DOSB vs. Saftblog – es bleibt dabei

Irgendwie war mir bereits vor dem Wochenende klar, dass es so kommen würde:

“Heute abend erhielt ich dann doch noch einen Anruf von unserem Anwalt, der inzwischen mit dem Anwalt des Abmahnenden sprechen konnte. Das Ergebnis dieses Gespräches war, daß man keine Veranlassung sieht, über ein Entgegenkommen zu verhandeln und die Abmahnung vollumfänglich bestehen bleibt. Was anderes hatten wir eigentlich auch nicht erwartet, denn es ist klar, daß diese Marke im Interesse der Sponsoren geschützt werden muß.” (Zitat Saftblog)

All die Beiträge, die voller Vorfreude bereits gesehen haben, dass die Kuh vom Eis sei, waren voreilig und leider von zu viel Optimismus geprägt. Dieser war unangebracht, wie man inzwischen nachlesen kann.

Kirstin Walther vom Saftblog bittet darum, ihren Beitrag nicht weiter zu verlinken, dieser Bitte komme ich gern nach. Ich kann mich aber nicht ausreichend zusammenreißen, um mir einen eigenen Beitrag zu verkneifen. Denn irgendwie wirkt die Sache nun auf mich, als sollte dem Saftblog auch die Solidarität oder zumindest das Mitgefühl der Blogger zum Verhängnis werden. Zumindest wirkt Kristins Bitte auf mich, als wären da einige harsche Worte gefallen, die Veröffentlichung des Beitrages über die Abmahnung betreffend. Ist natürlich nur meine Mutmaßung.

Am Freitag konnte man eine Mitteilung des Pressesprechers des DOSB lesen, über die ich mich zwischenzeitlich bereits ausgelassen hatte. Was man da von sich gegeben hat … ach, lassen wir das.
Andererseits lese ich nun heute morgen an gleicher Stelle einen weiteren Beitrag, der mich etwas nachdenklich stimmt. Natürlich sind auch hier wieder nur Mutmaßungen möglich, wurden diese Aussagen doch gezielt vorsichtig formuliert. Aber mit scheint, als wäre das Fehlen eines klärenden direkten Gespräches nun der Aufhänger, an dem das Fortbestehen der Abmahnung fest gemacht wird.

Ich bin ganz ehrlich: Ich weiß nicht, ob ich nach einer solchen Abmahnkeule und den Worten des Pressesprechers bereit zu einem persönlichen Gespräch gewesen wäre. Dass ich persönlich mich ein wenig verarscht gefühlt hätte, hatte ich bereits erwähnt. Man kann auch nur vermuten, welchen Rat ein Anwalt in so einem Fall geben würde bzw. konkret gegeben hat. Es wäre in meinen Augen allerdings schade, sollte hier die Chance auf eine Einigung vergeben worden sein, aus welchen Gründen auch immer. Fakt ist nun jedoch, dass die Angelegenheit nun juristisch ausgetragen wird und sicherlich nicht geklärt werden wird, was genau an den beiden betroffenen Beiträgen unrechtmäßig war. Denn so klar ist das nach wie vor nicht.

Fakt ist: Die Abmahnung war in meinen Augen ein nur zu offensichtlicher Versuch, mit allen Mitteln irgendwelche Rechte durchzusetzen, die mehr als umstritten sind. Die Höhe des Streitwertes zeigt für mich deutlich, dass man eine Beleuchtung der rechtlichen Grundlagen verhindern will. Dem hätte allerdings auch ein persönliches Gespräch inklusive einer Einigung zugearbeitet. So, wie es sich allerdings jetzt gestaltet, wird der DOSB in seiner Vorgehensweise bestätigt: Ist die Keule nur groß genug, duckt sich jeder darunter weg, statt die Keule zu zerbrechen.

Was jetzt noch bleibt, ist eins: Den Vorfall nicht einfach sang- und klanglos in Vergessenheit geraten lassen, sondern die Vorgänge und den Verein weiterhin in der Öffentlichkeit halten, das Thema weiter beleuchten. Denn es wird sicher weitere Vorfälle dieser Art geben, ich sehe das genau wie Robert Basic. Und leider haben in diesem Fall Vermittlungsversuche, so gut sie auch gemeint waren und so enthusiastisch sie auch durchgeführt wurden, nur eines verhindert: dass einem Abmahner öffentlich auf die Finger gehauen wird.

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4 Kommentare bisher »

  1. Ich glaube, Anwälte raten in der Regel nur über Anwälte zu kommunizieren. War jedenfall bei mir so.

    Ich würde nach einem solchen Streitwert auch nichts mehr ohne Anwalt sagen wollen, denn möglichweise sage ich ja als Nicht-Jurist etwas, was die Sache am Ende für mich noch teuerer macht.

  2. Aber wenn das betreffende Blog das einer Firma ist, so sollten doch da weitreichendere (finanzielle) Möglichkeiten bestehen, eine höchstrichterliche Klärung herbeizuführen – auch bei großen Streitwerten.

  3. XSized
    Twitter:
    sagte am 19.12.2006 um 13:19

    Das ist durchaus richtig, aber letztlich ist für mich durchaus nachvollziehbar, dass auch ein Unternehmen da nicht zwingend den Helden spielen will. Angesichts der Höhe des Streitwertes ist das Kostenrisiko einfach zu hoch, ein Verband wie der DOSB könnte das bis ganz nach oben hin durchziehen, ohne auch nur mit der Wimper zu zucken…

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  1. [...] Soeben habe ich auf XSBlog2.0 gelesen, dass Kirstin Walther darum gebeten hat, in Sachen DOSB das Saftblog nicht mehr zu verlinken. Bei Robert Basic kann nachlesen, dass man sich wahrscheinlich dazu entschliessen wird, die Unterlassungserklärung zu akzeptieren. Natürlich kann ich die Haltung der Walthers absolut verstehen. Sie tragen schließlich Verantwortung für ihr Unternehmen und für ihre Mitarbeiter und befinden sich somit nicht gerade in der Position, die Helden zu spielen. Andererseits muss ich Robert in vollem Umfang zustimmen, wenn er sagt: "Der DOSB-Fall ist stellvertretend für nachkommende Fälle eben nicht gegessen", auch wenn man die Reichweite dieser Aussage unter Umständen etwas relativieren muss. Die Sache mit dem DOSB ist ein Sonderfall, da hier der Markenrechtsschutz auf einem eigens für diesen Zweck beschlossenem Gesetz und nicht auf den üblichen Patents- und Markenrechtsbestimmungen basiert. Ein gezieltes Vorgehen gegen den DOSB betrifft also nicht zwangsläufig die gegenwärtige Abmahnpraxis im Allgemeinen. [...]

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