Staatssäckel füllen leicht gemacht
Der Entwurf des Steuergesetzes für 2007 enthält einen recht dreisten Passus, wie SPON berichtet. Finanzämter sollen „für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft“ Gebühren nehmen heißt es da. Von mindestens 100 Euro ist in dem Artikel die Rede.
Wie habe ich mir das nun in der Praxis vorzustellen? Werden Fragen in Zukunft bei Verweigerung einer Zahlung mit einem „Vielleicht“ beantwortet? Irgendwie erinnert mich das Ganze an eine Schutzgelderpressung: „Wenn Du nicht 100 Euro für eine VERBINDLICHE Auskunft zahlen willst, erzählen wir Dir irgendwas und Du bist später fällig!“ So kann man natürlich die Haushaltskasse ganz bequem auffüllen – das Steuerrecht immer komplizierter machen und dann für die Auskünfte abkassieren. Und aus den Finanzämtern werden so nach und nach Callcenter…