Archiv für November, 2008

Alle Jahre wieder

Man kann hier durchaus von einem Wiederholungstäter sprechen:

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Conrad sagt: Gib mir Deine TAN

Der wichtigste Sicherheitshinweis, den man immer und überall im Zusammenhang mit Online-Zahlungsverkehr zu lesen bekommt ist: Gib niemals, aber auch wirklich NIEMALS Deine PIN und Deine TAN heraus, es sei denn, Du hast Dich tatsächlich gezielt online bei Deiner Bank angemeldet.

Und was macht Conrad? Präsentiert einen Service namens „Sofortüberweisung„, bei dem ausgerechnet PIN und TAN abgefragt werden. Das schönste in diesem Zusammenhang ist dieses Zitat aus der Beschreibung (Hervorhebung durch mich):

„Bei dem Dienst „Sofortüberweisung“ ist es bisher zu keinen Missbräuchen gekommen (TÜV- zertifiziertes-Online-Zahlungssystem).“

Der Krug geht so lange zum Brunnen… kennen wir ja. Fefe, bei dem ich diesen Hinweis gefunden habe, meint dazu:

„Sagt mir mal: bin ich da zu altmodisch, wenn ich die Idee für eine Katastrophe halte? Vor allem: sie haben da ein Banner, „TÜV Geprüfte Transaktionssicherheit“. Huh? Der TÜV prüft die Transaktionen? Oder hat der TÜV die Idee geprüft und fand sie gut? Kann ich beides kaum glauben.“

Es ist tatsächlich zum heulen. Da versuchen alle, die auch nur ansatzweise Wert auf Sicherheit legen, die Weitergabe von TAN und PIN zu verhindern und Conrad, oder richtiger: die Payment Network AG, ignoriert das glücklicherweise inzwischen gestiegene Sicherheitsbewusstsein und weicht das Ganze auf. Und nicht allein Conrad wickelt die Online-Zahlungen über diesen Dienstleister ab, eine ganze Menge mehr Onlinedienste nutzen offenbar diesen Service, darunter auch das Deutsche Rote Kreuz.

Ganz ehrlich: Ich würde nie im Leben irgendeinem mir unbekannten oder auch bekannten Dienst PIN und TAN übermitteln. Würde mir im Traum nicht einfallen. Und einem Online-Anbieter, der diese Zahlungsmethode anbietet, vertraue ich persönlich nicht. Man mag mich gern paranoid nennen…

Update: Fefe hat ein paar weitere Details veröffentlicht. Auch Banken und Verbraucherschutz warnen im Zusammenhang mit dieser Zahlungsmethode davor, PIN und TAN heraus zu geben.

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Impressumspflicht für Plakate

Einfach mal beim Udo Vetter nachlesen. Wäre der Lacher des Tages geworden, wenn es nicht so traurig wäre.

Ich habe einen ähnlichen Verdacht, wie es dort schon jemand in den Kommentaren anmerkte:

„Die Methode scheint so langsam zum Trend zu werden: Man verknackt oder verklagt jemanden wegen irgendwelchen fadenscheinigen Mist, der jede nähere Betrachtung überhaupt nicht standhält. Natürlich fliegt der Kram bei der ersten offiziellen Anhörung oder Verhandlung in sich zusammen, aber bis dahin hat derjenige erstmal jede Menge Umstände und Ärger. …“

Der Eindruck entsteht so langsam wirklich.

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