eBay: Manchmal trifft es die richtigen

Abmahnungen für eBay-Händler sind inzwischen eher Alltag als Ausnahme. Nicht nur gewerbliche Powerseller sind davon betroffen, sondern auch Privatleute erwischt es immer wieder, die ihre Schränke entrümpeln und die überflüssigen Teile per eBay absetzen möchten. “Selbst schuld, wenn man da verkauft” höre ich immer häufiger, wenn man mal auf solche Dinge zu sprechen kommt.

Wir wissen natürlich alle, was die Ursachen für diese Praxis sind: übertrieben komplizierte gesetzliche Bestimmungen, die Otto-Normal-Deutscher gerade mal ansatzweise begreift, Regelungen, die mit gesundem Menschenverstand nicht nachvollziehbar sind (ab 10 eingestellten Artikeln pro Monat ist man Kleingewerbetreibender) usw. usf. Und selbst wenn man glaubt, dem Recht Genüge getan zu haben und beispielsweise den Mustertext des Bundesjustizministeriums zur Widerrufsbelehrung nutzt, wird man spätestens vor Gericht erfahren, dass man nicht genug getan hat. Klare Ansage der Richter in solch einem Fall: Die Belehrung ist rechtswidrig, besser man hätte sich von einem Juristen beraten lassen.

Jetzt zeigt sich jedoch, dass auch Juristen mit den rechtlichen Bestimmungen nicht so ganz zurecht kommen und das Gesetzeschaos nicht durchschauen. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg versuchte nämlich, durch den Verkauf von beschlagnahmten Diebesgut bei eBay den einen oder anderen Euro in die Staatskassen zu spülen. Und wurde prompt abgemahnt. Glück für die Staatsanwaltschaft, dass die Abmahnungen in erster Linie eine Protestaktion von Juristen des Verbands der Internet-Händler war, die damit überdeutlich auf die wirre Rechtslage hinweisen wollten. Statt die Unterlassungserklärung abzugeben, bettelt man um Gnade und begründet das “Versehen” damit, erstmalig via eBay verkauft zu haben und mit den besonderen Bestimmungen nicht vertraut zu sein.

Diese Methode könnte man sich merken wenn man nicht genau wüsste, bei “richtigen” Abmahnanwälten damit gegen die Wand zu laufen. Schade eigentlich, dass es nur ein Form von Protest war, bewirken kann man wohl nur dann etwas, wenn die richtigen Personen genau so unter ihren Gesetzestexten zu leiden hätten wie jeder andere auch… Sicherlich ist die Idee hinter diesen Gesetzen wie so oft nicht verkehrt, letztlich geht es um die Rechte der Verbraucher. Was aber am Ende dabei herausgekommen ist, kann man selbst mit extrem viel Alkohol im Kopf gutem Willen wirklich nicht als Glanzleistung bezeichnen. In Kombination mit dem deutschen Abmahnrecht sind diese Gesetze in meinen Augen enorm gefährlich.

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Muster-Widerrufsbelehrung bei eBay

In den Kommentaren zu meinem letzten Artikel über eBay hatte ich noch gefragt, weshalb eBay Widerrufsbelehrungen und all die Informationen, die laut Gesetz in Deutschland von jedem Händler veröffentlicht werden müssen, nicht einfach automatisch an jede Auktion anhängt. Auch wenn manche von der Politik zusammengesponnenen Anforderungen in meinen Augen überflüssig oder gar lächerlich sind, die Missachtung kann teuer werden, und wenn “nur” ein Mitbewerber abmahnt.

Inzwischen hat eBay nun eine “Muster-Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Waren über den eBay-Marktplatz” ausarbeiten lassen und stellt sie zur Nutzung zur Verfügung. Ein erster Schritt, um der Kritik ein wenig aus dem Weg zu gehen, aber sicherlich für viele nützlich und sinnvoll. Wer kann schon direkt einen Anwalt beauftragen, um solch ein Pamphlet auszuarbeiten.

Nach wie vor unverständlich ist mir jedoch, weshalb es keine offizielle deutsche Widerrufsbelehrung gibt. Eine, die wirklich wasserfest ist und auf die man sich bei Einhaltung der Bedingungen auch als Händler immer berufen kann. Dann würde eBay auch der explizite Haftungsausschluss bei Verwendung dieser Vorlage erspart bleiben.

via law blog

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Brötchenfotos und andere Urheberrechte (Upd.)

[meinung]Ich komme nicht umhin, das Thema “Brötchenfotos” noch einmal aufzugreifen, nachdem ich hier und hier bereits darüber geschrieben hatte. Als ich vorhin einen weiteren Bericht gefunden und verlinkt hatte, wurde ich in dem Beitrag auf einen Kommentar aufmerksam, der es meines Erachtens nach in sich hat. Ein H.R. Winter schreibt da:

Es gab wohl mal eine Zeit lang ein Kochbuchforum von Frau Knieper. Dort hatten sich einige User mit Frau Knieper zusammengetan und Rezepte erstellt und gesammelt. Dann wurde dieses Forum ploezlich geschlossen. Jetzt verwendet Frau Knieper die seinerzeit gesammelten Rezepte – auch die der Ex-User – auf ihrer schoenen Kochbuchseite. Auf Bitten der Ex-User, diese Rezepte aus der aktuellen Kochbuchseite zu entfernen wurde nicht reagiert.

