Shoppero und das Urheberrecht (Update)

Shoppero bietet seinen Nutzern die Möglichkeit, mittels eines Bookmarklets auf “interessante Produkte aufmerksam zu machen“. Wie funktioniert nun das Ganze?

Wenn du nun beim Surfen ein interessantes Produkt findest und darüber schreiben möchtest, klickst du einfach auf das shoppero Bookmarklet und wir scannen die Website nach Bildern, der URL, dem Titel und tragen dies automatisch in die Empfehlung ein. Du musst nur noch deine Empfehlung schreiben. Das war es!

Bilder anderer Webseiten werden also automatisch in eine Empfehlung eingetragen. Nehmen wir also (nur als Beispiel) eine relativ bekannte Kochbuchseite, klicken dort auf das Bookmarklet und wir erhalten eine Empfehlung inklusive eines urheberrechtlich geschützten Fotos, die dann auf Shoppero gespeichert wird. Ich nenne so etwas praktisch, das ist ein richtig schicker Abmahnungsgenerator. Besonders nützlich für abmahnungswütige Webmaster: Durch die Aufnahme der URL in die Empfehlung bekommt er einen Backlink, der ihn recht schnell auf die Urheberrechtsverletzung aufmerksam macht.

Wie verhält es sich in diesem Fall eigentlich mit der Haftung? Wer wird abgemahnt? Shoppero oder der Nutzer, der die Empfehlung eingestellt hat? Wie steht es denn in den AGBs?

§ 9 Pflichten des Nutzers
(1) Der Nutzer ist für den Inhalt seiner Anmeldung und für die Inhalte, die er in die Datenbank des Betreibers einstellt, allein verantwortlich.

(3) Der Nutzer verpflichtet sich, den Betreiber schadlos von jeglicher Art von Klagen, Schäden, Verlusten oder Forderungen zu halten, die durch seine Anmeldung und/oder Teilnahme an diesem Service entstehen könnten, sofern diese Schäden nicht auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Betreibers, bzw. dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Insbesondere verpflichtet sich der Nutzer, den Betreiber von jeglicher Haftung und von allen Verpflichtungen, Aufwendungen und Ansprüchen, die sich aus Schäden wegen übler Nachrede, Beleidigung, Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder von gewerblichen Schutzrechten und wegen der Verletzung von Immaterialgütern oder sonstiger Rechte ergeben, freizustellen.

Nun bin ich kein Rechtsanwalt, aber ist es tatsächlich so einfach, die Betreiber von sämtlicher Haftung frei zu sprechen? Meiner Meinung nach nicht (und dabei lasse ich jetzt das Thema Forenhaftung etc. außen vor). Durch die automatisierte Einbindung der Bilder in die Empfehlung bewegt sich Shoppero meiner Meinung nach rechtlich auf verdammt dünnem Eis. Die Bilder werden in diesem Fall nicht durch die Nutzer eingestellt, sondern durch Shoppero selbst. Dadurch greift der Haftungsausschluss nicht und eigentlich sollte der Nutzer damit bei einer möglichen Abmahnung außen vor bleiben. Ich fürchte allerdings, dass es hierfür in gar nicht all zu ferner Zukunft die ersten Rechtsstreitigkeiten geben wird, die das explizit klären müssen…

Update: Natürlich musste ich das Bookmarklet nun auch einmal ausprobieren, auch und vor allem aufgrund des Hinweises von Malte in den Kommentaren. Und es verhält sich tatsächlich so: Dem Nutzer, der eine Empfehlung einstellen möchte, werden sämtliche auf dieser Seite befindlichen Bilder in einer Auswahl präsentiert und der Nutzer wählt aktiv das darzustellende Bild.

shoppero2.png

(die eingebundenen Bilder habe ich, auch wenn es sich hier um ein zulässiges Bildzitat handelt, unkenntlich gemacht)

Nun, tatsächlich wählt also der Nutzer das einzubindende Bild selbst aus und ist damit (wahrscheinlich) der Verursacher einer möglichen Urheberrechtsverletzung. Das mindeste, was ich so einem Fall allerdings erwarten würde, wäre allerdings ein deutlicher Hinweis darauf, dass es rechtlich ein großes Problem darstellt, wenn man einfach ein x-beliebiges Bild aus einer WebSite schnappt und auf einer anderen Seite einbindet. Abmahnung gab es in der Vergangenheit auch für Produktfotos, vor allem und in erster Linie bei eBay-Nutzern. Und so sehe ich es schon ganz deutlich vor mir, dass sich diverse Anwälte in Kürze auf Shoppero konzentrieren werden, um dort die Listen nach Urheberrechtsverletzungen abzugrasen.

