Der Bundestrojaner kommt – mit Auflagen

Das Bundesverfassungsgericht hat gestern die Klausel, die dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz heimliche Online-Durchsuchungen von PCs erlaubte, für verfassungswidrig erklärt. In diesem Zusammenhang hat das Gericht ein Grundrecht auf “Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität” informationstechnischer Systeme eingeführt.

Dieses Urteil hat nun natürlich auch Folgen auf die geplante Ausweitung der Überwachungsmöglichkeiten durch Herrn Schäuble. Unter dem Deckmäntelchen der Terrorabwehr sollte es möglich sein, nach Belieben PCs von Personen aus zu spähen. Wie schwammig hier die Gesetze sind, ist leider hinlänglich bekannt. Das Bundeverfassungsgericht hat nun den Einsatz eines Bundestrojaners nicht grundsätzlich für verfassungswidrig erklärt, aber an hohe Auflagen gebunden. Das Ausspähen privater PCs darf nur dann auf richterlichen Beschluss hin möglich sein, wenn “tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen”, also Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind.

Ich werte das Urteil als Teilerfolg, sehe aber dennoch einige Risiken in diesem Urteil. Auch Hausdurchsuchungen sind bereits seit langem an hohe Auflagen gebunden, wir alle wissen jedoch, aufgrund welcher Nichtigkeiten zum Teil Hausdurchsuchungen angeordnet und durchgeführt werden. Die Grenzen für eine Online-Durchsuchung sind sicherlich wesentlich enger gesteckt, aber lassen sie durchaus zu. Im Gegensatz zu den heimlichen Wünschen einiger kann nach diesem Urteil aber der Bundestrojaner nicht genutzt werden, um Verdachtsmomente zu produzieren, sondern darf erst aufgrund tatsächlich vorhandener konkreter Verdachtsmomente überhaupt eingesetzt werden.

Sehr schön finde ich nach diesem Urteil die Reaktion Wolfgang Schäubles. Er sieht sich durch das Urteil in seinen Vorstellungen bestätigt, was sich mir nicht so ganz erschließt. Wollte er doch die Online-Durchsuchung ursprünglich zur präventiven “Verhütung” von Terroranschlägen einsetzen, darf er sie nun nach diesem Urteil lediglich zur Bekämpfung konkreter und unmittelbarer Gefahren nutzen. Aber schön, dass er dieses für ihn bindende Urteil in seinem Gesetzesentwurf “berücksichtigen” möchte. Danke Herr Schäuble!

Ich sehe allerdings in diesem Urteil einige weitere positive Auswirkungen, die nicht unmittelbar angesprochen wurden. Konkret wird durch dieses Urteil praktisch untersagt, dass durch technische Maßnahmen Informationen auf einem PC gesammelt und übertragen werden dürfen. Dies ist nun als neues Grundrecht fest geschrieben. Somit werden auf einen Schlag auch sämtliche Programme illegal, die Informationen über installierte Software oder vorhandene Dateien auf einem PC einsammeln und an den Hersteller übermitteln. Microsoft beispielsweise steht bei vielen seit langem unter Verdacht, Informationen über installierte Programme nach Redmond zu schicken, ebenfalls vermuten viele, Apples iTunes sendet Daten der auf der Festplatte gefundenen Musikstücke nach Hause. Aber auch Online-Spiele wie World of Warcraft durchsuchen die Festplatten der PCs. So steht beispielsweise in den Anti-Cheat-Bestimmungen zu diesem Spiel:

“Während der World of Warcraft Client (der Client) ausgeführt wird, kann der Client den Arbeitsspeicher (RAM) Ihres Computers und / oder die CPU Ihres Computers nach nichtautorisierter Drittanbietersoftware scannen, die zeitgleich mit World of Warcraft ausgeführt wird. Darüber hinaus wird der Client das Spielinstallationsverzeichnis scannen, um sicherzustellen, dass nur nicht-gehackte Originalsoftware verwendet wird.”

Einige Zeilen weiter unten findet der Leser dann noch folgenden Passus:

“Im Fall, dass der Client eine nichtautorisierte Drittanbietersoftware entdeckt, kann der Client die folgenden Informationen an Blizzard Entertainment weiterleiten :

  • Details zu der unautorisierten Drittanbietersoftware;
  • Zeitpunkt und Datum, zu dem die unautorisierte Drittanbietersoftware entdeckt wurde;
  • Ihre IP-Adresse; und
  • Identifikationsnummern von PC-Komponenten, z.B. Festplatten, Hauptprozessor und Betriebssystem.”

