Archiv für rechts-links

Abmahnungen für Bilder von Lego-Art

Wieder einmal rollt eine Abmahnwelle durch deutsche Blogs, wieder einmal betrifft es Fotos. In diesem Fall keine Bilder von Brötchen sondern von Werken Nathan Sawayas, der aus Lego Kunstwerke bastelt. Gelesen hab ich davon zunächst bei Nerdcore, wo das Thema aufgegriffen wurde.

Betroffen von den Abmahnungen sind unter anderen We like that, die ausführlich darüber berichten. In ihrem Fall soll die Verwendung eines Bildes gut 3000 Euro kosten. Aber auch andere wurden abgemahnt. Autodino beispielsweise sollte zunächst für die Verwundung von 3 Bilder 19.000 Euro auf den Tisch legen. Hier wurde die Abmahnung allerdings zurück gezogen weil man sich plötzlich nicht mehr sicher war, die alleinigen Nutzungsrechte an den Bildern zu besitzen. Details dazu findet Ihr hier.

Abgemahnt wird von der Kanzlei activeLaw im Auftrag der Bildagentur hgm-press Michel OHG. Letztere haben wohl die Nutzungsrechte an diesen Bildern erworben und lassen nun Blogbetreiber abmahnen, die die Bilder in Artikeln über Nathan Sawaya verwendet haben. Nathan selbst hat sich in den Kommentaren diverser Blogs, die über den Fall berichten, in den Kommentaren zu Wort gemeldet. Er schreibt dort:

„This is Nathan Sawaya. I have been notified that my art is the subject of this matter. To be clear, I am not represented by this law firm. I am not represented by this photo agency. If you have any questions, you may email at info@brickartist.com.“

Ein wenig verwirrend erscheint, wann die Agentur die Rechte an den Bildern erworben hat und von wem. Laut Augsburger Allgemeine erwarb hgm-press Michel OHG die Nutzungsrechte der abgemahnten Bilder für den deutschsprachigen Raum von der Firma Black Sheep Press aus Deventer Niederlande, die diese wiederum von der Firma Nathan Sawaya Inc. erworben haben soll. Nathan selbst schreibt in einer eMail jedoch:

„My fiance took the photo. My company owns it. We have not sold the rights to it. My lawyer is reviewing this matter. I am not represented by the German law firm who sent the letter. I am not represented by this photo agency. Please spread the word.“

Nach und nach melden sich weitere Blogbetreiber, die ebenfalls Post inkl. Rechnung von der Kanzlei erhalten haben. In jedem Fall werden recht hohe Lizenznachzahlungen zuzüglich Anwaltsgebühren gefordert. Unbelievable Pain bekam eine Rechnung über knapp 8000 Euro für die Verwendung eines Bildes zuzüglich Anwaltskosten. Bei Facebook findet sich ein kurzer Bericht über die Abmahnung von Haascore.de, auch hier werden ca. 8000 Euro für ein Bild gefordert. MC Winkel soll 7500 für das gleiche Bild zahlen.

Aber nicht allein die Verwendung der Bilder von Nathan Sawaya wird abgemahnt, auch andere Bilder werden abgemahnt. Amy&Pink erhielt ebenfalls Post von activeLaw und auch Wannafuckahipster (derzeit offline). Ebenso scheinen auch The Invader und Wenkewho betroffen. Beide sind zur Zeit ebenfalls offline.

