links for 2007-06-08
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Ein Dienstwagen wird oft auch privat genutzt. Soweit dem Arbeitnehmer durch den Sachbezug in Form der Privatnutzung ein geldwerter Vorteil entsteht, ist dieser vom Gericht gemäß § 287 ZPO zu schätzen. Er erhöht das unterhaltsrechtlich relevante Einko