Weitere Details zum Staatstrojaner 0zapftis(R2D2) – Update: BKA nutzt Trojaner ebenfalls.

Nach und nach kommen weitere Details zum Staatstrojaner/Bundestrojaner ans Tageslicht und immer mehr zeigt sich das Ausmaß und der Umfang, in dem diese Malware bereits eingesetzt wurde. Immer mehr Bundesländer müssen eingestehen, den Trojaner zu Überwachunsgzwecken eingesetzt zu haben. Eine sehr gute Übersicht hierzu liefert 0zapfis.info, die aus verschiedenen Quellen entsprechende Meldungen zusammentragen. Die folgende Grafik von 0zapftis.info zeigt das sehr anschaulich. Schwarz sind all die Bundesländer, die eine Nutzung bereits eingestanden haben.

Interessant ist zudem, dass F-Secure (und andere Hersteller von Antiviruslösungen) den Installer des Trojaners bereits seit mindestens Dezember 2010 kennt, offenbar wurde dieser auf Virustotal hoch geladen. Möglich, dass hier jemand so “kompetent” war und prüfen wollte, ob das Stück Malware, welches mit dem Installer untergejubelt werden soll, von Virenscannern erkannt wird. Der Installer verseucht den Rechner exakt mit den Dateien, die der CCC untersucht hat und lag als scuinst.exe vor. SCU steht für Skype Capture Unit und dabei handelt es sich um ein Stück Software, welches von DigiTask entwickelt wurde. Der Kreis ist also geschlossen, diese Informationen liegen bereits seit 2008 vor.

F-Secure bezeichnet 0zapftis intern als Backdoor:W32/R2D2.A, sie verweisen darüber hinaus auf ein Dokument, nach dem das Zollkriminalamt Köln die Malware 2009 bei DigiTaks bestellt hat, das Auftragsvolumen betrug über 2 Millionen Euro.

DigiTask hingegen scheint nun nicht zu bestreiten, die Malware geliefert zu haben, wehrt sich allerdings gegen den Vorwurf der Inkompetenz. Zitat:

“Die Software wurde vor fast drei Jahren geliefert – das sind in der IT-Branche Lichtjahre. Es ist durchaus möglich, dass im November 2008 gelieferte Software heute nicht mehr den Sicherheitsanforderungen entspricht.”

Für mich persönlich reißt die Aussage in der Kompetenzfrage allerdings eher ein weiteres großes Loch auf. Denn wie wir alle wissen sind Lichtjahre keinesfalls geeignet, einen Zeitabschnitt zu beschreiben, es ist ein Längenmaß. Aber das nur nebenbei…

All diese Punkte erhellen die Affäre um den Staatstrojaner in jedem Fall, allmählich zeigt sich mir, wie konsequent inkompetent und vor allem offensichtlich rechtswidrig hier insgesamt vorgegangen wurde, letzteres ist ja bereits gerichtlich bestätigt. Es ist für mich auch keine Ausrede, dass nur das Vorhandensein bestimmter Funktionen nicht automatisch den Einsatz der Malware rechtswidrig machen würde. Das Vorhandensein eines internetfähigen PCs in meinem Haushalt ist ja auch ausreichend, um die Eintreibung von GEZ-Gebühren zu rechtfertigen, ob ich nun einen Internetanschluß habe oder nicht. Sicherlich nicht das beste Beispiel, aber es zeigt deutlich, was ich meine. Funktionen, deren Einsatz illegal wäre, dürfen in einem solchen Tool schlichtweg nicht enthalten sein. Zumal die Steuerung offensichtlich problemlos einen Zugriff auf die Funktionen erlaubt. Ich kann mir keinen Ermittler vorstellen der nicht der Versuchung erliegen würde, auch mal auf den Button “Festplatteninhalte anzeigen” zu klicken. Das schaffen nicht mal die Ermittler in irgendwelchen Fernsehserien…

Ich hoffe das Thema verschwindet nicht so schnell wieder vom Tisch sondern wird schön weiter geköchelt. Hier muss es in jedem Fall personelle Konsequenzen geben, die weit über das eine oder andere Bauernopfer hinaus gehen. Aber die Aussichten sind recht gut, dass hier weiterhin viele am Ball bleiben und die Affäre restlos aufklären.

