Reformiert Karl-Theodor zu Guttenberg das deutsche Rechtssystem?
Die zu Guttenbergs sind inzwischen für Innovationen bekannt und auch die Affaire um KT zu Guttenberg zeigt, mit welcher Energie man immer wieder für frischen Wind in Deutschland sorgen kann.
Im Rahmen der gestrigen Fragestunde im Bundestag präsentierte nun KT zu Guttenberg sein Konzept zur Erneuerung des deutschen Rechtssystems und machte auf diese Weise deutlich, auf welch geniale Weise man zukünftig mit Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten in Deutschland umgehen könnte. Dass auf diese Weise das Strafrecht extrem vereinfacht, Gerichte entlastet und Steuermittel eingespart werden können ist offensichtlich.
Zum aktuellen Zeitpunkt wird geprüft, ob die durch Herrn zu Guttenberg eingebrachten Verbesserungsvorschläge in Zukunft, zunächst für einen überschaubaren Zeitraum auf Probe, für die immer häufiger werdenden Verfahren und Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverstößen in Tauschbörsen eingeführt werden sollten. Diese Maßnahmen könnten für entscheidende Entlastung von Rechtsanwälten und Richtern sorgen.
Sollten die Maßnahmen in Kürze umgesetzt werden, könnten in naher Zukunft Urheberrechtsverstöße mit Hilfe eines einfachen Formbriefes ausreichend geahnded werden. Im folgenden ein möglicher Wortlaut dieses Formbriefes.
„Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte mich hiermit für die irrtümliche Verwendung des Filmes [hier Titel einfügen] entschuldigen. Ich bin ein Mensch mit Fehlern und Schwächen und ich erkenne an, dass ich schwerwiegende Fehler bei der Beschaffung dieses Filmes gemacht habe. Ich habe mir diesen Film am vergangenen Wochenende erstmalig angeschaut und in der Folge erkannt, dass man bei der Wahl seiner Quellen aufgrund einer beruflichen und familiären Überlastung zweifellos nicht die erforderliche Sorgfalt hat walten lassen. Aus diesem Grunde hat man seine Konsequenzen gezogen, ich werde den Film in Zukunft nicht mehr anschauen und gebe die Kopie hiermit an Sie zurück.
Der Vorwurf, es handle sich bei meinem Kopierfehler um eine Raubkopie ist abstrus, der Fehler ist unbewusst und ohne Schädigungsabsicht entstanden. Diese Beurteilung müssen Sie subjektiv dem Menschen überlassen, der über Stunden hinweg die einzelnen RAR-Dateien dieses Filmes heruntergeladen und entpackt hat, auch wenn bei der Wahl der Quellen Fehler geschehen sind. Eine Raubkopie setzt – wie Sie und viele wissen – voraus, dass man bewusst und vorsätzlich illegale Quellen verwendet hat. Ich habe bereits zum Ausdruck gebracht, dass ich weder bewusst noch vorsätzlich gehandelt habe. Beachten Sie bitte, dass ein solcher Vorwurf auch strafrechtliche Relevanz in sich tragen könnte, da dieser leicht als üble Nachrede oder Ähnliches verstanden werden könnte, was Sie sicherlich auch nicht wünschen.
Hochachtungsvoll“
Über die Gültigkeit und Wirksamkeit eines solchen Formbriefes kann zum aktuellen Zeitpunkt allerdings noch keine Auskunft erteilt werden.