Das deutsche Internet auf dem Weg zur Textwüste

Beobachtet man die Entwicklungen in der Vergangenheit sowie aktuelle Vorfälle und Pläne, dann muss man tatsächlich befürchten, dass sich das deutsche Internet zu einer drögen Textwüste entwickelt. Oder richtiger gesagt: zurück entwickelt. Das World Wide Web war eine tolle Erfindung, ermöglichte es doch die Einbindung von Bildern und nach und nach auch weiterer medialer Inhalte (was sicher nicht jeder toll fand und findet). Aber die Entwicklung geht zurück zu Gopher-ähnlichen Zuständen, wenn ich mir mit zurückliegenden Ereignissen im Kopf aktuelle Meldungen anschaue. Rechtsunsicherheit (oder auch nicht geringe Kosten) bei lizenzgemäßer Nutzung fremder Bilder, inzwischen auch die Forderung, für das Einbetten von Videos zu zahlen. All die ganzen sonstigen Abmahnungen und Klagen mal völlig außen vor gelassen.

„Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein!“ lautete die Forderung. War es nie, das mal ganz nebenbei. Aber das Recht, was in jüngster Vergangenheit geschaffen und gesprochen wurde, geht vollständig am Internet, an den technischen Errungenschaften und am Rechtsverständnis der Mehrheit vorbei, bedient sich rechtlicher (Fehl-)Konstruktionen aus den Anfängen des Buchdrucks und dient nur Einzelnen, auf gar keinen Fall aber der Gesamtheit. Im Namen des Volkes werden Urteile erlassen, die das Volk mit offenen Mündern oder blankem Entsetzen zurück lassen. Mangelndes Verständnis bei den Verantwortlichen? Daran kann ich fast nicht mehr glauben, auf mich wirkt das inzwischen wie Kalkül.

Von jedem einzelnen Internetnutzer wird inzwischen ein umfangreiches Wissen rund um Urheberrecht, Lizenzrecht, Zitatrecht (usw.) und dazu noch umfangreiches technisches Verständnis erwartet bzw. gar verlangt. Fehlt ihm etwas davon, dann begibt er sich in Gefahr rechtlich belangt und unter Umständen ordentlich zur Kasse gebeten zu werden. Schlimmstenfalls sogar ohne eigenes Zutun, als Mitstörer. Gleichzeitig aber urteilen Richter scheinbar ohne jegliches Wissen um die Materie, erwarten aber vom „Täter“ Fachwissen. Rechtsanwälte mahnen ab, angeblich ohne die Hintergründe geprüft zu haben oder zu wissen, worum es im Detail geht (Redtube), aber der Nutzer soll erkennen können, ob es sich um eine offensichtlich rechtswidrige Quelle handelt oder nicht.

Ich werfe in diesem Beitrag verschiedene Dinge wild durcheinander, zugegeben. Aber inzwischen haben die meisten längst den Überblick verloren, als aktiver Nutzer des Internets sollte man inzwischen schon beinahe vor jedem Tastendruck einen Anwalt konsultieren und selbst als passiver Konsument ist man nicht sicher vor Abmahnungen, selbst wenn sie sich letzten Endes als ungerechtfertigt herausstellen. An jeder Ecke sind Urheberrechtsabgaben fällig, die Nutzungsmöglichkeiten werden gleichzeitig mehr und mehr eingeschränkt. Jeder zahlt inzwischen knapp 14 Euro Urheberrechtsabgaben beim Kauf eines PCs, das waren allein im 2. Quartal 2013 ca. 30 Millionen Euro. Für Smartphones werden zwischen 16 und 36 Euro pro Gerät fällig, das macht bei ca. 26 Mio. verkauften Geräten im Jahr 2013 zwischen 416 und 936 Mio Euro Urheberrechtsabgaben! Doch welchen Gegenwert gab es dafür, abgesehen von weiteren Einschränkungen der Nutzungsrechte? Sämtliche anderen Geräte, Datenträger, Speicherkarten, USB-Sticks, Drucker, Tintenpatronen, MP3-Player, Festplatten, Tablets, eBook-Reader usw. (die Liste ist lang) sind noch gar nicht mit eingerechnet. Weil man diese Geräte ja in erster Linie nur dafür nutzt, urheberrechtlich geschütztes Material zu kopieren. Aber ein gekauftes eBook verleihen? Verbrechen! Man darf ja schon froh sein, wenn man es noch ohne Umgehung eines Kopierschutzverfahrens auf sein Zweitgerät kopiert bekommt. Oder überhaupt noch lesen kann, wenn ein paar Jahre ins Land gegangen sind.

