Noch einmal: Muss SPAM angenommen werden?

Vor einer knappen Woche berichtete ich bereits von der Entscheidung des LG Lüneburgs, die einem Provider die Spam-Abwehr mittels IP-Blacklisting untersagt. Princo verwies in einem Kommentar zu diesem Beitrag bereits auf die WebSite des Providers, nun berichtet auch heise darüber.

In diesem speziellen Fall versuchte der Provider, die Zustellung von unerwünschter Werbung in Form einer gefälschten Rechnung zu verhindern, indem er die Adresse des versendenden Mailservers in eine Blacklist aufnahm. Die (gewollte) Folge: die unerwünschte Werbung (also Spam) konnte an diesen Mailserver nicht mehr zugestellt werden. Dagegen erwirkte der Versender eine einstweilige Verfügung, die in der Folge durch das LG Lüneburg bestätigt wurde. Die Sperrung des Mailservers wäre mit einer Betriebsblockade gleichzusetzen und ist demzufolge nicht zulässig.

In solchen Fällen wünsche ich den Richtern gern eine Spamflut ohnegleichen an den Hals bzw. ins Postfach, damit sie überhaupt einmal abschätzen können, worüber sie urteilen. Vorausgesetzt natürlich, sie verwenden schon eMails.

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