Die Musikindustrie kriegt Deine Daten

Es ist so gekommen, wie ich vergangene Woche bereits vermutet hatte: Der Bundestag hat das Gesetz zur besseren Durchsetzung geistigen Eigentums verabschiedet.

Nach diesem Gesetz soll es nun Rechteinhabern erlaubt sein, beim jeweiligen Provider die Daten eines Anschlußinhabers abzufragen, ohne den Umweg über die Staatsanwaltschaften gehen zu müssen. Zwar wurde das Feigenblatt des Richtervorbehaltes eingebracht, ich persönlich glaube jedoch nicht, dass der Musikindustrie so große Steine in den Weg gelegt wurden. Zu schnell ist bekannt, welcher Richter einfach dazu zu bewegen ist, seinen Stempel unter solch einen Antrag zu setzen.

Die scheinbar schwammige Formulierung, nur Rechtsverletzungen in „gewerblichem Ausmaß“ fallen unter diese neue Regelung, wurde mit Bedacht gewählt, was man darunter versteht wird auch direkt erläutert: die Verschaffung eines mittelbaren wirtschaftlichen Vorteils (sprich: ich muss nicht bezahlen was ich mir herunterlade) reicht aus, dass die Rechteinhaber beispielsweise dann bereits auf diese Möglichkeiten zurückgreifen können, wenn lediglich ein einziges Album geshared wurde.

Die mit diesem Gesetz eingeführte Deckelung der Abmahnkosten in Höhe von 100 Euro (wir erinnern uns: „versprochen“ waren mal 50…) ist in nach meiner Ansicht auch nur Augenwischerei. Vielleicht greift die Deckelung dann, wenn jemand einen einzigen Song in seinem Share herumliegen hat. Darüber hinaus handelt es sich ja bereits um „gewerbliches Ausmaß“, wie wir gerade gelernt haben.

Die Lobbyarbeit der Contentmafia war wieder einmal erfolgreich. Es mag erschrecken, aber unsere Politiker zeigen wieder einmal zu deutlich, wer wirklich das Land regiert. Aber uns Verbrauchern bleiben auch weiterhin Mittel und Möglichkeiten, unseren Kopf durchzusetzen. Eine Möglichkeit wäre, die Musik direkt beim Erzeuger (sprich: Musiker) zu kaufen, wie es viele schon seit einiger Zeit tun. Dann fällt für diese auch wesentlich mehr ab, als derzeit an der Tagesordnung ist. Von der Möglichkeit, in Zukunft ganz spezielle P2P-Clients zu verwenden, will ich jetzt mal gar nicht sprechen. Die Technik macht vieles möglich…
Allerdings denke (hoffe?) ich, das nächste Urteil aus Kassel ist nicht all zu weit entfernt.

Nachtrag: Ich hab nochmal ein wenig gestöbert, weil ich diese eine Aussage unbedingt wieder finden wollte. Da ist sie:

„Verbindungsdaten dienen der Strafverfolgung, insbesondere der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität, aber nicht der Befriedigung zivilrechtlicher Ansprüche der Musikindustrie“, sagte die SPD-Politikerin (Brigitte Zypries) dem Nachrichtenmagazin Focus. „Wenn wir anfangen, das zu erweitern, verliert der Staat an Glaubwürdigkeit.“

Nun, das hat er bereits für mich. Nicht nur, aber auch deshalb. Es war vorherzusehen, dass ein Hintertürchen – ach was, ein Tor – offen bleibt.

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