Ich kann mit ein paar wenigen Worten keine Lösungen nennen, die diese Entwicklung endlich aufhält. Es sind zu viele Punkte und jeder einzelne ist sehr komplex. „Fair use“ wäre hier sicherlich zu nennen, auch wenn das kein Allheilmittel ist. Strikte Einschränkung der Selbstbedienungsmentalität diverser Institutionen wäre ebenfalls ein Thema, ebenso gehören Nutzungsverhinderer (aka Kopierschutzmechanismen) schlicht auf den Müll. Auch eine Kulturflatrate klingt insgesamt nicht so falsch und würde möglicherweise allen helfen. Aber immer nur auf der „Geiz ist geil“-Mentalität der Kunden herum zu hacken ist sehr einfach, viel einfacher als über die Frage nachzudenken, wie sie entstanden sein könnte. Ich finde aber, die Diskussionen sollten endlich einmal am richtigen Ende aufgerollt werden. Denn kein Mensch hat etwas dagegen einzuwenden, dass Urheber für ihre Tätigkeit auch angemessen entlohnt werden. Aber nicht wir Nutzer tragen die Schuld daran, wenn das Geld nicht dort ankommt, wo es hin gehört. Die Konstrukte zwischen Benutzer und Urheber haben schlicht versagt. Meine simple Auflistung von lediglich 2 Posten der vielfältigen Urheberrechtsabgaben in Deutschland ergibt schon fast eine Milliarde Euro an Einnahmen. Rechnet man mit dem durchschnittlichen Bruttoeinkommen in Deutschland für 2013 in Höhe von knapp 41.000 Euro pro Jahr, dann könnte man allein mit den Einnahmen aus diesen beiden Posten 24.390 Urhebern ein Durchschnittsgehalt zahlen. Selbstverständlich berücksichtige ich in diesem Beispiel nicht sämtliche Abgaben und Nebenkosten, es soll lediglich als Beispiel zur Verdeutlichung dienen. Und ich berücksichtige ja auch nur einen Bruchteil der tatsächlichen Einnahmen aus Urheberrechtsabgaben.

Das Problem sind also sehr offensichtlich nicht Anwender, Kunden oder Internetnutzer. Jegliche Maßnahmen, Ideen, Pläne, Gesetze, Urteile und Forderungen zielen aber ausschließlich auf diese Gruppe ab. Sie ändern nichts am eigentlichen Problem. Sie sollen einfach nur weitere Einnahmen ermöglichen, die am Ende auch nur wieder nicht bei denen ankommen, die sie verdienen. Urheber versuchen sich zu wehren, wenden sich dabei aber häufig mit ihren Maßnahmen gegen diejenigen, die die geringste Schuld daran tragen, dass ihre Arbeit nicht angemessen vergütet wird. Selbstverständlich nervt es, wenn man seine Werke anderswo entdeckt und sich die Verursacher oftmals keinerlei Schuld bewusst sind. Aber andererseits darf man angesichts der derzeitigen Zustände, die vielfach bereits als Raubrittertum bezeichnet werden, nicht mehr verwundert sein, wenn vielen das Urheberrecht inzwischen bereits schlicht egal ist. Weil sie einerseits überhaupt keinen Überblick mehr über die ganzen Fallstricke haben, selbst wenn sie lizenzgemäß handeln. Und weil im Namen der Urheber inzwischen derart viel Schindluder getrieben wird, dass auch der Ärger der Nutzer und Kunden in die falsche Richtung kanalisiert wird. Wenn Urheber und Nutzer/Kunden irgendwann mal erkennen, dass sie keine Gegner sind sondern Partner und die eigentlichen Übeltäter an ganz anderer Stelle sitzen, dann wird auch endlich eine konstruktive Diskussion ermöglicht und dann lassen sich langweilige und eintönige und dröge Textwüsten im deutschen Internet verhindern. Unter anderem.

