegt, kommt man nicht dran. Glücklicherweise ist diese Aussage falsch…

Richtig ist: Mit der Standard-Firmware geht es definitiv nicht. Man hat keinerlei Möglichkeit, an die auf dem Router gespeicherten Daten zu kommen, das Gerät ist abgeriegelt.

Abhilfe schafft hier eine modifizierte Firmware. Gefunden habe ich diese im Forum DSLTeam.de. Die Firmware des W 500V ist Open Source, demzufolge ist der Einsatz rechtlich m.E. OK, wenn allerdings wahrscheinlich die Garantie des Gerätes beim Einsatz einer modifizierten Firmware erlischt.

Wichtig: Bei dem Austausch der Firmware kann unter Umständen etwas schief gehen, was, mit etwas Pech, den Router lahm legen kann! Es ist also Vorsicht geboten. Nur weil es bei mir und anderen funktioniert hat, muss es das nicht zwingend auch bei Euch. Lest Euch auf jeden Fall vor dem flashen die Informationen zu der modifizierten Firmware durch, vor allem auch, welche Router kompatibel sind.  Und in jedem Fall solltet Ihr wissen, was ihr tut! Wer auf seinem Router noch nie ein Update eingespielt hat, sollte die Finger davon lassen! Wer mit meinen folgenden Beschreibungen nicht viel anfangen kann, experimentiert besser auch nicht herum.

Ja, die Hinweise sind wichtig, ich möchte keinesfalls dafür verantwortlich sein, wenn Ihr Euch Euren Router plättet. Sinnvollerweise zieht Euch VOR dem Update noch einmal die Original-Version des ROMs und haltet sie für den Fall bereit, dass etwas schief geht. Sollte der Router nach dem Update nicht wieder an den Start kommen (erkennbar daran, dass man nicht mehr auf die Administrationsoberfläche gelangt) und es auch nicht hilft, das Gerät mal vom Strom zu trennen und neu booten zu lassen, dann gibt es zumindest eine Rettungsmöglichkeit: Der Router startet dann in einem Not-Modus, in dem er unter der IP-Adresse 192.168.1.1 (nicht, wie im Handbuch beschrieben, die 192.168.2.1) einen Webserver zum flashen bereit hält. In diesem Fall dann die Adresse des eigenen PCs fest auf 192.168.1.10 konfigurieren, per Browser die 192.168.1.1 aufrufen und dann hier das Originale ROM einspielen.

Wir gehen nun einfach mal davon aus, dass das Update (wie bei mir) geklappt hat. Was bringt uns das nun?

Die modifizierte Firmware erlaubt im Gegensatz zum Original den Zugriff per Telnet/SSH auf den Router, was uns eine Vielzahl mehr Möglichkeiten bietet, als von der Weboberfläche bereit gestellt werden. Telnet und SSH sind übrigens nur LAN-seitig aktiv, keine Sorge also.
Verbindet Euch nun per Telnet oder SSH mit dem Router. Der Benutzername zur Anmeldung ist in jedem Fall root, das Kennwort ist exakt das gleiche, welches ihr auch für die Konfiguration mittels Browser verwendet. Klappt die Anmeldung, dann seht ihr eine simple Raute als Prompt.

Die Anmeldeinformationen für den konfigurierten Internetzugang findet Ihr in der Datei /var/psi.xml. Anzeigen kann man diese beispielsweise mit Hilfe des in der modifizierten Firmware enthaltenen Editors vi. Also schlicht am Prompt folgenden Befehl eingeben: vi /var/psi.xml. Innerhalb der Datei könnt Ihr nun mit den Cursortasten navigieren.
Da die Variablen, in denen die Zugangsdaten gespeichert werden, je nach Provider unterschiedlich sind, kann ich Euch zum Auffinden dieser nur folgenden Tipp geben: Sucht gezielt in der Datei nach den Teilen der Zugangsdaten, die Euch noch bekannt sind. Beispielsweise der Benutzername steht in der Weboberfläche in Klartext im Formular. Finden werdet Ihr diese Information dann ziemlich am Ende des Dokuments, ebenfalls in Klartext. In der gleichen Zeile findet Ihr dann unmittelbar davor oder dahinter die Euch fehlenden Daten. In Klartext, bis auf das Kennwort. Dieses ist verschlüsselt abgelegt. Macht aber nix, das Passwort ist lediglich BASE64-verschlüsselt. Kopiert es Euch also einfach und ruft im Browser die folgende Seite auf: Base 64 Decoder. Fügt das verschlüsselte Kennwort hier ein, klickt auf “Decode” und Bingo. Nun solltet Ihr die Zugangsdaten wieder komplett vorliegen haben.

Bei mir hat das beschriebene hervorragend funktioniert. Nachdem ich einmal festgestellt hatte, wo die Daten gespeichert sind, war es nur noch eine Sache von wenigen Minuten. Und somit konnte ich dann heute nun endlich einen neuen Router an den Start bringen und schreibe diesen Beitrag auf meinem Notebook mit einem endlich wieder funktionierenden WLAN. ;)

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Die Risiken der Shopbetreiber

In letzter Zeit muss ich mich ein wenig mit dem Thema Online-Shops auseinander setzen und wenn ich all das, was ich in dieser Zeit so gelesen habe, mal Revue passieren lasse, dann komme zu einem ernüchternden Ergebnis: Betreiber eines Online-Shops haben eine ganze Menge Risiken zu tragen.

