Weitere Abmahnungen für virale Bilder

hgm-press Michel OHG lässt weiterhin Fotos abmahnen. Wie schon im Fall der Lego-Bilder handelt es sich bei den abgemahnten Aufnahmen um virale Fotos, die vor einiger Zeit durchs Netz gingen und dabei keine geringe Verbreitung erreicht haben. Und auch diesmal weiß mindestens einer der Künstler überhaupt nichts davon. Detailliert könnt ihr Euch das wieder drüben bei Nerdcore und We like that zu Gemüte führen.

Interessant an der ganzen Geschichte ist in diesem Fall, dass sie für mich sehr den Spinnereien ähnelt, die in der Vergangenheit gern mal in den Kommentaren zu Artikeln geäußert wurden, die sich mit derartigen Abmahnungen befassten. Wie oft las ich schon die „Geschäftsidee“ Ich-kaufe-mir-nachträglich-die-Rechte-an-irgendwas-bekanntem-und-mahne-alle-ab. Wenn nun tatsächlich Fälle auftauchen, in denen irgend jemand auf einmal Rechte an Bildern geltend macht, die vor einiger Zeit viral verbreitet wurden, dann kommt wahrscheinlich nicht nur mir das etwas komisch vor. Zumal es sich um Bilder handelt, die eigentlich nur durch ihre Viralität interessant wurden und für die nun plötzlich Exklusivität beansprucht werden soll. Exklusivität, die man im Fall der Lego-Bilder niemals hatte

Ein wichtiger Schritt von Seiten der Blogger wurde nun angestoßen, Rene schreibt darüber:

„Außerdem: Wir – mehrere bekanntere und unbekanntere Blogger – haben uns zusammengeschlossen und koordinieren im Hintergrund Abwehrmaßnahmen für Bösartigkeiten wie die aus dem Hause der hgm-press Michel OHG. Wir streben politische Lösungen, als auch sehr pragmatische Tools an, die man als Blogger anwenden kann, um solchem Pfeiffen mit ein paar Handgriffen den ausgestreckten Mittelfinger zeigen zu können. Wie gesagt: Ich lasse mir von Arschlöchern und Anwälten garantiert keine Publikationsform zunichte machen und ich lese das „Geschäftsgebaren“ der hgm-press Michel OHG genau so: Als großflächigen Angriff auf Internet- und Sharing-Kultur in Deutschland. This will be fun.“

Fun, ganz sicher. Aber nicht nur fun, sondern hoffentlich auch weitergehende Wirkung. Und wenn dabei Unterstützung benötigt wird: Ich bin dabei!

Update 30.10.2012: Es hat den Anschein als wären die Abmahnungen rechtens, die die Iron Man Cosplay-Bilder betreffen.

Tags: , ,

Abmahnungen für Bilder von Lego-Art

Wieder einmal rollt eine Abmahnwelle durch deutsche Blogs, wieder einmal betrifft es Fotos. In diesem Fall keine Bilder von Brötchen sondern von Werken Nathan Sawayas, der aus Lego Kunstwerke bastelt. Gelesen hab ich davon zunächst bei Nerdcore, wo das Thema aufgegriffen wurde.

Betroffen von den Abmahnungen sind unter anderen We like that, die ausführlich darüber berichten. In ihrem Fall soll die Verwendung eines Bildes gut 3000 Euro kosten. Aber auch andere wurden abgemahnt. Autodino beispielsweise sollte zunächst für die Verwundung von 3 Bilder 19.000 Euro auf den Tisch legen. Hier wurde die Abmahnung allerdings zurück gezogen weil man sich plötzlich nicht mehr sicher war, die alleinigen Nutzungsrechte an den Bildern zu besitzen. Details dazu findet Ihr hier.