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Fotos im Blog: Die nächste Falle (Update)

Angesichts der zahlreichen Abmahnungen rund um Fotos in Blogs in der Vergangenheit sind nicht wenige Blogger dazu übergegangen, Fotos von Stock-Agenturen zu verwenden. Man bezahlt einen kleinen Betrag und kann anschließend das jeweilige Bild in einem eigenen Beitrag verwenden. Je nach Nutzungsbedingungen des Anbieters auch mit einem passenden Vermerk zum Urheber am Bild oder innerhalb des Beitrages.

Aber selbst das Einhalten der Nutzungsbedingungen schützt nicht vor Abmahnung, wie ein aktueller Fall zeigt. Hier hatte die Betreiberin der WebSite ein Foto von Pixelio lizensiert und im Artikel (fast) korrekt den Urheber gekennzeichnet (fast, da der in den Nutzungsbedingungen von Pixelio geforderte Hinweis auf Pixelio fehlte). Dennoch ging der Fotograf gegen die Betreiberin vor, da das Bild nur im Artikel gekennzeichnet war, nicht jedoch in der Artikelübersicht. Laut Landgericht Köln handelt es sich hierbei um verschiedene Verwendungen des Bildes, weshalb bei jeder Verwendung die Hinweise auf den Urheber einzublenden sind. Auch, und das ist das besondere an diesem Fall, wenn ausschließlich das Bild selbst aufgerufen wird.

Um dieser Forderung des LG Köln nachzukommen, müsste der Hinweis auf den Urheber und das Stockfoto-Archiv also direkt im Bild angebracht werden. Was eine Bearbeitung des Bildes erfordert, die nach den Nutzungsbedingungen von Pixelio in dieser Form allerdings nicht zulässig ist, wie RA Schwenke bemerkt:

Übertragen werden folgende Nutzungsarten: – das eingeschränkte Bearbeitungsrecht, d.h. das Recht, das Bildmaterial unter Verwendung analoger, digitaler oder sonstiger Bildbearbeitungsmethoden wie folgt zu bearbeiten: Änderung der Bildgröße (Vergrößerung, Verkleinerung, Beschneidung), Umwandlung der Farbinformationen, Änderung der Farb-, Kontrast- und Helligkeitswerte. Das Recht zu anderweitigen Änderungen am Bildmaterial verbleibt beim Urheber.

Was mich ganz besonders nervt an diesem Fall ist folgendes: Der Fotograf stellt seine Bilder in einem Stockfoto-Archiv zur Nutzung zur Verfügung. Man kann (nein MUSS) erwarten, dass er die Nutzungsbedingungen von Pixelio ebenso kennt und akzeptiert hat wie es für jeden anderen Nutzer der Fall ist. Akzeptiert er diese Bedingungen, um den Dienst zu nutzen, dann akzeptiert er sie als Ganzes und nicht nur die Rosinen im Kuchen, die ihm gefallen. Er hat sich also vorab mit den gegebenen Bedingungen einverstanden erklärt und somit ergibt sich nach gesundem Menschenverstand für ihn keinerlei Grund zu einer Abmahnung. Im Gegenteil hätte hier meiner Meinung nach maximal Pixelio Grund zum meckern gehabt, da der Hinweis auf Pixelio fehlte.

Es zeigt sich allerdings, dass gesunder Menschenverstand und das Rechtsverständnis der meisten wieder einmal überhaupt nichts mit dem zu tun haben, was Gerichte entscheiden. Insofern ergibt sich daraus der Schluss, in Zukunft also auch noch Stockfotos zu meiden, um halbwegs sicher vor Abmahnungen zu sein. Zumindest nach aktuellem Stand.

