Abmahnungen für Bilder von Lego-Art

Wieder einmal rollt eine Abmahnwelle durch deutsche Blogs, wieder einmal betrifft es Fotos. In diesem Fall keine Bilder von Brötchen sondern von Werken Nathan Sawayas, der aus Lego Kunstwerke bastelt. Gelesen hab ich davon zunächst bei Nerdcore, wo das Thema aufgegriffen wurde.

Betroffen von den Abmahnungen sind unter anderen We like that, die ausführlich darüber berichten. In ihrem Fall soll die Verwendung eines Bildes gut 3000 Euro kosten. Aber auch andere wurden abgemahnt. Autodino beispielsweise sollte zunächst für die Verwundung von 3 Bilder 19.000 Euro auf den Tisch legen. Hier wurde die Abmahnung allerdings zurück gezogen weil man sich plötzlich nicht mehr sicher war, die alleinigen Nutzungsrechte an den Bildern zu besitzen. Details dazu findet Ihr hier.

Abgemahnt wird von der Kanzlei activeLaw im Auftrag der Bildagentur hgm-press Michel OHG. Letztere haben wohl die Nutzungsrechte an diesen Bildern erworben und lassen nun Blogbetreiber abmahnen, die die Bilder in Artikeln über Nathan Sawaya verwendet haben. Nathan selbst hat sich in den Kommentaren diverser Blogs, die über den Fall berichten, in den Kommentaren zu Wort gemeldet. Er schreibt dort:

„This is Nathan Sawaya. I have been notified that my art is the subject of this matter. To be clear, I am not represented by this law firm. I am not represented by this photo agency. If you have any questions, you may email at info@brickartist.com.“

Ein wenig verwirrend erscheint, wann die Agentur die Rechte an den Bildern erworben hat und von wem. Laut Augsburger Allgemeine erwarb hgm-press Michel OHG die Nutzungsrechte der abgemahnten Bilder für den deutschsprachigen Raum von der Firma Black Sheep Press aus Deventer Niederlande, die diese wiederum von der Firma Nathan Sawaya Inc. erworben haben soll. Nathan selbst schreibt in einer eMail jedoch:

„My fiance took the photo. My company owns it. We have not sold the rights to it. My lawyer is reviewing this matter. I am not represented by the German law firm who sent the letter. I am not represented by this photo agency. Please spread the word.“

Nach und nach melden sich weitere Blogbetreiber, die ebenfalls Post inkl. Rechnung von der Kanzlei erhalten haben. In jedem Fall werden recht hohe Lizenznachzahlungen zuzüglich Anwaltsgebühren gefordert. Unbelievable Pain bekam eine Rechnung über knapp 8000 Euro für die Verwendung eines Bildes zuzüglich Anwaltskosten. Bei Facebook findet sich ein kurzer Bericht über die Abmahnung von Haascore.de, auch hier werden ca. 8000 Euro für ein Bild gefordert. MC Winkel soll 7500 für das gleiche Bild zahlen.

Aber nicht allein die Verwendung der Bilder von Nathan Sawaya wird abgemahnt, auch andere Bilder werden abgemahnt. Amy&Pink erhielt ebenfalls Post von activeLaw und auch Wannafuckahipster (derzeit offline). Ebenso scheinen auch The Invader und Wenkewho betroffen. Beide sind zur Zeit ebenfalls offline.