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Bratwurst für alle

Nachdem ich gerade bei Robert von der Abmahnung Caschys Blogs durch Marions Kochbuch gelesen und mir auch den Beitrag von Silkester zu Gemüte geführt habe dachte ich mir, ich gönne der Community auch mal etwas. Da es in diesem Fall nicht um Brötchen sondern mal um Bockwurst bzw. Bratwürste geht, kommt hier nun das passende Foto von mir.

Bratwurst Grillfleisch Grillfakeln Steaks

Das Foto gebe ich zur allgemeinen Verwendung frei, solange es nicht für die Bewerbung oder den Verkauf von irgendwelchen Produkten verwendet wird. Ein Klick auf das Foto führt Euch zu Flickr, wo Ihr auch eine hochauflösende Version findet. Ich würde mich freuen, wenn ich bei einer Verwendung des Fotos namentlich genannt werde, Pflicht ist es jedoch nicht. Und wehe mir sabbert jetzt jemand beim Anblick des Fotos aufs Blog!

Ich denke, das Bild passt auch ganz gut zum aktuellen Wetter, zudem wünsche ich Caschy viel Glück und drücke ihm die Daumen, dass die Sache glimpflich ausgeht, Geldspende ist unterwegs. Was ich den Betreibern von Marions Kochbuch wünsche, gebe ich hier sicherheitshalber nicht zu Besten. Übrigens: Den Betreibern von Marions Kochbuch sowie deren Anwalt untersage ich die Verwendung dieses Fotos.

Nachtrag: Die Kochwerkstatt hat es ebenfalls erwischt. Erleben wir hier gerade den Beginn einer neue Welle in dieser Geschichte?

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Animöse – schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung oder brillante Wortschöpfung?

Wie ich bei Stefan lese, haben offenbar diverse in die Kamera plappernde Mitarbeiterinnen verschiedener TV-”Quiz”-Sendungen den Betreiber des Forums Call in TV abmahnen lassen. Grund: Sie empfinden die Bezeichnung “Animöse”, unter der sie im Forum in verschiedenen Beiträgen geführt wurden, als “schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung”. Der Anwalt des Forenbetreibers hingegen sah in diesem Begriff eine “intellektuell brillante Wortschöpfung” und kommentierte dies auch entsprechend in seinem Antwortschreiben an den abmahnenden Anwalt.

Zudem riet der Anwalt dem Forenbetreiber Marc Doehler auch, eine schleunigst eingerichtete Wortsperre für den Begriff “Animöse” im Forum wieder zu deaktivieren. Offenbar ging dies jedoch vorerst für Marc nach hinten los: Gegen ihn wurden beim Landgericht Hamburg (wo auch sonst) einstweilige Verfügungen erwirkt.

Im übrigen neige ich persönlich dazu, der Argumentation von Marcs Anwalt beizupflichten: Ich empfinde das Wort “Animöse” ebenfalls als brillante Wortschöpfung. Beleidigen könnte man mich damit nicht…

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Abmahnungen sammeln

Das dürfte ein neuer Rekord sein: 5 Abmahnungen an eine Person von ein und der selben Firma, 4 davon innerhalb einer einzigen Woche. Alle Achtung! Ich würde ja gratulieren, wenn mich nicht gerade der Brechreiz drücken würde.

Ich drücke aber weiter, meine Daumen, um genau zu sein. Es lohnt nicht, mich hier sehr umfangreich auszulassen, der verlinkte Beitrag ist mehr als ausführlich, lest besser dort.

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