Nach meinem Rechtsverständnis dürften diese Klauseln sowie die Praxis, die PCs der Anwender zu durchsuchen, nun rechtswidrig sein. Auch die Praxis, die Möglichkeit der Nutzung einer Software an die Aufgabe einer nun zum Grundrecht erklärten Sebstverständlichkeit zu binden ist nach meinem Rechtsempfinden nicht mehr möglich und verstößt gegen geltendes Recht.

Inwieweit sich dieses Urteil auch auf die Praxis beispielsweise der Contentmafia, mittels spezieller Clients in P2P-Netzwerken die auf fremden PCs freigegebenen Dateien zu scannen, auswirken wird bleibt abzuwarten. Auch hier sehe ich persönlich eigentlich das Recht auf Seiten der PC-Inhaber. Wie das in Zukunft die Gerichte sehen werden ist noch offen.

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9 Kommentare bisher »

  1. Hallo,

    natürlich hast du Recht. Das Urteil ist durchweg als positiv für die Privatsphäre einzuschätzen. Dennoch bekommt man durchaus den Eindruck, wenn man die Presse verfolgt, dass unsere Politiker das herzlich wenig interessiert. Die Töne die sie anschlagen, sind nach wie vor die Selben. Auch ist nicht bekannt geworden, dass es Änderungen im Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung geben soll. Und es steht nach wie vor das Problem, dass alle ausführenden Organe im Grunde nicht in der Lage sind zu entscheiden oder solche Maßnahmen sinnvoll und mit Augenmaß durchzuführen.

    http://blog.antivorratsdatenspeicherung.com

  2. Ich finde ganze Diskussion über den Bundestrojaner mittlerweile nur noch zum wegschreien.

    Das Traurige daran ist, dass die in der heutigen Zeit sämtliche Persönlichkeitsrechte unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung abgeschaft werden. Die richigen Terroristen und Kriminelle nutzen meisten modernste Verschlüsselungsprogramme usw., so dass die mit ihrem Bundestrojaner da eh keinen große Erfolgschancen haben werden.
    Die die wicklich was zu verstecken haben schaffen das auch.

    Ausserdem hört sich das immer so an, als ob der liebe Herr Schäuble in seinem Bundestrojaner nur die IP eingeben muss und schon hat er Zugriff auf sämtliche Dateien.

    Onlinedurchsuchung – allein der Begriff ist schon zum schießen.
    Ich würde Herrn Schäuble gerne dazu einladen bei mir eine Onlinedurchsuchung zu machen. Eine gut konfigurierte Linux/Unix Distribution ohne offene Port und die Staatsmacht bleibt vor der Tür.

  3. Na, das war doch klar, dass sowas kommt. Der gläserne Bürger ist doch auch im Netz schon ganz schön gläsern. Ist Euch schon mal aufgefallen, dass es zu jeder Gesetzesänderung vorher die passende Straftat in den Medien breitgetreten wird? Kann das Zufall sein? :sad:

  4. ich finde nach der herrschenden Meinung das sich Bürger mehr wehren sollten. Wer hat schon Recht und bekommt diese auch?

  5. Wenn ich schon Trojaner höre wird mir schlecht. Ich hab seit einigen Tagen den Vundo.gen und das ist alles andere als lustig. Bundestrojaner … nein Danke!

  6. Es wird immer behauptet, wir haben alle die selben Rechte und so weiter. Aber wo haben wir diese den bitte schön? Früher hieß es einmal: “Immer zu gunste des Volkes”. Heute heißt es: “Das Volk zu unseren gunsten”…

  7. In wie fern würdest du dich denn wehren wollen? Das wird schwierig! Mitlerweile wird doch alles so hingenommen was die Politiker entscheiden! Wahrscheinlich wird dann bald auch der Einsatz einer Anti Viren Software gegen den Bundestrojaner strafrechtlich verfolgt :)

  8. echt mal, das ist so zum kotz** hier. Zum Schluss findet dein Anti Viren Programm vielecht den Trojaner noch, löscht Ihn und du gehst in Knast weil du angeblich oder absichtlich das Teil löschen wolltest. Außerdem versprech ich mir dadurch keine großen Erfolge, ich meine es werden ja wohl kaum Terrorgruppen ihre Sachen jetzt weiterhin auf dem PC lassen, nachdem sie wissen das der Bundestrojaner eingesetzt wird. Gruß

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