Adobes eigentümliche Preispolitik

photoshop_cs3.jpgDie Katze ist bereits seit einigen Tagen aus dem Sack: Adobe Photoshop CS3 steht vor der Auslieferung, die Preise sind ebenfalls bekannt. Und genau am letzten Punkt erhitzen sich im Augenblick die Gemüter, denn Adobes Preispolitik ist für die wenigsten nachvollziehbar. Auch ich kann nicht sagen, dass die Preisunterschiede für mich irgendeinen Sinn ergeben.

Die Preise sehen aktuell wie folgt aus:
Für ein Update von Photoshop 7, CS oder CS2 auf die englische Version von Photoshop CS3 (Standard) zahlt ein Kunde in den USA 199$, macht nach derzeitigem Wechselkurs 149,11€. Bestellt man als Kunde in Deutschland die gleiche englische Update-Version auf CS3 zahlt man hierzulande einen Betrag von 240,79€. In Deutschland kostet also das identische Produkt 91,68€ mehr.

Noch auffälliger ist diese Differenz bei der Vollversion. Ein Kunde in den USA zahlt für die englische Vollversion bei einer Vorbestellung 649$, also 486,36€. Bestellt man jedoch in Deutschland eine englische Vollversion von Adobe Photoshop CS3 (Standard), dann sind hierzulande 819,91€ zu berappen. Macht einen Preisunterschied von satten 333,55€! Dass sich diese Preisunterschiede durch die komplette Produktpalette ziehen muss wohl nicht gesondert erwähnt werden.

Ich habe keine Ahnung, wie Adobe die Euro-Preise kalkuliert. Mir kommt es beinahe so vor, als wären die Preise sogar einfach nur erwürfelt. Andererseits könnte man sogar auf die Idee kommen, dass Adobe bei der Umrechnung ein dezenter Fehler unterlaufen ist: Statt die Dollarpreise durch den Umrechnungskurs vom Jahresanfang zu dividieren könnte man annehmen, Adobe hätte da einfach multipliziert. Dann passen die Preise nämlich fast. Ich glaube allerdings nicht, dass dieses Rätsel so einfach zu lösen ist.

Popularity: 1% [?]

Tags: , , , ,

Abmahnungen sammeln

Das dürfte ein neuer Rekord sein: 5 Abmahnungen an eine Person von ein und der selben Firma, 4 davon innerhalb einer einzigen Woche. Alle Achtung! Ich würde ja gratulieren, wenn mich nicht gerade der Brechreiz drücken würde.

Ich drücke aber weiter, meine Daumen, um genau zu sein. Es lohnt nicht, mich hier sehr umfangreich auszulassen, der verlinkte Beitrag ist mehr als ausführlich, lest besser dort.

Popularity: 1% [?]

Tags: , , ,

Marions Kochbuch: Brötchengate und kein Ende

Nachdem ich, wie viele andere auch, über die Abmahnungen rund um die Brötchenfotos berichtet hatte, war es jetzt eine Weile relativ ruhig um diese Fälle geworden. Zumindest scheinbar.

Inzwischen zeigt sich, dass das Thema und die Berichterstattung dazu weiterhin mit Argusaugen beobachtet wird. Unter anderem hatte auch WDR 2 über das Thema Abmahnung in dem Beitrag “Urheberrecht: Am Verstoß verdienen” berichtet. Dabei berichtete man mit den Worten

“… Manche Anwälte gehen sogar noch weiter! Sie mahnen Bilder ab, die dem Original sehr ähnlich sehen. Addi Thoennissen aus Düsseldorf hat sein eigenes Foto ins Netz gestellt und sollte trotzdem rund 1000,00 € bezahlen.”

über den Fall von Addi Thoennissen, der ganz fest davon überzeugt ist, keine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben sondern ein eigenes Foto veröffentlicht zu haben. Darüber berichtet er auch in seinem Blog zur Abmahnung.

In seinem Fall scheint also noch strittig zu sein, ob tatsächlich ein Foto aus dem Online-Kochbuch verwendet wurde oder nicht. Im deutschen Recht ist für solch eine Situation die Regel verankert, dass die Unschuld solange als gegeben anzusehen ist, bis das Gegenteil bewiesen wurde. Zumindest habe ich das bislang so verstanden und ich glaube, damit liege ich auch nicht ganz so weit daneben… Es ist also nach meinem Rechtsverständnis nun notwendig, dass der Kochbuch-Fotograf eine Verwendung seines Fotos durch Herrn Thoennissen nachweist und deutlich macht, dass das strittige Foto tatsächlich von ihm und nicht, wie Addi Thoennissen sagt, von Herrn Thoennissen aufgenommen wurde. Ein ganz normaler Rechtsstreit also – A sagt: “Das ist meins!”, B sagt: “Stimmt nicht, das ist meins.” So etwas wird normalerweise vor einem Gericht geklärt bis feststeht: “Das ist von A” oder “Das ist von B”. Das wäre wohl der übliche Weg.