Update: Pixelio hat zu diesem Urteil eine Stellungnahme veröffentlicht. Beachtenswert ist unter anderem der letzte Satz:

Pixelio wird sich zudem an einer Berufung gegen das Urteil des LG Köln beteiligen, da diese Fehleinschätzung nicht nur Einfluss auf unsere Nutzer und Bildverwender, sondern in weiterer Auslegung auf nahezu alle Bildverwendungen im deutschen Internet hat.

Angemessene Reaktion, wie ich finde.

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Technische Überlegungen zu den Redtube-Abmahnungen

Wie viele andere sicherlich auch verfolge ich in den letzten Tagen ziemlich aufmerksam die Berichte zu den Abmahnungen rund um redtube.com. Allein mangelnde Zeit hat mich bislang daran gehindert, hier schon mal etwas dazu zu schreiben. Wer bisher tatsächlich noch nichts davon mitbekommen haben sollte, kann sich (unter anderem) ja mal hier, hier, hier oder hier einlesen. Aber Vorsicht, das könnte Zeit kosten…

Inzwischen sind auf jeden Fall schon eine ganze Menge Informationen bekannt geworden, speziell auch die Akteure dieser Aktion betreffend. An diesen Diskussionen möchte ich mich (in erster Linie aus zeitlichen Gründen) nicht beteiligen, meine Meinung hierzu ist ohnehin gefestigt. Nach wie vor offen ist allerdings die Frage: Woher kommen die IP-Adressen? Wie will die mit der „Überwachung“ beauftragte „Firma“ nun exakt herausgefunden haben, wer welchen Stream wann gesehen hat? Hierfür gibt es aktuell diverse Theorien:

  1. Zufälliges Auswürfeln
  2. Virus/Trojanisches Pferd auf dem PC des „Übeltäters“ (sprich: Abmahnopfer)
  3. Umleitung über eine oder mehrere andere Domain mit Hilfe von manipulierten Links oder Traffic-Verkäufern wie Trafficholder.com
  4. Auswertung der Logfiles von redtube.com (offiziell oder mit Hilfe eines Insiders)
  5. Schaltung von Werbebannern bei Redtube auf exakt den Seiten mit den betreffenden Videos
  6. manipulierte Router der „Übeltäter“ (sprich: Abmahnopfer)
  7. etc.

Für alle Varianten gibt es gewisse Wahrscheinlichkeiten. Interessant ist beispielsweise, dass auffallend viele abgemahnte Personen davon berichten, in ihrem Browserverlauf für den fraglichen Zeitraum scheinbare Besuche bei retdube.net gefunden zu haben. Einer „Vertipperdomain“, die dem Ziel redtube.com auf den ersten Blick zumindest sehr ähnlich sieht, was für Variante 3 sprechen würde. Diese Variante wird noch dadurch bestätigt, dass die gefundenen URLs offenbar einen direkten Bezug zu den Videos haben, die die abgemahnten angeblich gesehen haben sollen. Zum Beispiel beschreibt hier jemand, er wäre für das Streamen eines Videos abgemahnt worden, dass unter der URL „….redtube.com/49655“ zu finden sei. Im fraglichen Zeitraum findet sich allerdings nichts dergleichen in seiner Browserhistorie. Dafür aber 2 andere Einträge: 49655.retdube.net sowie http//hit.trafficholder.com/transfer.php?http//49655.. Auffallend ist die Übereinstimmung der ID des Videos mit den IDs in den beiden URLs aus dem Verlauf. Doch inwiefern wäre das relevant?

Trafficholder sorgt nach eigenen Angaben für genügend Aufrufe auf Seiten im Bereich „Erwachsenenunterhaltung“, wenn man den entsprechenden Service bucht. So genannter „skimmed traffic“. Trafficholder selbst schreibt dazu:

Skimmed traffic is blind clicked traffic coming from free adult websites (TGPs, MGPs, etc.). Clicking on the thumbnails a visitor may be redirected to a content page (a promo gallery) or to any other adult website (yours, for example). That is what we offer.