Die Abmahnungen schlagen natürlich wieder hohe Wellen in der deutschen Blogosphäre, einerseits aufgrund der Höhe der Lizenzforderungen, andererseits weil der Künstler selbst sich zu Wort meldet und einen Verkauf der Nutzungsrechte (an hgm-press Michel OHG) verneint. Letzteres ist allerdings noch nicht vollkommen geklärt, denkbar wäre durchaus, dass Nutzungsrechte an die niederländische Agentur verkauft wurden, die diese wiederum nach Deutschland weiter verkauft hat. Hier würde sich dann der Kreis schließen, was allerdings meiner Meinung nach dennoch nicht die extrem hohen Forderungen rechtfertigt. Auch wenn hgm-press Michel OHG in ihren Nutzungsbedingungen Preise in Höhe von 150-200 Euro pro Monat Standzeit (!!!) veranschlagt und darüber hinaus mindestens das 5fache ansetzt, wenn die Bilder ohne Genehmigung genutzt wurden, so werden meines Wissens in solchen Fällen dennoch branchenübliche Preise angesetzt, die weit unter den angegebenen liegen. Auch scheint noch nicht klar, wann die Nutzungsrechte tatsächlich erworben wurden und ob die niederländische Agentur diese so weiterverkaufen konnte, darüber hinaus frage ich mich natürlich auch, ob eine Verwendung der Bilder, die damals (2009) durch die Firma des Künstlers geduldet wurde, rückwirkend abgemahnt werden kann. Zumal der Künstler selbst sich offen für die Verbreitung seiner Arbeiten ausspricht und auch eine entsprechende Erklärung veröffentlicht hat.

„I create art for the sole intent of sharing it with the world, sparking creativity and making people smile. It is upsetting to hear that bloggers and press who are trying to report on and share images of my artwork with others are being targeted by these agencies that do not represent me.

I retain the ownership and copyright of this photo and the artwork – and will grant the use of my art images to legitimate news outlets and bloggers for editorial use. If you are interested in using photos of my artwork, please contact me.“

Aber ich bin kein Anwalt und gesunder Menschenverstand ist nicht immer ausschlaggebend in solchen Fällen, daher wird wahrscheinlich auch hier wieder einmal ein Gericht eine Entscheidung fällen müssen.

Tags: , , ,

Apple zur „Werbung“ für Samsung verurteilt

Interessantes Urteil eines Gerichts in London. Apple hatte auch dort gegen Samsungs Tablet geklagt und behauptet, Samsung kopiere das iPad. Nichts neues, gleiches passierte ja auch hierzulande. Der Richter in London konnte Apples Behauptung allerdings überhaupt nicht folgen und sah im Galaxy Tab keine Kopie des iPads.

Dabei ließ es Richter Colin Birss aber nicht bewenden sondern er sah darüber hinaus durch die vermehrten Klagen Apples gegen Samsung einen klaren geschäftlichen Vorteil für Apple, vollkommen egal, wie die Klagen am Ende ausgehen würden. Durch die wiederholten Behauptungen, Samsung würde Apple-Produkte kopieren, entstünde bei Samsung ein enorm großer Imageschaden, der auch durch eine Entschädigungszahlung an Samsung nicht wieder gut zu machen sei.

Richter Bliss verurteilte Apple dazu, über einen Zeitraum von 6 Monaten auf der eigenen WebSite sowie in Anzeigen in Printmedien klar zu stellen, dass Samsung keine Apple-Produkte kopiert und Apples bisherige Behauptungen nicht der Wahrheit entsprechen.

Ausgefallene Lösung, mir persönlich gefällt sie ausgezeichnet. Und dieses Urteil lässt hoffen, dass die aktuelle Klagewut diverser Konzerne mit solchen Methoden nach und nach abgeschwächt werden kann. Dass dieser Schwachsinn irgendwann mal komplett aufhören würde wage ich gar nicht zu hoffen…

via tom’s hardware

Tags: , , ,

Landesdatenschützer fordern WebSite-Betreiber zum Entfernen der Social-Buttons auf (Update)

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein fordert alle WebSite-Betreiber auf, umgehend Facebook-Fanseiten sowie Social-Buttons wie beispielsweise den „Gefällt mir“ Button von Facebook aus ihren Webseiten zu entfernen.