Übrigens glaube ich nicht einmal ansatzweise, dass Deutschland das einzige Land ist, welches derartige Werkzeuge einsetzt. Ich denke lediglich, dass es hier bei uns zum ersten Mal aufgefallen ist. Was eben auch auf andere Weise auch wieder für Inkompetenz spricht. Und auf eine gewisse Weise bin ich wirklich froh, dass die Verantwortlichen nicht mehr Kompetenz vorweisen können…

Nachtrag: Laut Aussagen auf der Bundespressekonferenz heute soll der Auftrag des Zollkriminalamts Köln aus 2009 herkömmliche Überwachungstechnik betreffen und nichts mit dem Trojaner zu tun haben.

Nachtrag 2: Die Karte oben kann nun komplett schwarz gefärbt werden. Inzwischen hat das Bundesinnenministerium sein Dementi vom Montag zurück gezogen und eingestanden, eine modifizierte Version des Trojaners im Einsatz zu haben. Wahrscheinlich wurde da der Dateiname geändert. Mehr dazu hat die FAZ. Man kann nun wohl sagen: Beim Bundesinnenministerium wurde zunächst erst einmal gelogen und dann heute, als es nicht mehr anders ging, dann doch die Lüge korrigiert. So zumindest würde ich meinen Sohn tadeln, wenn er so agieren würde.

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Überwacht

Wahrscheinlich haben es viele von Euch bereits am Wochenende mitbekommen, der Rest wird es heute vermutlich in den Zeitungen lesen: Der Chaos Computer Club hat ein Stück Malware analysiert, bei dem es sich mit größter Wahrscheinlichkeit um den Bundestrojaner handelt, auf jeden Fall aber um eine Software von unseren Sicherheitsbehörden zur Überwachung von Computern. Das folgende Video von Alexander Svensson (via Caschy) beschreibt grob und vor allem leicht verständlich, was es damit auf sich hat.

Eine Sache ist nun, dass das Stück Software mehr als dilettantisch entwickelt wurde, das spricht nicht gerade für die Verantwortlichen in unseren Behörden. Es reißt massive Sicherheitslöcher auf, versucht nicht einmal sich zu verstecken, verschlüsselt vollkommen unzureichend und, das ist besonders krass, nimmt von jedem, der es versucht, Anweisungen entgegen. Das allein ist schon mehr als erbärmlich.

Weitaus schlimmer wiegt jedoch die Tatsache, dass nicht einmal versucht wurde, sich auf die vom Bundesverfassungsgericht vorgeschriebene Telekommunikationsüberwachung zu beschränken. Im Gegenteil kann und tut der Bundestrojaner all das, was man von einem “herkömmlichen” Trojaner erwarten würde: Inhalte der Festplatte auslesen und manipulieren, Raumüberwachung via angeschlossenem Mikrofon oder Kamera, weiteren Code aus dem Netz nachladen, nachgeladene Daten auf der Festplatte platzieren.

Die Analyse des CCC zeigt also, dass sich unsere Sicherheitsbehörden mitnichten vom Bundesverfassungsgericht einschränken lassen wollen. Es ist von Anfang an vorgesehen, alles technisch mögliche auch nutzbar zu machen. Abgesehen von der Frage nach Beweissicherheit, die durch die Möglichkeit, Daten nach Belieben zu verändern oder auf der Festplatte zu platzieren, vollkommen hinfällig geworden ist, zeigt die Analyse auch die komplette Ignoranz klarer Vorgaben. Man ist nicht gewillt, Einschränkungen hinzunehmen und will alles, was irgendwie machbar ist. Mit Rechtsstaatlichkeit hat das nichts mehr zu tun, das ist Anarchie von oben.

Das Schlimme ist: Über Jahre hinweg wurde exakt vor diesen Möglichkeiten gewarnt. Jeder, der auch nur ansatzweise ein wenig Plan von der Materie hat, hat wieder und wieder gewarnt, dass exakt das passieren wird. Dass eine Möglichkeit der totalen Überwachung geschaffen wird, wenn man derartige “Hilfsmittel” zulassen würde. Und dass diejenigen, die diese “Hilfsmittel” einsetzen, auch alle Möglichkeiten nutzen würden.