Abgemahnt wird von der Kanzlei activeLaw im Auftrag der Bildagentur hgm-press Michel OHG. Letztere haben wohl die Nutzungsrechte an diesen Bildern erworben und lassen nun Blogbetreiber abmahnen, die die Bilder in Artikeln über Nathan Sawaya verwendet haben. Nathan selbst hat sich in den Kommentaren diverser Blogs, die über den Fall berichten, in den Kommentaren zu Wort gemeldet. Er schreibt dort:

„This is Nathan Sawaya. I have been notified that my art is the subject of this matter. To be clear, I am not represented by this law firm. I am not represented by this photo agency. If you have any questions, you may email at info@brickartist.com.“

Ein wenig verwirrend erscheint, wann die Agentur die Rechte an den Bildern erworben hat und von wem. Laut Augsburger Allgemeine erwarb hgm-press Michel OHG die Nutzungsrechte der abgemahnten Bilder für den deutschsprachigen Raum von der Firma Black Sheep Press aus Deventer Niederlande, die diese wiederum von der Firma Nathan Sawaya Inc. erworben haben soll. Nathan selbst schreibt in einer eMail jedoch:

„My fiance took the photo. My company owns it. We have not sold the rights to it. My lawyer is reviewing this matter. I am not represented by the German law firm who sent the letter. I am not represented by this photo agency. Please spread the word.“

Nach und nach melden sich weitere Blogbetreiber, die ebenfalls Post inkl. Rechnung von der Kanzlei erhalten haben. In jedem Fall werden recht hohe Lizenznachzahlungen zuzüglich Anwaltsgebühren gefordert. Unbelievable Pain bekam eine Rechnung über knapp 8000 Euro für die Verwendung eines Bildes zuzüglich Anwaltskosten. Bei Facebook findet sich ein kurzer Bericht über die Abmahnung von Haascore.de, auch hier werden ca. 8000 Euro für ein Bild gefordert. MC Winkel soll 7500 für das gleiche Bild zahlen.

Aber nicht allein die Verwendung der Bilder von Nathan Sawaya wird abgemahnt, auch andere Bilder werden abgemahnt. Amy&Pink erhielt ebenfalls Post von activeLaw und auch Wannafuckahipster (derzeit offline). Ebenso scheinen auch The Invader und Wenkewho betroffen. Beide sind zur Zeit ebenfalls offline.

Die Abmahnungen schlagen natürlich wieder hohe Wellen in der deutschen Blogosphäre, einerseits aufgrund der Höhe der Lizenzforderungen, andererseits weil der Künstler selbst sich zu Wort meldet und einen Verkauf der Nutzungsrechte (an hgm-press Michel OHG) verneint. Letzteres ist allerdings noch nicht vollkommen geklärt, denkbar wäre durchaus, dass Nutzungsrechte an die niederländische Agentur verkauft wurden, die diese wiederum nach Deutschland weiter verkauft hat. Hier würde sich dann der Kreis schließen, was allerdings meiner Meinung nach dennoch nicht die extrem hohen Forderungen rechtfertigt. Auch wenn hgm-press Michel OHG in ihren Nutzungsbedingungen Preise in Höhe von 150-200 Euro pro Monat Standzeit (!!!) veranschlagt und darüber hinaus mindestens das 5fache ansetzt, wenn die Bilder ohne Genehmigung genutzt wurden, so werden meines Wissens in solchen Fällen dennoch branchenübliche Preise angesetzt, die weit unter den angegebenen liegen. Auch scheint noch nicht klar, wann die Nutzungsrechte tatsächlich erworben wurden und ob die niederländische Agentur diese so weiterverkaufen konnte, darüber hinaus frage ich mich natürlich auch, ob eine Verwendung der Bilder, die damals (2009) durch die Firma des Künstlers geduldet wurde, rückwirkend abgemahnt werden kann. Zumal der Künstler selbst sich offen für die Verbreitung seiner Arbeiten ausspricht und auch eine entsprechende Erklärung veröffentlicht hat.

„I create art for the sole intent of sharing it with the world, sparking creativity and making people smile. It is upsetting to hear that bloggers and press who are trying to report on and share images of my artwork with others are being targeted by these agencies that do not represent me.

I retain the ownership and copyright of this photo and the artwork – and will grant the use of my art images to legitimate news outlets and bloggers for editorial use. If you are interested in using photos of my artwork, please contact me.“

Aber ich bin kein Anwalt und gesunder Menschenverstand ist nicht immer ausschlaggebend in solchen Fällen, daher wird wahrscheinlich auch hier wieder einmal ein Gericht eine Entscheidung fällen müssen.

