Der öffentliche Raum in Braunschweig dient ausschließlich dem Verkehr

Eigentlich schade, dass die Stadt Braunschweig diesen Satz noch präzisiert hat. Komplett lautet er „Der öffentliche Raum in Braunschweig dient ausschließlich dem Verkehr, also dem Transfer von Wohnung a zu Wohnung b, von Wohnung a zu Geschäft b oder von Geschäft a zu Geschäft b.“ Anderenfalls wäre es sicherlich eine interessante Idee für einen Flashmob gewesen: Dutzende Paare beim öffentlichen Verkehr…

Aber Flashmobs sind ja nun verboten in der Stadt Braunschweig. Picknicken in der Öffentlichkeit ist ja per se eine gefährliche Sache und überhaupt kann man so etwas gar nicht dulden. Und um so ein Verbot auch an den richtigen Mann zu bringen, recherchiert man dazu investigativ in StudiVZ, myspace & Co. Facepalm…

Aus diesem Grund findet übrigens am 8.8. KEIN Picknick auf dem Schloßplatz in Braunschweig statt. Wer sich an diesem Tag mit einer Decke dort breit macht und sich Leckereien zuführt, wird sicherlich mit Polizeigewalt daran gehindert.

Weitere Details zu diesem Unfug gibt es hier.

via nerdcore

Tags: ,