Es ist also ohne Schwierigkeiten realisierbar, dort ein wenig Traffic zu buchen. Die Nutzer klicken „blind“ auf einen Link und werden dann umgeleitet auf beispielsweise 1234567.xsized.de. Ich muss unter dieser URL nun schlicht eine Weiterleitung auf zum Beispiel www.youtube.com/1234567/ einrichten und könnte dann anhand unterschiedlichster Logs und Auswertungen ziemlich genau sehen, welche IP-Adressen diesen (nicht existierenden) Link auf Youtube aufgerufen hätten. Verpacke ich das Ganze dann noch in eine WebSite, die einfach nur wie eine Werbung aussieht und bette das Video in einem winzigen Iframe ein, dann merkt der Nutzer nicht einmal, dass er das Video geladen hat. Im (extrem unwahrscheinlichen bis unmöglichen Fall) einer Überprüfung des Streaming-Providers (in meinem Beispiel Youtube) ließe sich so auch noch feststellen: Ja, die IP-Adresse sowieso hat im fraglichen Zeitraum das Video abgerufen. Diese Variante der Beschaffung der IP-Adressen erschient mir in diesem Fall die wahrscheinlichste, wahrscheinlich wird es auch tatsächlich so abgelaufen sein.  (Eine spannende Grafik hierzu gibt es übrigens auch, erstellt hat sie Jan Broer aus München)

Aber was ist denn nun mit der tollen Software GLADII 1.1.3, mit der die Protokollierung stattgefunden hat? In meinem Beispiel wäre dies ein schlichtes Tool zur Auswertung von Logfiles. Aber es gibt ja ein Gutachten zu dieser Software, das dem LG Köln vorgelegt wurde. Zu diesem Gutachten sind nun hier und auch hier (und sicher auch anderswo) ein paar wenige Details bekannt geworden. Die Pressestelle des LG Köln schreibt zum Gutachten (Hervorhebung durch mich):

Laut Gutachten wurden die hinterlegten Testdateien sodann von dem Gutachter mit verschiedenen Browsern abgerufen und die Uhrzeit protokolliert. Im Anschluss hieran habe der Gutachter über die Software GLADII 1.1.3 eine Übersicht der überwachten Medien-Hoster aufgerufen. Die Software habe dabei eine Reihe von Informationen, unter anderem die IP-Adressen der Besucher der jeweiligen Seite, angeboten. Dabei seien auch die testweise erfolgten Abrufe der oben genannten Dateien angezeigt worden (inklusive zwischenzeitlichem Stoppen und Fortsetzen der Wiedergabe des Videos).

Zugegeben, da ist der Schwachpunkt meiner Beschreibung des für mich wahrscheinlichsten Ablaufes oben. Denn: Ich könnte bei einer solchen Weiterleitung protokollieren was ich wollte, ich könnte in den Logs niemals erkennen, wie viel von dem Video übertragen wurde, ob es überhaupt übertragen wurde, schon gar nicht ob es gestartet oder gestoppt wurde. Ich sähe lediglich: Da war IP-Adresse sowieso da und wurde weitergeleitet an… Ob das Video übertragen wurde bleibt bei dieser Methode offen. Es sei denn, ich leite den Besucher nicht einfach auf die Zielseite weiter sondern schleuse den kompletten Datenverkehr durch einen von mir kontrollierten Server. Ein Proxy zum Beispiel. Dann sehe ich: Diese Daten wurden bei redtube.com abgeholt und die habe ich dann an mein Opfer weitergeleitet. Beweise ich damit, dass der Abgemahnte tatsächlich das Video auch gesehen hat? Kein Stück. Alles was ich damit beweisen kann ist das Daten geflossen sind. Darüber hinaus handelt es sich in diesem Fall sogar noch um eine (meiner Meinung nach strafbare) Manipulation des Datenstroms meines Opfers. Und die Sache hat einen weiteren Haken: Ich kann selbst in diesem Fall nicht erkennen, ob das Video zwischenzeitlich gestoppt oder fortgesetzt wurde! (Das kann ich übrigens auch nicht, wenn ich mich direkt auf dem Server des Anbieters herumtreiben würde oder auf dem Router bzw. der Leitung meines Opfers mitschneide)

Warum eigentlich nicht?