Hmmm…

Nun schreibe ich ja nicht nur aufgrund solch einer Aussage einer mir fremden Person einen Beitrag mit wilden Behauptungen, ganz sicher nicht.
Allerdings ist so ein Kommentar durchaus geeignet, meine Neugier zu wecken. Und wenn meine Neugier geweckt ist, wird im Normalfall im nächsten Schritt Google angeworfen, meistens bringt das etwas. Und so auch hier. Und zwar ein Interview des Stern mit Frau Knieper.

Auf die Frage “Woher beziehen Sie Ihre Anregungen für neue Rezepte?” gab Marion Knieper folgende Antwort:

“Zunächst einmal habe ich natürlich mit meinen Familienrezepten angefangen. Später haben wir ein sehr erfolgreiches, großes Forum für Kochbegeisterte betrieben, welches wir leider aus Zeitgründen schließen mussten. Viele der Rezepte haben wir jedoch auf der Kochbuchseite verewigt. Diese Rezepte sind bereits alle erprobt und dienen mir oft als Quelle.(…)”

Angesichts dieser Antwort erscheint der eingangs zitierte Kommentar plötzlich sehr glaubwürdig. Und nicht nur das fällt mir auf. Kurz vorher beantworte Frau Knieper die Frage “Kochen Sie jeden Tag etwas Neues? Haben Sie eine große Familie, die von dieser Experimentierwut profitiert?” wie folgt:

“Die Hälfte der Rezepte sind neue Rezepte, die ich ausprobiere. Die andere Hälfte sind Rezepte, die bereits in diversen Kochbüchern vorhanden sind und die ich noch einmal nachkoche, um Fotos zu erstellen.(…)”

Irre ich mich jetzt oder erklärt Frau Knieper hier sehr deutlich, dass sie auf ihrer Homepage Rezepte veröffentlicht, die sie in diversen Kochbüchern gefunden hat?
Jetzt habe ich mir vorhin einmal die Mühe gemacht und eine ganze Weile wild durch alle möglichen Rezepte auf ihrer Seite gklickt. Und dabei ist mir eins aufgefallen: Da steht nirgends eine Quellenangabe. Auch nicht im Impressum. Hmmm…

Nun liegt mir ja wirklich nichts ferner als Frau Knieper hier irgendetwas zu unterstellen. Nur um das an dieser Stelle ganz deutlich klar zu machen. Aber es ist mir sicherlich gestattet, diesbezüglich ein paar Fragen in den Raum zu stellen. Gerade und vor allem dann, wenn jemand so massiv für die Wahrung der eigenen Urheberrechte eintritt und die Verwendung der eigenen Fotos auf anderen Webseiten abmahnen lässt. Und solche Fragen kann und sollte man angesichts gewisser Ungereimtheiten auch gerade dann stellen, wenn diese Personen mit dem Material, was hier angesprochen wird, ihren Lebensunterhalt verdienen. Hierzu ein weiteres Zitat aus dem Stern-Interview:

“(…) Wir finanzieren unser Kochbuch durch Werbung, und seit Kurzem leben wir auch davon. (…)”

Ich bin weder böse, noch unterstelle ich irgend jemandem etwas böses. Ich bin nur neugierig. Und frage mich deshalb einfach wie es mit den Urheberrechten aussieht, würde man tatsächlich aus Kochbüchern Rezepte abschreiben und auf der eigenen Seite veröffentlichen. Oder Rezepte aus Foren veröffentlichen, auch wenn die Personen, die das Rezept dort geposted hatten, dies nicht wünschen. Wie sieht es da mit den Urheberrechten aus? Und müsste/könnte man jemanden abmahnen, wenn er/sie Rezepte unter diesen Voraussetzungen veröffentlichen würde?

Wie gesagt, ich bin nur neugierig.

Update: Und weil ich tatsächlich neugierig bin, bin ich nun auch einmal der Anregung aus meinen Kommentaren gefolgt und habe mich hier ein wenig umgesehen:

1. Treffer, beim ersten Versuch: Curry Reis Auflauf(Iris1967) vs. Curry Reis Auflauf(Marion).

Ich habe keine Ahnung, ob hier Nutzungsrechte eingeräumt wurden und unterstelle sicher auch niemandem etwas. Aber zumindest scheint dieser Zufallsfund (und ich habe wirklich nur auf 1 einziges x-beliebiges Rezept geklickt) die im oben zitierten Interview getroffene Aussage zu bestätigen, die Rezepte aus dem Forum wurden umgeschrieben und verwendet.

