Noch einmal: Muss SPAM angenommen werden?

Vor einer knappen Woche berichtete ich bereits von der Entscheidung des LG Lüneburgs, die einem Provider die Spam-Abwehr mittels IP-Blacklisting untersagt. Princo verwies in einem Kommentar zu diesem Beitrag bereits auf die WebSite des Providers, nun berichtet auch heise darüber.

In diesem speziellen Fall versuchte der Provider, die Zustellung von unerwünschter Werbung in Form einer gefälschten Rechnung zu verhindern, indem er die Adresse des versendenden Mailservers in eine Blacklist aufnahm. Die (gewollte) Folge: die unerwünschte Werbung (also Spam) konnte an diesen Mailserver nicht mehr zugestellt werden. Dagegen erwirkte der Versender eine einstweilige Verfügung, die in der Folge durch das LG Lüneburg bestätigt wurde. Die Sperrung des Mailservers wäre mit einer Betriebsblockade gleichzusetzen und ist demzufolge nicht zulässig.

In solchen Fällen wünsche ich den Richtern gern eine Spamflut ohnegleichen an den Hals bzw. ins Postfach, damit sie überhaupt einmal abschätzen können, worüber sie urteilen. Vorausgesetzt natürlich, sie verwenden schon eMails.

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Muss SPAM angenommen werden?

Bislang war ich immer der Meinung, SPAM-Mails wie folgt behandeln zu können: Wird ein versendender Mailserver via XBL- bzw. SBL-Datenbank als “spamfreundlich” geführt, wird die Annahme der Mail verweigert und gut ist. Wird eine Mail jedoch angenommen, muss dem Empfänger zumindest die Möglichkeit gegeben werden, selbst entscheiden zu können, ob es sich hierbei um Spam handelt. Die Mail darf auch nach einer Inhaltsanalyse nicht gelöscht werden sondern wird entweder als Spam markiert oder aber in eine spezielle Quarantäne verschoben und der Empfänger wird einmal täglich über die derart behandelten Mails informiert. Anschließend kann er selbst entscheiden, ob er die Mails erhalten möchte oder ob sie tatsächlich in den Müll wandern sollen.

Dieses Vorgehen scheint so nicht ganz korrekt zu sein, glaubt man dem LG Lüneburg. Im Heise-Forum fand ich dank Lawblog folgenden Bericht eines Nutzers:

“… Uns wurde eine einstweilige Verfuegung ausgehaendigt die uns zwingt erwiesenen SPAM eines Spammers anzunehmen. Das LG Lüneburg hat die Verfügung gerade bestätigt! Richtig! LG Lüneburg ist der Meinung das die Verwendung einer SBL wettbewerbswidrig sei und verlangt das der Provider (wir) jede einzelne Mail prüft (durch den Inhalt). Auch der Hinweis auf das Postgeheimnis, das Telemediengesetz bzw. das TKG konnte das Gericht nicht zur Vernunft bringen. Ergo gilt seit letzter Woche: Nimmt man Spam nicht an bzw benutzt man eine SBL, wird man vor deutschen Gerichten wahrscheinlich erfolgreich abgemahnt bzw erhaelt man eine einstweilige Verfuegung. Stellt man die SPAM Mail dem Kunden zu und ignoriert seine Beschwerden ist man regresspflichtig gegenueber dem Kunden.”

Sicherlich ist die Spam-Behandlung in einem Unternehmen ein wenig anders zu betrachten als bei einem Internetprovider. Dennoch erschreckt mich die Tatsache, dass die Verwendung einer SBL als wettbewerbswidrig angesehen wird und zugleich gefordert wird, eine Entscheidung über den Spam-Gehalt einer Mail anhand des Inhaltes zu treffen. Einerseits ist bekannt, wie zuverlässig Inhaltsanalysen tatsächlich sind. Ich denke dabei immer an einen Kunden, der Mails aus einer Niederlassung in Österreich regelmäßig aus dem Spam-Ordner fischen durfte bis er feststellte, dass sie dort aufgrund der Anschrift “Wiener Landstraße” landeten, den amerikanischen Wortlisten sei Dank… Andererseits widerspricht diese vom LG Lüneburg geforderte Vorgehensweise komplett der bislang allgemein als korrekt angesehenen.

Ich weiß keine Details zu dem oben beschrieben Fall, abgesehen von dem, was da steht. Insofern kann ich mir kein abschließendes Urteil erlauben. Es erscheint mir allerdings bedenklich, dass hier eine Inhaltsprüfung vorgeschrieben wird, die meiner Meinung nach rechtlich bedenklich ist und zudem technisch nicht wirklich vernünftig realisierbar ist. Wie soll eine Contentanalyse feststellen können, ob die Erwähnung von verschiedenen Medikamenten in einer Mail Spam ist oder vielleicht doch zur Kommunikation zwischen Arzt und einem Patienten gehören?

Mal schauen, ob sich weitere Details zu diesem Fall auftreiben lassen. Ich hoffe aber, dass sich die Auffassung des LG Lüneburgs nicht etablieren wird, denn dann sehe ich schwarz für die meisten Antispam-Lösungen.

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deny from 81.177.15.0/24

Futter für meine .htaccess, hin und wieder muss man da ja ein wenig nachpflegen. Kann diese russischen Trackbacks ohnehin nicht lesen und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die sich im Zusammenhang mit irgendwelchen Pornofilmchen ausgerechnet auf meine ganzen alten Blogeinträge beziehen.

Dieser Eintrag kann im übrigen vollkommen bedenkenlos in Eure .htaccess übernommen werden, falls ihr das pflegen solltet. Beobachte das (trotz meiner Krankheit) schon ein paar Tage…

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Eigentümlicher Spam

In den letzten Tagen häuft sich bei mir Müll in den Kommentaren, der als URL www.google.com hinterlegt hat. Zudem wird auch innerhalb des Textes noch zusätzlich diese URL angezeigt. Dass es nicht von Google kommt ist klar und offensichtlich, allerdings scheint mir, dass da jemand zielgerichtet versucht, die Datenbank von Akismet ein wenig zu stören. Welchen Grund sollte es sonst geben, ausgerechnet Google dort zu hinterlegen? Macht ansonsten wenig Sinn. Und da Akismet meines Wissens eine Datenbank führt, in der bekannte Adressen und/oder URLs hinterlegt sind, legt dies meine Vermutung nahe.

Nun, kann mir eigentlich egal sein. Ich bin ziemlich sicher, dass hier ohnehin niemals jemand kommentieren wird, der tatsächlich bei Google arbeitet bzw. unter der Domain eine eigene Seite führt. Dass es zu irgendwelchen handfesten Problemen bei Akismet führen könnte kann ich mir auch nicht vorstellen.

Egal, das Netz, aus dem der Spam kommt, ist das 212.24.48.0er Netz und gehört einem Provider in Russland. Es scheint, als käm der Abfall immer aus diesem Netz, also hab ich wieder etwas für meine .htaccess, schreibe hier ja ohnehin nicht russisch ;)

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