Das ist recht einfach erklärt: schaue ich mir mittels der etablierten Streaming-Methoden (wie bspw. auf Youtube oder eben auch Redtube) einen Stream an, dann erfolgt keine Rückmeldung an den Server, wenn das Video angehalten bzw. pausiert wurde. Ihr könnt das zum Beispiel auch erkennen, wenn ihr das Video einfach mal anhaltet. Macht garantiert jeder mal, wenn das Laden des Videos zu lange dauert: Anhalten, mit etwas anderem beschäftigen und dann in ein paar Minuten nochmal nachsehen und zu Ende anschauen. Weil der Browser nämlich in der Zwischenzeit das Video im Hintergrund weiter lädt, er meldet nicht an den Server „Lass mal gut sein, der guckt grad nicht“. Das Anhalten und Fortsetzen ließe sich nur auf eine einzige Weise erkennen: Wenn ich mich direkt auf dem PC meines Opfers herum treibe. Dann (und NUR dann) habe ich die Möglichkeit, auch beweissicher das zwischenzeitliche Pausieren des Players zu erkennen.

Ein wenig anders verhält es sich, wenn ich den Player tatsächlich stoppe, also nicht nur auf die Pausentaste klicke, sondern auf Stop. Dann würde der Stream abgebrochen und beim erneuten Abspielen noch einmal neu geladen, vielleicht sogar (je nach Player und Server) auch ab der Stelle, an der ich angehalten habe. Aber: Der Player auf Redtube hat diese Möglichkeit nicht. Es gibt nur eine Pausentaste, mehr nicht. Und die macht nur eine Sache: Das Abspielen anhalten, auf keinen Fall jedoch den Stream. Der wird fröhlich im Hintergrund weiter geladen, bis er komplett geladen und gepuffert wurde.

Somit kann man festhalten: Die einzige technische Möglichkeit, um eine Überwachung eines Streams auf exakt diese Weise durchzuführen, wie sie im Zitat zum Gutachten beschrieben wurde, ist: Ich müsste Code auf den PC der Person einschleusen, die den Stream betrachtet und dann die Handlungen beobachten und protokollieren. Eine Möglichkeit, das von außerhalb zu erkennen, existiert aus den beschriebenen (und einigen weiteren) Gründen nicht. Wie „legal“ es allerdings wäre, auf diese Weise abmahnwürdiges Verhalten einer Person zu erfassen dürfte jedem klar sein. Zudem wäre in diesem Fall auch ohne weiteres möglich, das abmahnwürdige Verhalten ohne das Wissen dieser Person selbst herbei zu führen (und es gibt zumindest in einigen Berichten Anzeichen, dass dies geschehen sein könnte).

Für mich ist also die eingangs beschriebene Variante mittels Traffic-Kauf und Redirect tatsächlich die einzig wahrscheinliche Möglichkeit. Allerdings lässt sich damit nicht beweisen, dass die Person hinter der IP tatsächlich das Video gesehen hat. Genau so wenig lässt sich beweisen, dass die Person das Video überhaupt bewusst aufgerufen hat (oder die Seite überhaupt erkennen konnte). Zumindest lässt es sich technisch nicht beweisen, wie es rein rechtlich aussieht, das kann ich mit meinem laienhaften Rechtsverständnis nur vermuten.

Update 14.12.: Heise scheint meine Annahmen zur „Ermittlung“ der IP-Adressen zu teilen. Und schrieb gestern Abend dazu noch: „Viele Indizien sprechen nun für eine Vorgehensweise, die in den strafrechtlich relevanten Bereich reicht und zumindest den Verdacht auf Computerbetrug in gewerblichem Ausmaß nahelegt.

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Abmahngefahr: Alle Bilder auf diesem Blog sind ausgeblendet (WordPress Plugin) – Update

Wer in letzter Zeit ein wenig die Blogs verfolgt hat, ist sicher auf die diversen Abmahnungen aufmerksam geworden, die die hgm-press Michel OHG an nicht wenige Blogger hat verschicken lassen (Google Suche). Ich hatte hier und hier auch schon darüber berichtet, weitaus umfangreichere Informationen dazu findet Ihr unter anderem bei Nerdcore und im Kraftfuttermischwerk (inzwischen ebenfalls abgemahnt). Einen aktuell weiterer Betroffener meldet sich hier zu Wort.