„Nach eingehender technischer und rechtlicher Analyse kommt das ULD zu dem Ergebnis, dass derartige Angebote gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) verstoßen. Bei Nutzung der Facebook-Dienste erfolgt eine Datenweitergabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA und eine qualifizierte Rückmeldung an den Betreiber hinsichtlich der Nutzung des Angebots, die sog. Reichweitenanalyse. Wer einmal bei Facebook war oder ein Plugin genutzt hat, der muss davon ausgehen, dass er von dem Unternehmen zwei Jahre lang getrackt wird. Bei Facebook wird eine umfassende persönliche, bei Mitgliedern sogar eine personifizierte Profilbildung vorgenommen. Diese Abläufe verstoßen gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht. Es erfolgt keine hinreichende Information der betroffenen Nutzerinnen und Nutzer; diesen wird kein Wahlrecht zugestanden; die Formulierungen in den Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von Facebook genügen nicht annähernd den rechtlichen Anforderungen an gesetzeskonforme Hinweise, an wirksame Datenschutzeinwilligungen und an allgemeine Geschäftsbedingungen.

Das ULD erwartet von allen Webseitenbetreibern in Schleswig-Holstein, dass sie umgehend die Datenweitergaben über ihre Nutzenden an Facebook in den USA einstellen, indem sie die entsprechenden Dienste deaktivieren. Erfolgt dies nicht bis Ende September 2011, wird das ULD weitergehende Maßnahmen ergreifen. Nach Durchlaufen des rechtlich vorgesehenen Anhörungs- und Verwaltungsverfahrens können dies bei öffentlichen Stellen Beanstandungen nach § 42 LDSG SH, bei privaten Stellen Untersagungsverfügungen nach § 38 Abs. 5 BDSG sowie Bußgeldverfahren sein. Die maximale Bußgeldhöhe liegt bei Verstößen gegen das TMG bei 50.000 Euro.“

Das ULD fährt also richtig scharfe Geschütze auf, auch wenn man sich derzeit vordergründig an WebSite-Betreiber in Schleswig-Holstein wendet. Genau genommen dürfte diese Aussage auch nicht allein für Facebook gelten, auch der „+1“-Button von Google wäre hiervon betroffen und diverse andere Social-Dienste sicher auch. Besonders krass finde ich, dass man nicht allein auf die Buttons abzielt sondern auch ganz klar Fanpages bei Facebook anspricht.

Ich finde immer wieder erstaunlich, mit welcher Schärfe Landesdatenschützer gegen derartige Dinge vorgehen und wie vergleichsweise harmlos die Äußerungen beispielsweise gegen das SWIFT-Abkommen oder das Fluggastdaten-Abkommen ausfallen, die weitaus tiefer in die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen eingreifen als eine lächerliche Facebook-Fanseite. Ich wünschte, das ULD würde sich vorrangig um wirklich wichtige Dinge kümmern und nicht mit solchem Aktionismus eine seriöse Tätigkeit vorgaukeln.

Update: Rechtsanwältin Nina Diercks äußert sich im Social Media Recht Blog sehr ausführlich über diese Ankündigung des ULD. Ihr Fazit: Gewissermaßen hat das ULD irgendwie Recht, aber über die Folgen mag sie im Detail derzeit nicht nachdenken, wenn sie Übelkeit vermeiden will. Verständlich, ich konnte das Nachdenken leider nicht verhindern und kämpfe nach wie vor mit der Übelkeit. Auch Udo Vetter äußert sich im law blog zu dieser Meldung und nennt die Drohungen

…gegen alle Schleswig-Holsteiner, die Plugins von Facebook verwenden, ein Armutszeugnis für das ULD. Statt sich mit dem wirklichen Gegner Facebook anzulegen und auf Verbesserungen zu drängen, versuchen es Weichert und seine Leute über die Einschüchterung harmloser Facebook-Nutzer.

Exakt, dem gibt es nichts hinzu zu fügen.

