Blechnerei Konstanz – Razzia mit Ausziehen

Die Konstanzer Polizei scheint nicht sehr zimperlich zu sein, wenn es um Drogenrazzien in Diskotheken geht. Da rückt man gern mal mit 250 Mann ein, stürmt den Laden mit Schilden und Schlagstöcken bewaffnet, hält die Besucher über Stunden fest und durchsucht sämtliche Körperöffnungen der Anwesenden, wenn der Drogenspürhund nichts findet.

“So wurden alle Diskobesucher nicht nur mit einer Nummer vor der Brust fotografiert, sondern sie mussten zunächst an einem Drogenspürhund vorbei und auch nachdem dieser nichts gefunden hatte, sich zu einer weiteren Untersuchung in einen Bus begeben, sich dort komplett ausziehen und sämtliche Körperöffnungen untersuchen lassen. Einige weibliche Gäste mussten demnach sogar ihren Tampon entfernen.”

Nicht nur der Terror rechtfertigt inzwischen alles hierzulande, auch Drogendelikte (Raubmordkopiererei ja ohnehin) sorgen für Missachtung rechtsstaatlicher Grundsätze. Ein Augenzeuge beschreibt den Vorgang in der Blechnerei auf einem nach dieser Aktion eigens eingerichteten Blog so:

“Anschliessend wurden einzelne Personen herausgepflückt (“wer will als nächstes raus?”) und nach draussen begleitet.

Der Ablauf draussen war wie folgt:

- Foto mit Erkennungsnummer (Verurteilt bevor was gefunden wird)
- Drogenhund (hat natürlich nicht angeschlagen)
- draussen Warten bis ein Kastenwagen frei wird
- rein und alles ausziehen, Arschbacken auseinander, Eier heben (wad soll das denn, wer versteckt seine Drogen hinter seinen Eiern wenn er nen Club besucht??)
- Nächste Station: Handykontrolle (obs geklaut ist, habe natürlich genau geschaut das da kein Kabel angeschlossen wird, hat er auch nicht gemacht)
- ID-Kontrolle und Daten aufgenommen
- Platzverweis ausgesprochen für die Dauer des Polizeieinsatzes

Ich hatte das Glück als einer der ersten kontrolliert zu werden und so war ich schlussendlich um 4.45 draussen.

Folgende Punkte haben mich an der Razzia gestört:

- Wieso nimmt man meine Personalien auf, wenn nichts gegen mich vorliegt? Diese Frage habe ich auch dem (netten) Polizisten gestellt welcher für mich “zuständig” war, er antwortete:
“Damit man Ihnen anschliessend einen Platzverweis erteilen kann und dies ist der Beweis das Sie hier waren und diesen Platzverweis erhalten haben” –> WERS GLAUBT ! Ich bin mir zu 100% sicher das diese Daten nicht gelöscht wurden, wären ja schön blöd den ganzen Aufwand zu machen und dann alle Daten zu löschen –> merken tuts ja eh keiner!

- Wieso durchsucht man ALLE Gäste, den meisten Drogenkriminellen sieht man das auch an und die Spürhunde hätten bestimmt auch 90% erwischt, aber nein ALLE müssen sich ausziehen etc. (auch alle Frauen)

- Organisation: Alles dauerte viel zu lange (erste Getränke nach 2 Stunden), viele Polizisten wussten gar nicht recht was sie überhaupt machen müssen

- Einige Polizisten waren sehr Provokativ, dieses Verhalten gegenüber teils angetrunkenen und durch die Razzia sowieso schon schlecht gelaunten Gästen war sehr unprofessionell. Bei einigen merkte man dass sie “geil” darauf waren das endlich mal einer ausflippt und sie ein wenig action bekommen –> traurig traurig

- Im Nachhinein habe ich einfach den Eindruck das man diesen “Techno-Party-Freaks” einfach eins auswischen wollte und möglichst will das die Blechnerei zumachen muss weil nun die Gäste ausbleiben.

- Die ganze Verhältnissmässigkeit ist einfach nicht gegeben. Wegen 12 Drogenkonsumenten 400 Menschen zu schikanieren ist einfach ungeheuerlich! In ALLEN VIP-Discos wäre der Prozentsatz der erwischten Drogenkonsumenten viel höher, aber dort wird bestimmt nie eine Razzia stattfinden! …”

Sehr spannend finde ich in diesem Zusammenhang auch einen Absatz aus dem verlinkten Artikel des Südkuriers:

“Spricht man mit Juristen über diesen Fall und bittet um eine Einschätzung, dann hört man zunächst: “Das kommt darauf an”. Einig sind sie sich jedoch darin, dass die Polizei einen massiven Verdacht gehabt haben muss, um diesen von einigen Gästen als “martialisch” empfundenen Einsatz erklären zu können. Grundsätzlich seien Durchsuchungen von Personen bereits dann zulässig, wenn sie sich an einem Ort befinden, an dem “erfahrungsgemäß” Straftaten begangen werden.”