Aber (auch das geht inzwischen aus meinen Kommentaren hervor): Rezepte sind nicht schützensfähig im Sinne des Urheberrechtes. Somit bleibt für mich im Augenblick einfach nur die Frage bestehen, ob dies alles nicht zumindest moralisch zweifelhaft ist. Auch angesichts solcher Aussagen, die ich hier verlinke, weil sie den oben zitierten Kommentar in meinen Augen zu bestätigen scheint.

Update 2: Auch Nerdcore ist nun abgemahnt worden, aufgrund einer falschen Tatsachenbehauptung.

hh_header_logo.jpgUpdate 3: Dass man hinsichtlich Rezepten und zugehöriger Fotos auch eine ganz andere Einstellung an den Tag legen kann beweist im Augenblick das Rezepte Blog hüttenhilfe. Der/die Macher hat angesichts der aktuell recht intensiven Berichterstattung alle Inhalte seines Rezepte Blogs unter eine Creative Commons-Lizenz gestellt. In meinen Augen durchaus erwähnenswert.

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Nun doch Kompletthaftung für Forenbetreiber?

Chris berichtet auf Fixmbr über den Verlauf und den Ausgang der Verhandlung im Fall Supernature Forum. Und nach seiner Sicht ist die Verhandlung mehr als schlecht gelaufen und der Ausgang lässt über das am 2. März zu verkündende Urteil kaum noch Zweifel offen: Das Hamburger Gericht ist der Auffassung: Der Betreiber einer Webseite haftet in jedem Fall für Äußerungen Dritter auf seiner Seite/in seinem Forum.

Der Forenbeitreiber muss jederzeit damit rechnen, dass persönlichkeitsverletzende Äusserungen in seinem Forum getätigt werden.

Wie also auch im Fall Heise wird hier wieder einmal von den Hamburger Gerichten eine Rechtsauffassung an den Tag gelegt, über die die Internetgemeinde nur ungläubig mit dem Kopf schütteln kann. Und es zeigt sich einmal mehr, warum einzelne Anwälte in Sachen Internetrecht explizit in Hamburg klagen. Nachtigall, ick hör dir trapsen…

Sollte die Meinung der Richter so in das Urteil einfließen, ist die Rechtssicherheit für Webseiten- und Forenbetreiber in Deutschland wieder einmal gefährdet. Selbst angesichts der Tatsache, dass andere Gerichte wesentlich realitätsnähere Urteile gefällt haben, beharrt man in Hamburg stocksteif auf dieser vollkommen weltfremden Auffassung.

Angesichts der Tatsache, dass die Abmahnung gegen das Supernature Forum aufgrund des Heise-Urteils erfolgte, bevor überhaupt eine Urteilsbegründung vorlag, sollten Forenbetreiber sich nun schon einmal warm anziehen. Ich sehe die nächste Abmahnwelle gegen Foren oder auch Blogger und andere Webmaster schon auf uns zu rollen.

Ich fürchte, Forenbetreiber und Webmaster könnten in Zukunft versuchen sich zu schützen, indem sie vor die Freigabe eines Beitrages oder Kommentars erst einmal eine manuelle Kontrolle setzen, neue Postings landen in einer Moderationsschleife und werden erst nach vorheriger Überprüfung aktiviert. Doch selbst das bietet keinen sicheren Schutz. Wie will ein Betreiber eines solchen Dienstes sicher beurteilen können, ob ein Beitrag wirklich rechtlich einwandfrei ist und mit diesem Beitrag nicht irgendeine Person oder ein Unternehmen verunglimpft wird oder sich auch vielleicht nur irgendein Spinner angegriffen fühlen könnte? Also werden im Zweifelsfall mit Sicherheit mehr Artikel gelöscht, als nötig. Freier Meinungsaustausch? Unmöglich angesichts derartiger Aussichten! Kritische Beiträge? Sicherheitshalber löschen. Wer möchte schon ein finanzielles Risiko eingehen, wenn er ein Forum als Hobby betreibt? Hier wird ganz klar von einem deutschen Gericht Zensur gefordert. Ist das mit unseren Grundrechten vereinbar?

Meine Befürchtungen gehen sogar so weit, dass eine Menge gute Foren und Webseiten angesichts derartiger Risiken ihren Pforten schließen werden. Es macht einfach keinen Spaß, sich einem derartigen Risiko ausgesetzt zu sehen. Und wie soll man bitteschön ein gut laufendes Forum betreiben, wenn man jeden einzelnen Beitrag vor der Freigabe überprüfen muss? 24h am Tag, 7 Tage die Woche? Wie sollen Diskussionen entstehen, wenn zwischen Absenden eines Beitrages und seiner Veröffentlichung unter Umständen mehrere Stunden liegen, weil der Moderator gelegentlich auch mal schlafen oder arbeiten muss?

Hoffen wir alle, dass SEHR BALD eindeutig klar gestellt werden wird, dass die Haftung nicht so weit geht, wie das Landgericht Hamburg es gern sehen würde. Sonst wird es recht bald dunkel im deutschen Internet. Justitia sollte die Augenbinde abnehmen und endlich einmal die Augen öffnen.

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