Tags: , , , , , ,

Apple verklagt HTC

Ich bin kein Freund von Apple und seinen Produkten, das kann man in meinem Blog an verschiedenen Stellen lesen. Die Gründe sind unterschiedlicher Natur, beispielsweise mag ich keine Produkte, deren Hersteller meint, sie verdongeln zu müssen und mich somit in meiner Entscheidungsfreiheit einzuschränken. Ich mag ebenso wenig für Standard-Hardware ein vielfaches dessen zu bezahlen, was sie anderswo kostet, nur weil sie etwas ausgefallener designed ist (und hier oft nicht mal mein Geschmack getroffen wird) und gerade „Hip“ ist. Und am allerwenigsten mag ich Apples Art, mit einer Vielzahl von Trivialpatenten dafür zu sorgen, dass Kunden nur noch bei Apple kaufen können.

Zugegeben, der letzte Nebensatz beschreibt einen Zustand, der noch nicht ganz erreicht ist, aber der Weg geht in diese Richtung. Es werden gezielt vom Standard abweichende Komponenten geschaffen, damit diese patentierbar sind und somit keine Lösung eines Drittherstellers vom Kunden eingesetzt werden kann. Ich denke hierbei nur mal an die Chips im Kopfhörerkabel, die Apple gern etablieren möchte, selbstverständlich patentiert.

Apple patentiert schon seit vielen Jahren alle möglichen Ansätze und Gedankengänge. Oftmals, ohne für eine Idee schon eine Lösung präsentieren zu können, sehr oft auch vollkommen triviale Dinge, die man in vielen Fälle schon anderswo gesehen hat oder die bei genauer Betrachtung nicht einmal ansatzweise eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen. Oft genug hab ich von neuen Patenten Apples gelesen und mir dabei gedacht: „Toll. Und was ist daran jetzt neu oder so besonders?“

Den Grund, weshalb jeder Gedanke, der einem Mitarbeiter mal eben auf dem Klo durch den Kopf geschossen ist, gleich patentiert werden muss (weil es in den USA nun leider möglich ist), präsentiert Apple aktuell mal wieder: Apple verklagt HTC wegen der Verletzung von 20 Patenten. Darunter sind so tolle Patente wie „Unlocking A Device By Performing Gestures On An Unlock Image“, ganz frisch Anfang Februar dieses Jahres erteilt. Gestensteuerung an sich war leider nichts neues aber allein die „Idee“, diese zum Entsperren des Geräts zu verwenden, ist offenbar patentwürdig.

Engadget hat eine Liste aller Patente veröffentlich, gegen die HTC (mit den Android-Geräten) verstoßen haben soll. Kurz zusammengefasst betrifft das die folgenden Patente:

  • Patent #7,362,331: Time-Based, Non-Constant Translation Of User Interface Objects Between States
  • Patent #7,479,949: Touch Screen Device, Method, And Graphical User Interface For Determining Commands By Applying Heuristics
  • Patent #7,657,849: Unlocking A Device By Performing Gestures On An Unlock Image
  • Patent #7,469,381: List Scrolling And Document Translation, Scaling, And Rotation On A Touch-Screen Display
  • Patent #5,920,726: System And Method For Managing Power Conditions Within A Digital Camera Device
  • Patent #7,633,076: Automated Response To And Sensing Of User Activity In Portable Devices
  • Patent #5,848,105: GMSK Signal Processors For Improved Communications Capacity And Quality
  • Patent #7,383,453: Conserving Power By Reducing Voltage Supplied To An Instruction-Processing Portion Of A Processor
  • Patent #5,455,599: Object-Oriented Graphic System
  • Patent #6,424,354: Object-Oriented Event Notification System With Listener Registration Of Both Interests And Methods
  • Patent #5,481,721: Method for providing automatic and dynamic translation of object oriented programming language-based message passing into operation system message passing using proxy objects
  • Patents #5,519,867 and #6,275,983: Object Oriented Multitasking System and Object-Oriented Operating System
  • Patent #5,566,337: Method and apparatus for distributing events in an operating system
  • Patent #5,929,852: Encapsulated network entity reference of a network component system
  • Patent 5,946,647: System and method for performing an action on a structure in computer-generated data
  • Patent #5,969,705: Message protocol for controlling a user interface from an inactive application program
  • Patent #6,343,263: Real-time signal processing system for serially transmitted data
  • Patent #5,915,131: Method and apparatus for handling I/O requests utilizing separate programming interfaces to access separate I/O service
  • Patent #RE39,486: Extensible, replaceable network component system