Die Abmahnungen schlagen natürlich wieder hohe Wellen in der deutschen Blogosphäre, einerseits aufgrund der Höhe der Lizenzforderungen, andererseits weil der Künstler selbst sich zu Wort meldet und einen Verkauf der Nutzungsrechte (an hgm-press Michel OHG) verneint. Letzteres ist allerdings noch nicht vollkommen geklärt, denkbar wäre durchaus, dass Nutzungsrechte an die niederländische Agentur verkauft wurden, die diese wiederum nach Deutschland weiter verkauft hat. Hier würde sich dann der Kreis schließen, was allerdings meiner Meinung nach dennoch nicht die extrem hohen Forderungen rechtfertigt. Auch wenn hgm-press Michel OHG in ihren Nutzungsbedingungen Preise in Höhe von 150-200 Euro pro Monat Standzeit (!!!) veranschlagt und darüber hinaus mindestens das 5fache ansetzt, wenn die Bilder ohne Genehmigung genutzt wurden, so werden meines Wissens in solchen Fällen dennoch branchenübliche Preise angesetzt, die weit unter den angegebenen liegen. Auch scheint noch nicht klar, wann die Nutzungsrechte tatsächlich erworben wurden und ob die niederländische Agentur diese so weiterverkaufen konnte, darüber hinaus frage ich mich natürlich auch, ob eine Verwendung der Bilder, die damals (2009) durch die Firma des Künstlers geduldet wurde, rückwirkend abgemahnt werden kann. Zumal der Künstler selbst sich offen für die Verbreitung seiner Arbeiten ausspricht und auch eine entsprechende Erklärung veröffentlicht hat.

„I create art for the sole intent of sharing it with the world, sparking creativity and making people smile. It is upsetting to hear that bloggers and press who are trying to report on and share images of my artwork with others are being targeted by these agencies that do not represent me.

I retain the ownership and copyright of this photo and the artwork – and will grant the use of my art images to legitimate news outlets and bloggers for editorial use. If you are interested in using photos of my artwork, please contact me.“

Aber ich bin kein Anwalt und gesunder Menschenverstand ist nicht immer ausschlaggebend in solchen Fällen, daher wird wahrscheinlich auch hier wieder einmal ein Gericht eine Entscheidung fällen müssen.

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Apple zur „Werbung“ für Samsung verurteilt

Interessantes Urteil eines Gerichts in London. Apple hatte auch dort gegen Samsungs Tablet geklagt und behauptet, Samsung kopiere das iPad. Nichts neues, gleiches passierte ja auch hierzulande. Der Richter in London konnte Apples Behauptung allerdings überhaupt nicht folgen und sah im Galaxy Tab keine Kopie des iPads.

Dabei ließ es Richter Colin Birss aber nicht bewenden sondern er sah darüber hinaus durch die vermehrten Klagen Apples gegen Samsung einen klaren geschäftlichen Vorteil für Apple, vollkommen egal, wie die Klagen am Ende ausgehen würden. Durch die wiederholten Behauptungen, Samsung würde Apple-Produkte kopieren, entstünde bei Samsung ein enorm großer Imageschaden, der auch durch eine Entschädigungszahlung an Samsung nicht wieder gut zu machen sei.

Richter Bliss verurteilte Apple dazu, über einen Zeitraum von 6 Monaten auf der eigenen WebSite sowie in Anzeigen in Printmedien klar zu stellen, dass Samsung keine Apple-Produkte kopiert und Apples bisherige Behauptungen nicht der Wahrheit entsprechen.

Ausgefallene Lösung, mir persönlich gefällt sie ausgezeichnet. Und dieses Urteil lässt hoffen, dass die aktuelle Klagewut diverser Konzerne mit solchen Methoden nach und nach abgeschwächt werden kann. Dass dieser Schwachsinn irgendwann mal komplett aufhören würde wage ich gar nicht zu hoffen…

via tom’s hardware

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Kopfschütteln

Glücklicherweise scheine ich nicht ganz allein mit meiner Meinung zu sein, nachdem ich den Kommentar eines Anwaltes zu einem Urteil des LG Berlin gelesen habe.

Kurz zusammengefasst hatte das Gericht zu entscheiden, ob eine Körperverletzung vorliegt, wenn eine Lehrerin einen 11jährigen Schüler nach dessen Weigerung, den Unterricht zu verlassen, am Oberarm aus dem Klassenzimmer führt. Dabei hatte die Lehrerin offensichtlich etwas fester zugreifen müssen, was dem Schüler einen blauen Fleck einbrachte. Das Gericht entschied, dass es sich hierbei ganz sicher nicht um Körperverletzung und auch gewiss nicht um eine (zu Recht) verbotene Züchtigung des Schülers handelte.