Tags: , , ,

Rekursion der Abmahnung – Diözese Regensburg

Verdammt, Mathematik ist lange her, aber diese Geschichte ist in meinen Augen das beste Beispiel für Rekursion. Rein mathematisch betrachtet.

Kommt man von der mathematischen Betrachtungsweise weg stellt man hingegen schnell fest, dass es sich bei der Geschichte eigentlich um das beste Beispiel dafür handelt, welchen Stellenwert die Meinungsfreiheit in Deutschland inzwischen hat. Aber worum geht es in dieser „Geschichte“ überhaupt?

Der Spiegel berichtete über einen Vorfall in der Diözese Regensburg. Ein Pfarrer verging sich an Kindern, die unter seiner Obhut standen, über diesen Vorfall sollte anschließend Stillschweigen gewahrt werden. Die Diözese ging gerichtlich gegen diesen Artikel vor und erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen den Spiegel und ließ untersagen, mit dem Bericht den Eindruck zu erwecken, man „habe durch die Vermittlung einer Geldzahlung bewirken wollen, dass der in Rede stehende Vorfall nicht an die Öffentlichkeit komme“.

Das Blog Regensburg Digital berichtete im März ebenfalls über diesen und weitere Vorfälle und griff den Bericht des Spiegels auf, verlinkte ihn zudem. Und wurde abgemahnt.

Stefan Niggemeier schrieb am 22.4. einen Artikel über beide Vorgänge und zitierte die abgemahnten Passagen, nicht ohne darauf hinzuweisen, dass aufgrund der Formulierungen eine Einstweilige Verfügung gegen den Spiegel erwirkt wurde und der Blogger abgemahnt wurde. Exakt diese Tatsachen waren Inhalt des Artikels.

Und nun wurde gestern auch Stefan Niggemeier abgemahnt. Die zitierten Passagen seien falsch und zudem habe er sich nicht ausreichend von den Aussagen in diesen Zitaten distanziert. Wow!

Ehrlich, mir fällt da nicht mehr wirklich viel dazu ein. Zumindest nichts, was ich in der Öffentlichkeit von mir geben wollen würde, was ich wiederum meiner guten Erziehung zuschreibe.

Stefan hat zumindest die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nicht unterschrieben. Er sieht (wie ich übrigens auch) nicht die Notwendigkeit, in einem Bericht eine neutrale Berichterstattung unter Verwendung von Zitaten noch den Hinweis hinterlassen zu müssen, dass er sich von den getätigten Aussagen distanziert. In meinen Augen gehört wesentlich mehr dazu, sich eine Äußerung zu eigen zu machen als sie schlicht zu zitieren. Vor allem und gerade dann, wenn exakt diese Zitate Gegenstand einer Abmahnung bzw. einstweiligen Verfügung sind, über die berichtet wird. Irgendwie wirkt das alles auf mich sehr paradox und zynisch. Wenn man sich den Ursprung der Geschichte noch einmal vor Augen führt und wenn man zudem den Artikel liest, den Stefan exakt einen Tag vor der Abmahnung verfasst hat.

Er handelt von: Abmahnungen und Meinungsfreiheit.

Tags: , , , ,

Neues von Marions Kochbuch

Lange war es still um Marions Kochbuch, erstaunlich still. Doch seit gestern ist bekannt: Es war nur eine Pause.

René berichtet auf Nerdcore von einer neuen Abmahnung der Betreiber des Online-Kochbuchs, diesmal wurde ein Würstchenfoto abgemahnt. Die Kosten scheinen sich wieder in ähnlichem Rahmen zu bewegen wie bereits in der Vergangenheit.

Würstchen, Bratwurst

Auch ich hätte gedacht, dass einerseits die Deckelung der Abmahngebühren so langsam mal greifen müssten, andererseits bin ich etwas erstaunt, dass sich noch nicht herum gesprochen zu haben scheint, dass man bei Bildmaterial zur Sicherheit besser auf so etwas zurückgreifen sollte. Schon, um Futterknipsern kein Futter zu geben…

Tags: , , , , ,