Nun fordern die Anwälte des Kuchbuch-Fotografen allerdings Herrn Thoennissen auf, den WDR zu einer Gegendarstellung zu bewegen. Diese wird idealerweise auch gleich mitgeliefert:

“Entgegen meiner Darstellung habe nicht ich, sondern Herr Folkert Knieper das Foto gefertigt, das Grundlage der gefertigten Abmahnung war”

Das wirft bei mir nun 2 entscheidende Fragen auf:

1. Warum wird nicht der WDR selbst durch den Anwalt bzw. durch den Fotografen zu einer Gegendarstellung aufgefordert? Hat das einen bestimmten Grund?

2. Versucht man auf diese Weise, Herrn Thoennissen ein Schuldeingeständnis abzuringen? Wenn Herr Thoennissen von seiner Unschuld überzeugt ist, der Fotograf jedoch von dessen Schuld, dann sollte dies m.E. doch vor einem Gericht geklärt werden und nicht auf diese Weise. So ist doch nach meinem Verständnis der normale Rechtsweg, oder liege ich da vollkommen falsch?

Wenn eine Person von ihrer Unschuld überzeugt und das Gegenteil nicht bewiesen ist, dann kann diese Person doch solange sie will und in aller Öffentlichkeit sagen “Ich bin unschuldig!”. Das ist ihr gutes Recht, alles andere wäre in meinen Augen eine Vorverurteilung. Wenn ein Staatsanwalt gegen eine Person bspw. wegen eines Banküberfalls ermittelt und die Schuld nicht eindeutig bewiesen ist, dann kann diese Person überall und zu jedem Medium der Welt sagen: “Hört her liebe Leute, ich bins nicht gewesen. Ich habe kein Unrecht begangen, der Staatsanwalt irrt sich und klagt mich zu Unrecht an. Das wird sich alles vor Gericht herausstellen.” Daran ist nichts falsches. Und jeder Staatsanwalt in Deutschland würde sich hüten den Anzuklagenden (oder Angeklagten) schriftlich dazu aufzufordern, eine Gegendarstellung veröffentlichen zu lassen, solange die Schuld nicht feststeht. Wie es später mit der Glaubwürdigkeit der Person aussieht, wenn sie doch nicht unschuldig war, steht auf einem anderen Blatt. Genau so leidet allerdings auch das Ansehen des Staatsanwaltes wenn sich zeigt, dass er seine Arbeit nicht richtig gemacht und den falschen angeklagt hat.

Oder?

Popularity: 1% [?]

Tags: , , , , , ,

Da bleibt einem doch das Brötchen im Halse stecken…

[meinung]Sinnbefreit im Dachgeschoß reiht sich unfreiwillig in die Runde der abgemahnten Blogger ein, auch in diesem Fall ist der Grund nicht ein unerlaubt verwendetes Foto, sondern ein Kommentar zu einem Beitrag. Der Beitrag bezog sich auf die vorangegangenen Abmahnungen, welchen Inhalt der Kommentar hatte ist mir unbekannt, da er als Folge der Abmahnung entfernt wurde.

Ich beginne so langsam, mich im Internet unwohl zu fühlen. Jeder Schritt wird inzwischen protokolliert und überwacht, für jeglichen Kleinkram kann man inzwischen eine Abmahnung kassieren. Es gibt die unsinnigsten gesetzlichen Regelungen, die in der Folge wiederum nur eine Abmahnwelle nach der anderen lostreten. Für eine Privatperson ist es beinahe ein untragbares Risiko, überhaupt noch aktiv Inhalte im Internet zu publizieren. Zu vielfältig sind die zu beachtenden Regeln und Bestimmungen, zu gefährlich ist es inzwischen teilweise, seine Meinung offen kund zu tun. Oder anderen eine Möglichkeit zu bieten, dies zu tun.

Ich schätze, anonyme Dienste, die irgendwo im Ausland gehosted werden, erleben zur Zeit einen Zulauf deutscher Nutzer. Wer ist denn noch gewillt, seinen Namen inklusive kompletter Postanschrift auf dem Silbertablett zu präsentieren. Das deutsche Internet ist langsam aber sicher auf dem Weg in den Untergrund. Sieht so das Web3.0 aus?

Popularity: 1% [?]

Tags: , , ,
Pages: Prev 1 2 3 ...6 7 8 9 10 ...17 18 19 Next