Neue Blog-Abmahnungen

Zuerst hatte ich es am Wochenende bei MC Winkel gelesen: eine Hamburger Persönlichkeit lässt abmahnen. Er selbst ist betroffen, hatte er doch den Spitznamen diese Person in einem Blogeintrag genannt. Unter diesem Spitznamen ist diese Person bekannt geworden, selbst ich, der mit Namen im Normalfall nicht viel anzufangen weiß, habe diesen Namen in der Vergangenheit gelegentlich vernommen und wusste ihn zumindest grob Richtung Hamburger Kiez einzuordnen. Mit dem echten Namen des Herren hingegen konnte ich bislang nichts anfangen.

Dieser Spitzname, der über den Daumen gepeilt seit ca. 30 Jahren von dieser Person benutzt wurde, will von dieser Person nicht mehr geduldet werden und deshalb wurde ein Anwalt eingeschaltet. Dieser Spitzname sei “rassistisch, diskriminierend, abwertend und daher ansehensmindernd”, deshalb wurde aufgrund der Nennung abgemahnt. Streitwert: “gerichtlich bestätigte” 15.000 Euro, Kosten für die Abgemahnten: 899 Euro.

Ja, DIE Abgemahnten, MC Winkel ist nicht der einzige Betroffene. Ebenfalls erwischt hat es neunzehn72, den Pleitegeier und das ap-project. Ob weitere folgen werden, ist abzuwarten. Ich hoffe jedoch, dass hier Schluß ist.

Was mich persönlich ein wenig irritiert ist die Aussage der Person, diesen Spitznamen bislang nur geduldet oder ertragen zu haben. In MC Winkels Blog schreibt jemand unter seinem Namen in einem Kommentar unter anderen:

“Nachdem mittlerweile seit 2 Jahren allgemein bekannt ist, dass ich nicht mehr gewillt bin mir diese rassistische und diskriminierende Bezeichnung bieten zu lassen, habe ich einen Rechtsanwalt beauftragt, dafür zu sorgen, dass die betreffenden Personen, die das nicht respektieren, und meine Person weiterhin mit dieser rassistischen Bezeichnung belegen, unmissverständlich darauf hin gewiesen werden. (Zitat)”

Die Art, wie dieser Kommentar verfasst wurde lässt mich annehmen, dass er tatsächlich von dieser Person stammt. Und dieser Satz sagt für mich sinngemäß folgendes aus: Dieser Spitzname kotzt mich schon immer an und ich kann ihn nicht mehr hören, deshalb wehre ich mich dagegen. Durchaus legitim, wenn dem so ist. Es sei mir jedoch die Frage gestattet, wie man dann in einem Video von 5 Sterne deluxe auftreten kann, in dem exakt dieser Spitzname verwendet wird. Und würde man auf seiner Visitenkarte diesen Namen aufdrucken lassen, wenn man ihn nicht ertragen könnte? Ich würde es sicher nicht tun.

Natürlich steht jedem frei, die eigene Vergangenheit hinter sich lassen zu wollen und dabei auch solche Spitznamen zu verdrängen. Das ist das gute Recht jedes einzelnen. Allerdings denke ich, dass man keinesfalls davon ausgehen darf, alle Welt spielt hier mit und weiß davon. Vor allem dann, wenn man über Jahre hinweg ausschließlich unter diesem Namen öffentlich bekannt war. Insofern ist auch hier die Abmahnkeule in meinen Augen mal wieder die falsche Wahl gewesen. Und zudem extrem ärgerlich für alle Betroffenen.

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Brötchengate in der c’t – Marions Kochbuch

Auch die c’t des heise Verlags hat sich zwischenzeitlich mit dem Thema Brötchengate befasst, wie mir ein unbekannter Kommentator mit Hilfe eines Links mitteilte. Unter der Überschrift “Abgekocht” werden nochmals verschiedene Details zusammengefasst, darunter auch Hinweise und Vermutungen, die ich so noch nicht kannte.

Die c’t greift noch einmal die Vorwürfe auf, die Betreiber des Online-Kochbuches hätten Rezepte ihrer ehemaligen User aus ihrem früheren Forum aufgegriffen und leicht verändert ins Kochbuch übernommen. Dem widerspricht Folkert Knieper gegenüber der c’t auch nicht.

Sehr interessant finde ich auch die nochmalige Erwähnung des Schnitzelfotos, für dessen Verwendung Frau Brigitte Winkler abgemahnt wurde. Sie bestritt, dieses Foto der WebSite der Kniepers entnommen zu haben und verweist auf einen befreundeten Webdesigner, der ihr dieses Foto angefertigt habe. Vor Gericht half ihr dies jedoch bislang wenig. Im Bericht der c’t liest sich das Ganze wie folgt:

Webmasterin Brigitte Winkler betreibt ihr Online-Kochbuch koch-abc.de als Hobby. Auch sie wurde von Knieper abgemahnt, wegen der angeblich widerrechtlichen Verwendung des Fotos von einem Wiener Schnitzel. Sie habe aber das Foto von einem befreundeten Webdesigner, versicherte Winkler.

Dieser wiederum gab gegenüber c’t an, er habe das Bild mit urheberrechtsfreiem Rohmaterial „mit Photoshop erstellt, im Rahmen einer Schulausbildung zum Multi-Media-Producer im Jahre 2003. Damals hatte die komplette Schulklasse ihre Arbeiten im Internet ausgestellt, und von dort muss sie Herr Knieper kopiert und auf seinen eigenen Seiten eingestellt haben. Im Jahr 2005 habe ich diese Grafik und die Rechte daran an Frau Winkler verschenkt.“

Knieper behauptet nach wie vor, das Foto selbst gefertigt zu haben. In einem Interview mit dem Online-Magazin Upload gab er jüngst an, in jedem Fall Richtern „das Original in hoher Auflösung“ vorlegen zu können. Dass dies unwahr ist, zeigte sich beim Prozess gegen Brigitte Winkler vor der Urheberrechtskammer des Landgerichts Hamburg.