Interessant! Muss ich also in Zukunft prinzipiell immer damit rechnen, mich beispielsweise auf einem Bahnhof vor Polizisten zwecks Leibesvisitation ausziehen zu müssen? Straftaten werden auf Bahnhöfen ja zur Genüge begangen…

via fefe, mehr Informationen bei blechnerei-konstanz.suedblog.de

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Der nächste Angriff auf die Privatsphäre

Die Salamitaktik funktioniert, die Rechnung scheint aufzugehen: Stück für Stück wird unsere Privatsphäre immer mehr beschnitten, scheibchenweise. Inzwischen haben unsere Politiker schon nicht mal mehr so viel “Anstand”, wenigstens ein paar Monate in Land gehen zu lassen, bevor die nächste Hiobsbotschaft verkündet wird. Nein, bereits jetzt ist die Rede davon, dass bald auch Wohnräume per Kamera überwacht werden dürfen. Staatliches Spannen im Kampf gegen den “Terrorismus”, ups, versehentlich im Schlafzimmer gefilmt…

Wenn wir dann all die Gesetze haben, die unseren Politikern derzeit noch feuchte Träume bescheren, wird dann wohl die Definition von Terrorismus ein wenig überarbeitet werden. Ist es heute das Herunterladen von Anleitungen zum Bombenbasteln, was bereits als Vorbereitung einer terroristischen Straftat angesehen wird, gilt demnächst vielleicht das Mitführen von scharfen Gegenständen als solche. Und noch immer höre ich keinen Aufschrei, der unsere Politiker zurückzucken lässt. Natürlich nicht, es hat ja niemand etwas zu befürchten…ja ja…würg. Filesharer sind ja per se schon Terroristen, das wird schon mal eine ganze Menge Kameras in Umlauf bringen.

China, wir kommen! Bei den Löhnen sind wir bereits auf dem besten Wege, staatliche Kontrolle wird nun auch ausgebaut.

Falls jemand auf den Gedanken kommen sollte, ich wäre vielleicht ein ganz klein wenig angepisst… Stimmt! Es macht mir Angst, die derzeitige Entwicklung zu beobachten. Und es macht mich sauer, dass unsere unkündbaren Angestellten, was die Politiker ja letztlich sind, ihre Vorgesetzten verraten und verkaufen.

Und nahezu alle schauen nur zu. Oder weg.

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Mehr zum Auskunftsanspruch

Patrick Breyer durchleuchtet das neue “Gesetz zur besseren Durchsetzung geistigen Eigentums” und erklärt das Ganze aus juristischer Sicht. Zitat:

Eine schwere Rechtsverletzung kann nach Meinung des Gesetzgebers vorliegen, „wenn eine besonders umfangreiche Datei, wie ein vollständiger Kinofilm, oder ein Musikalbum oder Hörbuch vor oder unmittelbar nach seiner Veröffentlichung in Deutschland widerrechtlich im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden.“

Nun, das entspricht in etwa dem, was ich ebenfalls heraus gelesen habe. Aber auch der Rest seines Beitrages ist in jedem Fall informativ.

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Die Musikindustrie kriegt Deine Daten

Es ist so gekommen, wie ich vergangene Woche bereits vermutet hatte: Der Bundestag hat das Gesetz zur besseren Durchsetzung geistigen Eigentums verabschiedet.

Nach diesem Gesetz soll es nun Rechteinhabern erlaubt sein, beim jeweiligen Provider die Daten eines Anschlußinhabers abzufragen, ohne den Umweg über die Staatsanwaltschaften gehen zu müssen. Zwar wurde das Feigenblatt des Richtervorbehaltes eingebracht, ich persönlich glaube jedoch nicht, dass der Musikindustrie so große Steine in den Weg gelegt wurden. Zu schnell ist bekannt, welcher Richter einfach dazu zu bewegen ist, seinen Stempel unter solch einen Antrag zu setzen.

Die scheinbar schwammige Formulierung, nur Rechtsverletzungen in “gewerblichem Ausmaß” fallen unter diese neue Regelung, wurde mit Bedacht gewählt, was man darunter versteht wird auch direkt erläutert: die Verschaffung eines mittelbaren wirtschaftlichen Vorteils (sprich: ich muss nicht bezahlen was ich mir herunterlade) reicht aus, dass die Rechteinhaber beispielsweise dann bereits auf diese Möglichkeiten zurückgreifen können, wenn lediglich ein einziges Album geshared wurde.

Die mit diesem Gesetz eingeführte Deckelung der Abmahnkosten in Höhe von 100 Euro (wir erinnern uns: “versprochen” waren mal 50…) ist in nach meiner Ansicht auch nur Augenwischerei. Vielleicht greift die Deckelung dann, wenn jemand einen einzigen Song in seinem Share herumliegen hat. Darüber hinaus handelt es sich ja bereits um “gewerbliches Ausmaß”, wie wir gerade gelernt haben.

Die Lobbyarbeit der Contentmafia war wieder einmal erfolgreich. Es mag erschrecken, aber unsere Politiker zeigen wieder einmal zu deutlich, wer wirklich das Land regiert. Aber uns Verbrauchern bleiben auch weiterhin Mittel und Möglichkeiten, unseren Kopf durchzusetzen. Eine Möglichkeit wäre, die Musik direkt beim Erzeuger (sprich: Musiker) zu kaufen, wie es viele schon seit einiger Zeit tun. Dann fällt für diese auch wesentlich mehr ab, als derzeit an der Tagesordnung ist. Von der Möglichkeit, in Zukunft ganz spezielle P2P-Clients zu verwenden, will ich jetzt mal gar nicht sprechen. Die Technik macht vieles möglich…
Allerdings denke (hoffe?) ich, das nächste Urteil aus Kassel ist nicht all zu weit entfernt.

Nachtrag: Ich hab nochmal ein wenig gestöbert, weil ich diese eine Aussage unbedingt wieder finden wollte. Da ist sie:

“Verbindungsdaten dienen der Strafverfolgung, insbesondere der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität, aber nicht der Befriedigung zivilrechtlicher Ansprüche der Musikindustrie”, sagte die SPD-Politikerin (Brigitte Zypries) dem Nachrichtenmagazin Focus. “Wenn wir anfangen, das zu erweitern, verliert der Staat an Glaubwürdigkeit.”

Nun, das hat er bereits für mich. Nicht nur, aber auch deshalb. Es war vorherzusehen, dass ein Hintertürchen – ach was, ein Tor – offen bleibt.

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