Der Anwalt hingegen sieht den Sachverhalt vollkommen anders. Ich lese aus dem Kommentar ein „Das arme Kind musste unerträglich leiden und dafür gehört die Lehrerin bestraft“ heraus und sitze kopfschüttelnd vor dem Monitor. Auch wenn ich mich ganz gewiss nicht zu den Menschen zähle, die der Meinung sind, zur Kindererziehung gehöre auch mal eine Ohrfeige oder dergleichen (ich habe meinen Sohn in all den Jahren weder geschlagen, noch irgendwann mit Schlägen gedroht), so finde ich die Meinung des Anwaltes mehr als befremdlich.

Stellen wir uns doch den Sachverhalt einfach mal vor:

Der Schüler stört massiv den Unterricht und wird irgendwann von der Lehrerin dazu aufgefordert, das Zimmer zu verlassen und den Unsinn vor der Tür zu veranstalten. Dies wird verweigert, die Störung wird fortgesetzt. Was nun? Soll die Lehrerin so tun, als wäre nichts und irgendwie versuchen, den Unterricht fort zu führen? Soll die Lehrerin sich auf eine endlose Diskussion mit dem Schüler einlassen, die wenig erfolgversprechend erscheint? Oder soll die Lehrerin gar direkt die Polizei rufen, um diese mit der Durchsetzung der Zwangsmaßnahme zu beauftragen?

Ich bin der Auffassung, die Lehrerin hat vollkommen korrekt gehandelt. Ich persönlich würde einem Lehrer meines Sohnes zu der Entscheidung gratulieren, wenn er ihn (berechtigt) auf diese Weise aus dem Zimmer entfernen würde, weil Sohnemann meinte, den coolen Macker spielen zu müssen. Wenn Sohnemann glauben würde, so etwas bliebe ohne Konsequenzen, dann müsste er halt notfalls auf diese Weise lernen, dass dem nicht so ist. Ich selbst wurde während meiner Schulzeit durchaus auch mal am Ohr aus dem Zimmer geführt (was ich in diesem Moment ebenfalls ganz sicher nicht als toll empfand), geschadet hat es mir in keinster Weise, eher im Gegenteil. Und ich wäre im Leben nicht auf die Idee gekommen, das meinen Eltern zu berichten – eine „Ergänzungsstrafe“ wäre die Antwort gewesen.

Sicherlich sähe meine Meinung in diesem Fall ganz anders aus, wären Schläge im Spiel oder echte körperliche Misshandlungen. Ich heiße Gewalt ganz sicher nicht gut sondern sehe sie als Eingeständnis der eigenen Unfähigkeit. Das Gericht hat allerdings meiner Meinung nach Augenmaß bewiesen und die Maßnahme als das erkannt, was sie war. Dem kommentierenden Anwalt würde ich persönlich in diesem Fall das Augenmaß eher absprechen wollen. Es gibt eben nicht nur schwarz und weiß.

Wie eingangs schon geschrieben, stehe ich mit meiner Meinung hier glücklicherweise nicht ganz allein da, wie ein Teil der Kommentare bei Udo Vetter zeigt. Das beruhigt etwas.

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Haftstrafen für Piraten

Heute hat übrigens ein schwedisches Gericht das Urteil im Prozess gegen die Macher von Pirate Bay gesprochen: Die Angeklagten wurden der Beihilfe zur schweren Urheberrechtsverletzung für schuldig befunden und sie wurden zu 1Jahr Haftstrafe und zur Zahlung von 2,75 Mio. Euro Schadenersatz verurteilt.

Natürlich wurde direkt Berufung angekündigt (oder richtiger: schon vor der Bekanntgabe des Urteils), die Verteidiger plädieren nach wie vor auf Freispruch. In gewisser Weise finde ich es auch witzig, dass das Urteil offenbar bereits vor seiner Bekanntgabe durchgesickert ist.

Für morgen wird in Schweden mit einigen größeren Demonstrationen gegen dieses Urteil gerechnet. Ich bin gespannt.

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