Beim Überfliegen dieser Patent-Beschreibungen eben dachte ich immer wieder „Ja und?“ oder „Was ist daran neu?“. Manches ist auch einfach nahe liegend und viele von uns kämen nicht mal ansatzweise auf den Gedanken, dass so etwas patentierbar wäre. Ist es aber und genau diese Keule nutzt Apple nur zu gern.

Ich kann sicherlich nachvollziehen, dass ein Unternehmen seine Innovationen schützen will, kosten die doch einerseits Geld und sollen andererseits Geld einbringen. Was mich stört sind Patente, die einerseits darauf ausgerichtet sind, jegliche Innovationen außerhalb dieses Unternehmens im Keim zu ersticken oder die exakt so verwendet werden. Viele neue Ideen bauen prinzipiell auf alten Ideen auf. Die Erfindung der Eisenbahn setzte die Erfindung von Schiene, Rad und Dampfmaschine voraus, der Verbrennungsmotor konnte nur erfunden werden, weil zuvor jemand Benzin hergestellt hatte und das iPhone war nur möglich, weil jemand zuvor Handy und Touchscreen und Betriebssysteme und integrierte Schaltungen und Akkus usw. erfunden hat. Genau das vergisst Apple scheinbar nur zu gern.

Dass Apple bei seinen Entwicklungen selbst nicht mal im Ansatz andere Wege geht wie die Unternehmen, die Apple verklagt, wurde ebenfalls schon recht oft thematisiert. Dass Apple eben nicht das Prinzip der graphischen Benutzeroberfläche erfunden hat, ist nur eine Episode, die gern in Erinnerung gerufen wird. Ganz anders gewichtet werden könnten aktuell Dinge wie beispielsweise ein Patent von Palm (#7,007,239), welches exakt die Oberfläche beschreibt, die Apple im iPhone zur Darstellung der Kontakte und Rufnummereingabe nutzt (siehe Abbildung). Und es gibt noch eine Menge mehr Patente, die Apple mit seinen „Ideen“ verletzt, da diese Ideen oder deren Grundlagen eben schon jemand vor Apple hatte. Dinge, die für Apple wohl ebenfalls trivial erscheinen.

Mir ist klar, dass Apple mit dieser Vorgehensweise nicht allein auf weiter Flur ist. Das ist in diversen Unternehmen Gang und Gäbe und mich stören solche Gebaren. Es stößt mir extrem unangenehm auf, wenn auf diese Weise Wettbewerb verhindert werden soll und es geht mir ziemlich gegen den Strich, wenn ich mich als Kunde an einen Hersteller binden soll, nur weil dieser irgendwelche Patente hält. Und nach meinen Beobachtungen geht Apples Politik exakt in diese Richtung: Jeden Scheiß patentieren, der hierzulande nicht mal als Geschmacksmuster durch ginge, nur um den Wettbewerb fern zu halten und zu verhindern, dass Kunden auf preiswertere, möglicherweise gar bessere Produkte des Wettbewerbs ausweichen. Der oben bereits genannte Chip im Kopfhörerkabel zielt exakt in diese Richtung: Der Kunde soll keine Kopfhörer eines Drittherstellers verwenden können. Es sei denn, Apple darf auch daran verdienen. Und ja, genau das tun auch andere Hersteller, das ist mir durchaus bewusst (Stichwort Tintenpatronen für Drucker).

Tags: , , , , ,