C&A mahnt ab wegen Adsense & Co.

Gerade eben von Helmi getwittert (o.T.: hätte nie gedacht, DAS mal zu schreiben):

C&A mahnt die-topnews.de wegen Adsense-Werbung ab.

die-topnews.de schreibt dazu:

Heute erhielten wir über eine Rechtsanwaltkanzlei aus Düsseldorf eine 5 Seiten starke kostenpflichte Abmahnung von der C&A Mode KG wegen eines Berichts vom 1. Oktober 2008 über das C&A Kidscasting. Darin werden wir aufgefordert bis zum 24.02.2009 eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Man wirft uns vor, dass wir Intellitxt- sowie Google Adwords Kunden gegen Entgelt den Zugriff auf unsere Internetseite gewährt haben und diesen damit die Möglichkeit geben Werbung in und neben unserem Content zu platzieren.

Durch die Schaltung von Google Adsense- und Intellitxt InText Werbung stellen wir demnach eine geschäftliche Handlung i.S.v. §2 Ziffer 1 UWG zu Gunsten fremder Unternehmen dar, hieß es in dem Schreiben. Diese Werbung ist unlauter und unzulässig, so die Anwälte.

Ebenso ist nach Meinung der Anwälte die Kennzeichnung “Google Anzeigen” nicht ausreichend, da sie nicht der von uns zugelassenen Adsense Werbung “Fotoshooting und Casting” sowie “Casting Kinder” zugeordnet sei. Auch die Kennzeichnung der Intellitxt Werbung durch das Wort “Werbung” ist nicht ausreichend, da die Schrift zu klein und kaum farblich vom Hintergrund abgehoben ist.

Ich bin gespannt, wie die ganze Sache ausgeht. Die C&A-Anwälte stellen damit ein extrem erfolgreiches und weit verbreitetes Geschäftsmodell in Frage. So ganz ist mir nicht klar, in welcher Form Werbung in oder neben Content abmahnungswürdig sein könnte und weshalb hier unlauteres Vorgehen vorzuwerfen wäre. Sicherlich wird das Ganze mit der Abmahnung nicht erledigt sein, ich vermute, hier kommt noch eine Menge mehr.

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