Doch obwohl Knieper nicht in der Lage war, das unbearbeitete Originalfoto vorzulegen, bekam er gegen Winkler in erster Instanz recht. Den Ausschlag gab ausgerechnet die Zeugenaussage von Gattin Marion, sie könne sich erinnern, dass Knieper an einem nicht mehr bekannten Zeitpunkt das Foto geschossen habe. Diese Aussage hielt die Kammer für „schlüssig, nachvollziehbar und glaubhaft“. Brigitte Winkler hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, eine Entscheidung steht noch aus.

Man sieht, wie schwierig solche Fragen vor einem Gericht zu klären sind, wie unterschiedlich vorliegende Beweise und Aussagen gewertet werden können. Was die Berufung in diesem Fall letztlich bringen wird, ist offen. Die meisten haben sicherlich in der Zwischenzeit ihr eigenes Urteil zu diesem Thema gefällt, inwieweit sich dieses mit dem endgültigen Urteil decken wird ist abzuwarten.

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Nicht kritikfähig – Abmahnung

Ein neuer Fall einer Abmahnung gegen ein Forum ist bekannt geworden: In einem Forum für Kraftsport und Bodybuidling wurden durch einen User 2 kritische Beiträge über ein Unternehmen verfasst, welches Produkte aus dem Fitness-Bereich über einen Onlineshop vertreibt. Diese 2 Beiträge befanden sich in einem Thread, der in erster Linie positive Beiträge über dieses Unternehmen beinhaltete.

Das namentlich nicht genannte Unternehmen entdeckte nun fast 3 Monate später diese beiden Beiträge und mahnte daraufhin den Betreiber des Forums ab, der diesen Fall nun öffentlich macht. Es ist das 2. Mal, dass er abgemahnt wird und auch in diesem Fall will er nicht einfach so klein beigeben, sieht er doch die Meinungsfreiheit durch derartige Aktionen in Gefahr. Das abmahnende Unternehmen verlangte nämlich nicht nur, dass die kritischen Beiträge entfernt werden sondern auch, dass ein Unterlassungs- und Verpflichtungsvertrag unterschrieben wird, der eine Vetragsstrafe für den Fall weiterer kritischer Beiträge über dieses Unternehmen in Aussicht stellt.

Das sollte man sich tatsächlich mal in Ruhe auf der Zunge zergehen lassen: Ein abmahnendes Unternehmen erwartet von einem (in meinen Augen vollkommen zu Unrecht) Abgemahnten die Unterzeichnung eines Vertrages, welcher diesem Unternehmen sämtliche Mittel in die Hand gibt, den Abgemahnten in Zukunft zu schröpfen. Kritische Beiträge sollen auf diese Weise komplett unterbunden werden, wehe dem unzufriedenen Kunden, wenn er seine Unzufriedenheit öffentlich zum Ausdruck bringt… Zudem ist es ein leichtes für einen Abmahner für entsprechende Verfehlungen in einem Forum zu sorgen, wenn man erst einmal solch einen “Vertrag” in den Händen hält. Aus diesem Grund hat Patrick, der Betreiber des Forums, dafür gesorgt, dass dieses Unternehmen in Zukunft in seinem Forum nicht mehr genannt werden kann. Zudem hat er nun sämtliche Beiträge zu diesem Unternehmen entfernt, auch die positiven. Ein konsequenter Schritt in meinen Augen.

Patrick hat nun seinerseits einen Anwalt beauftragt, der die Abmahnung als “sinnentleert” bezeichnet und eine passende Antwort verfasst hat.

via golem

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Noch einmal: Urheberrechte bei Shoppero

Ein weiterer Gedanke zum Thema Urheberrechte bei Shoppero drängte sich mir eben noch auf: Was passiert eigentlich genau mit diesen Adgets?

Nehmen Sie einfach eine oder mehrere Produktempfehlungen, oder am Besten gleich eine der Listen und basteln Sie sich daraus eines dieser neumodischen Adgets zusammen. Sie erhalten dann ein Stück Code, den sie an beliebiger Stelle veröffentlichen können, sei es im Blog, in Foren und in anderen Social Networks.

adget.pngWenn ich das jetzt richtig deute, schnappe ich mir als Webmaster/Blogger also eine beliebige Empfehlungsliste und pappe sie mir mittels Adget auf meine Seite. Und dann werden mit schöner Regelmäßigkeit Produktempfehlungen mit dem Foto des Produktes auf meiner Seite eingeblendet?

Bumm! Die nächste Abmahnfalle!

Die Urheberrechtsverletzung geschieht schließlich auf der eigenen Webseite (wir erinnern uns an die Abmahnung wegen eines unterschrittenen Buchpreises in einem Amazon Shop eines Bloggers), also haftet der Betreiber. Auch wenn der das Bild gar nicht mittels einer Empfehlung eingebunden hat, sondern nur auf eine Liste zurückgreift. Für diese Person ist überhaupt nicht nachvollziehbar, ob die Bilder einfach irgendwo geklaut wurden oder wirklich verwendet werden dürfen.

Ganz ehrlich: Das Ding ist mir viel zu heiß, meine Meinung ist: Besser die Finger davon lassen!

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