Das Risiko, welches jedem sicherlich als erstes in den Sinn kommt, ist klar das geschäftliche Risiko, was jeder Unternehmer zu tragen hat. Reichen beispielsweise die Einnahmen aus, um die Kosten zu decken? Die Kosten halten sich für Betreiber eines Onlineshops durchaus im Rahmen, geht man von einem für Neueinsteiger üblichen Ein-Personen-Unternehmen aus. Dass auch für diese eine Person am Ende des Monats auch etwas übrig bleiben muss, soll sich der ganze Aufwand lohnen, ist selbstredend klar. Nicht jedem gelingt das, weshalb sicherlich eine Vielzahl von Online-Shops ebenso schnell verschwinden, wie sie entstanden sind.

Aber diese Risiken meine ich in diesem Fall überhaupt nicht. Das in meinen Augen weitaus größere Risiko für einen Unternehmer, der einen Online-Shop eröffnen möchte, ist das Risiko, kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Und es gibt viele Fallen, in die ein solcher Neueinsteiger ins Online-Business tappen kann.

Nehmen wir zum Beispiel die Widerrufsbelehrung. Mein aktueller Eindruck ist: Eine der wichtigsten Quellen für Abmahner in Online-Shops ist die Widerrufsbelehrung. Zum einen ist der genaue (rechtssichere) Wortlaut vielen Shopbetreibern nach wie vor nicht ganz klar, schaut man sich das offizielle Muster an, wird schnell klar, warum. Andererseits scheiden sich an verschiedenen Stellen die Geister, was diese Belehrung enthalten muss oder darf. Fehlt beispielsweise der Hinweis darauf, dass die Frist nicht vor Erfüllung der Pflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie der Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung § 3 BGB-InfoV zu laufen beginnt, wird dies abgemahnt.

Aber mal ganz ehrlich: Wem genau nützt diese verschwurbelte Aufzählung von Paragraphen? Dem Kunden? Kaum vorstellbar, die wenigsten Kunden wissen, was diese Paragraphen aussagen und noch weniger werden googlen, um den Wortlaut zu erfahren (abgesehen von der Tatsache, dass dies wohl kaum zum besseren Verständnis führen wird).

Ebenso abgemahnt wird, wenn in der Widerrufsbelehrung neben der Anschrift des Unternehmens auch die Telefonnummer enthalten ist. Die Begründung: Der Widerruf hat schriftlich zu erfolgen, deshalb sei die Angabe einer Telefonnummer verwirrend. Mal wird dies vor Gericht bestätigt, ein anderes Mal wird es als unkritisch empfunden. Ein gefundenes Fressen für Abmahner.

Weiterhin ist nicht zulässig, den Vornamen des Geschäftsinhabers/-führers im Impressum abzukürzen. Auch dies führt zu einer Abmahnung. Wird hier allerdings keine Telefonnummer angegeben, ist das erstaunlicherweise wiederum unproblematisch.

In dieser Form könnte ich zahllose weitere Beispiele aufführen, wer sich in diversen Foren und Blogs einmal umschaut, wird sehr schnell fündig. Interessanterweise sind bereits die großen Parteien mit ihren Online-Shops in die Abmahnfalle getappt, halten es allerdings nicht für erforderlich, hier Rechtssicherheit zu schaffen.

Man fragt sich bei der Vielzahl von Fallen natürlich, wem die vielen Vorgaben und Vorschriften nützen sollen. In erster Linie sollen sie natürlich dazu beitragen, die Kunden vor Übervorteilung und die Mitbewerber vor unlauterem Wettbewerb zu schützen. Letzten Endes ist mein persönlicher Eindruck allerdings, dass aufgrund der Vielzahl von Vorschriften, Vorgaben und Klauseln nur noch mehr Verwirrung gestiftet als Klarheit geschaffen wird. Liest man sich als Kunde eine Widerrufsbelehrung durch, wird man spätestens nach dem zweiten Absatz nicht mehr wissen, was im ersten stand. Klarheit, Aufklärung über meine Rechte? Fehlanzeige, dazu ist die Widerrufsbelehrung in meinen Augen eher nicht geeignet.

Auch die vielen Punkte, die gegen unlauteren Wettbewerb schützen sollen erwecken in meinen Augen eher den Eindruck, eine Hilfe für diejenigen zu sein, die ihren Wettbewerb gern mit kleinen Gemeinheiten ärgern wollen. Manche Abmahnung, die vor Gericht verhandelt und zugunsten des Abmahnenden entschieden wurde, lässt mich am gesunden Menschenverstand zweifeln (bzw. am Vertrauen der Abmahner und Richter in den gesunden Menschenverstand). Beispielsweise wird eine Angabe zu den Lieferfristen in der Form von “Lieferung in der Regel 1-2 Werktage bei DHL-Versand” als unzulässig erachtet, während die Angabe “Die Lieferung erfolgt i.d.R. sofort nach Zahlungseingang” als unproblematisch angesehen wurde.

Sicherlich gibt es eine ganze Menge gerechtfertigter Abmahnungen, keine Frage. Eine Vielzahl von Regelungen, Vorschriften und Gesetzen wurde geschaffen, da gerade im Onlinehandel Schindluder getrieben wurde und Kunden abgezockt wurden. Keine Frage, hier musste natürlich zum Schutz der Verbraucher etwas getan werden, daran gibt es keinen Zweifel. Ich zweifle allerdings an der Sinnhaftigkeit so mancher Bestimmungen und frage mich, wem sie nützen. Mein Eindruck in vielen Fällen: Sie nützen ausschließlich den Anwälten.

Natürlich bin ich nur auf ein paar einzelne Punkte eingegangen, die mir vermehrt aufgefallen sind. Es gibt eine Vielzahl mehr (vielleicht sammeln sich ja noch ein paar Beispiele in den Kommentaren, würde mich freuen). Rechtlich kann ich die Dinge natürlich nicht erschöpfend beurteilen, aber mein Rechtsempfinden hat doch an vielen Stellen arge Schmerzen erlitten.

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