Die Frage ist nun, wer die Trojaner gegen wen eingesetzt hat. Wer hier noch an das Märchen der Terrorbekämpfung glaubt lebt ganz sicher in einer Traumwelt. JEDES Werkzeug, welches im Laufe der Jahre von staatlicher Seite geschaffen wurde, wurde auch immer in weitaus mehr Fällen eingesetzt, als es zunächst erklärt wurde. Heute heißt es “Bekämpfung des Terrors”, morgen sind es schwere Straftaten und in einer Woche dann werden die bösen Raubmordkopierer ausspioniert.

Aktuell wird fleißig dementiert, niemand will es gewesen sein. Fakt ist: Die Software ist da, Fakt ist auch: Die Software wurde bereits in mehreren Fällen eingesetzt. Das “Werkzeug zur Terrorbekämpfung” ist Realität und es kann weitaus mehr, als es tun dürfte. Wer glaubt angesichts dieser Fakten noch daran, dass die Ziele dieser Form von Überwachung so sensibel heraus gepickt werden würden, wie es uns vorgeheuchelt wurde? Ich nicht. Und Ihr tätet gut daran, das ebenfalls nicht zu tun.

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Ach, Android ist also auch von Apple…

Apple ist sich wirklich für keinen Blödsinn zu schade, wie ich soeben wieder lesen musste. Selbst Android will man nun offenbar bei Apple als Apple-Erfindung ansehen.

Es ist unbestritten, dass der geistige Vater von Android Andy Rubin ist. Sein Unternehmen Android wurde 2003 von Google gekauft und seitdem entwickelt sich das gleichnamige mobile Betriebssystem prächtig weiter und trat seinen Siegeszug um die Welt an. Nun argumentiert Apple offensichtlich: Andy Rubin hat vor vielen vielen Jahren (Anfang der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts) einmal als Softwareentwickler bei Apple gearbeitet und damit ist Android geistiges Eigentum von Apple. Es kann gar nicht anders sein als dass er seine Ideen bei Apple geklaut hat. Aaaaahja.

Mal abgesehen davon, dass das Unternehmen Android bereits 2003 von Google gekauft wurde und das erste iPhone erst 2007 das Licht der Welt erblickte – nachdem Andy Rubin von Apple wegging, arbeitete er bei diversen anderen Firmen und entwickelte dort bereits mit an einem mobilen Betriebssystem. Wollte man der verwirrten Logik von Apple folgen, dann stünde wahrscheinlich eher General Magic ein geistiges Eigentum an Android zu als Apple…

Für mich fällt dieser Irrsinn jedenfalls wieder in die Kategorie: Apple kann ich einfach nicht ernst nehmen. Schon lange nicht mehr.

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Bild des Tages

Ich habe bislang noch nichts zur Copy-Paste-Affäre des Herrn Guttenberg geschrieben, aber natürlich die diversen Berichte verfolgt. Das aktuelle Diagramm des GuttenPlag Wiki ist heute aber mal mein Bild des Tags.

Auf bislang 68,70% aller Seiten wurden also inzwischen verdächtige Textstellen gefunden, die offenbar ziemlich deutlich von anderen Personen verfasst und bestenfalls minimal umformuliert wurden, aber nicht deutlich genug (wenn überhaupt) als Zitate gekennzeichnet wurden. Mal ganz davon abgesehen, dass Zitate natürlich als solche erkennbar und mit exakten Quellenangaben verwendet werden sollten frage ich mich, welchen Wert eine Doktorarbeit haben kann, die zu einem Großteil aus Zitaten besteht. Es handelt sich bei den Fundstellen ja nicht um alle Zitate, sondern lediglich um die, die nicht klar erkennbar als solche gekennzeichnet wurden. Ich gehe davon aus, dass mindestens genau so viele Zitate enthalten sind, die wie vorgeschrieben genutzt wurden.

Nun, ich habe noch nie eine Doktorarbeit verfasst und auch keine Idee, was “üblich” oder “angemessen” ist. Ich nehme allerdings an, dass der wissenschaftliche Wert einer Zusammenfassung von Zitaten eigentlich eher geringfügig ist (auch wenn mir der Text gänzlich unbekannt ist und ich nur verschiedene Zitate kenne, die aufgrund des Plagiatvorwurfs bekannt sind). Da ich aber die Arbeit nie gelesen habe und das auch nicht nachholen möchte, belasse ich es mal bei diesen Aussagen und beobachte die Entwicklung. Sollte das alles durchgehen, zitiere ich mir demnächst vielleicht auch einen Doktortitel zusammen. Dr. zit. oder sowas. ;)

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