Da ich schlicht keinen Bock auf derartigen Mist habe, habe ich hier jetzt erst einmal alle Bilder ausgeblendet bzw. durch ein ganz spezielles ersetzt. Sieht man gut, wenn man jetzt mal durchs Blog stöbert. Mich kotzt es selbst an, aber im Augenblick habe ich keine Zeit, alle Bilder hier zu überprüfen, die ich im Laufe der Jahre geposted habe, zudem kann man in der aktuellen Situation nie wissen, welche uralten viralen Fotos plötzlich irgendeiner Bildagentur gehören und mir unter Umständen das Genick brechen. Dass es scheinbar so läuft kann man zum Beispiel gut bei den Geeksisters nachlesen. Hier wurde ein Bild abgemahnt, welches seit dem 11.8. im Blog zu finden war. Die Rechte an dem Bild gingen laut einer eMail offenbar am 29.10. an die Agentur, abgemahnt wurden dann 2 Monate unerlaubte Nutzung des Bildes. Noch Fragen?

Ich habe darauf aber keinen Bock und aus diesem Grund hab ich mir ganz auf die Schnelle ein Plugin gezimmert, welches einerseits alle Bilder in Artikeln durch ein ganz bestimmtes ersetzt und zudem die Links auf größere Versionen der Bilder auf diesen Artikel hier verlinkt. So kann ich ganz in Ruhe, wenn ich Zeit habe, mal alle meine Blogeinträge der letzten 6 Jahre durchbuddeln und schauen, ob irgend etwas gefährlich werden könnte. Dass dabei am Ende einiges auf der Strecke bleiben wird, ist leider nicht zu vermeiden, so schade es auch ist.

Wer mag kann mein Plugin gern verwenden, zum aktuellen Zeitpunkt ist es aber wirklich Quick & Dirty zusammen geflickt. Es gibt keine Einstellungsmöglichkeiten, die URL zu diesem Artikel ist fest hinterlegt und muss derzeit im Code geändert werden, wenn Ihr auf einen anderen Artikel verweisen wollt. Das Bild im Ordner könnt Ihr austauschen und ein eigenes einsetzen, wenn ich etwas mehr Zeit habe, spendiere ich dem Plugin vielleicht noch ein paar Optionen.

Wichtig: Aktuell ersetzt das Plugin noch nicht die Featured Images der Artikel! Das muss ich mir mal noch in Ruhe anschauen, dazu bin ich noch nicht gekommen. Wenn Euer Template also die Featured Images nutzt, bleibt weiterhin vorsichtig. Verlasst Euch auch nicht darauf, dass mit dem Plugin nun alle Gefahr gebannt ist, checkt selbst, ob nicht doch noch irgendwo Bilder zu sehen sind. Ich kann keine Garantie geben…

Falls Ihr Plugins wie beispielsweise Lightbox Plus oder dergleichen einsetzt, solltet ihr diese deaktivieren, die dort generierten Links kann ich im Augenblick noch nicht abfangen. Wen Ihr sie aktiviert lasst, würde ein Klick auf das Bild dennoch das ursprüngliche Foto anzeigen.

Falls jemand ein paar Anpassungen an diesem Plugin vornehmen möchte – gern, viel Erfolg! Würde mich aber freuen, wenn Ihr mir Eure Änderungen zur Verfügung stellt, dann pflege ich die in meinen Code mit ein und wir bekommen so vielleicht in Gemeinschaftsarbeit noch mehr geregelt. Wenn Ihr die veränderte Version veröffentlicht, dann bitte mit einem Link auf diesen Beitrag hier. Änderungswünsche einfach in die Kommentare posten, ich weiß allerdings nicht, wann ich sie einbauen kann. Kann jeweils ein paar Tage dauern.

Installation: Die Datei entpacken und den Ordner in Euer Plugin-Verzeichnis kopieren. via FTP. Ich schau mal, dass ich das Plugin in den nächsten Tagen dann mal noch im WordPress-Plugin-Repository einchecke.

Zum Plugin-Download (Version 0.2)

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