Zweierlei Maß für Datenschutz

Bei der FAZ lese ich gerade über die Tatsache, dass Ermittlungsbehörden selbst für die Ermittlungen in Mordfällen keine Daten von Toll Collect erhalten, selbst wenn diese für die Ermittlung entscheidende Hinweise beinhalten. Der Datenschutz verhindert den Zugriff auf die Daten und Änderungswünsche an diesen Richtlinien werden umgehend von den Datenschützern torpediert.

Während des Lesens kam mir unwillkürlich der Vergleich mit den bekannten Fällen der Herausgabe von Daten durch Internetprovider sowie der Voratsdatenspeicherung für Verbindungsdaten in den Sinn. Während Toll Collect erfolgreich Zugriffe auf die gespeicherten Daten verhindern und abwehren kann, kann jeder Internetprovider zur Herausgabe von Verbindungsdaten gezwungen werden, nur weil ein Nutzer beispielsweise durch Sharing irgendwelcher MP3-Dateien aufgefallen ist.

Warum gibt es hier so offensichtlich zweierlei Maß für die Datenschutzbestimmungen?

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