Zum hier essen?

Hat sich eigentlich schon mal jemand Gedanken darüber gemacht, warum in dem Restaurant mit der goldenem Möwe und auch vergleichbaren Lokalitäten die folgende Frage immer wieder gestellt wird: „Zum hier essen oder zum mitnehmen?“?

Nein, das hat sicher nicht nur mit der Tatsache zu tun, dass in dem einen Fall die Speisen auf einem Tablett und im anderen Fall in einer Tüte landen. Das hat in erster Linie finanzielle Gründe. Denn wie ich eben in einem Artikel auf dem Finblog lesen durfte, hat dies in erster Linie steuerrechtliche Ursachen: Nimmt der Kunde die bestellten Speisen im Haus zu sich, muss der Unternehmer 16% (ab Januar 19) Mehrwertsteuer abführen, nimmt der Kunde die Burger und Getränke mit nach Hause, dann rechnet der Unternehmer nur 7% an das Finanzamt ab. Interessanterweise bleibt der Preis der Produkte dabei gleich, somit schmälert das Inhouse-Essen den Profit des Unternehmers.

In meinen Augen irgendwie schwachsinnig, aber eben deutsches Steuerrecht. Ich muss zugeben: Das war mir bislang noch nicht bekannt.

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