Archiv für April, 2008

Urheberrecht und Internet

Ein recht interessanter Beitrag drüben beim René von Nerdoce wie ich finde: Blogs und das Urheberrecht.

„… wenn ein Remix eines Kulturguts mit nur einem Klick erstellt werden kann, wenn digitale Güter, Musik, Filme mit 0 Kosten millionenfach als Kopie verbreitet werden können, wenn die Kopie dem Original exakt entspricht und das Original so praktisch obsolet wird, ist es dann nicht ganz einfach so, dass die technischen Gegebenheiten die Rechtssprechung mal eben links überholt hat?“

Und daraus hat sich ebenfalls eine sehr interessante Diskussion entwickelt. Man kann tatsächlich nicht alles mit „Alles Umsonst“-Mentalität abtun, an vielen Stellen sollte und muss man durchaus etwas tiefer graben. Natürlich liegt das nicht im Interesse der „Produzenten“, dafür um so mehr in Interesse der Verbraucher. Wenn „Kultur“ wie beispielsweise Musik dem Verbraucher nicht mehr den Preis wert ist, den er zahlen soll, dann würde in anderen Bereichen der Preis sinken. Das funktioniert aber eigenartigerweise nicht bei beispielsweise der Musik, zumindest nicht im großen Stil. Da wird versucht, mittels neuer Gesetze, DRM und Kriminalisierung der Verbraucher künstlich einen Markt zu erhalten, der so in dieser Form schon lange nicht mehr funktioniert. Neue Ideen und Vetriebsmodelle sind da die absolute Ausnahme.

Ich bin der Meinung (um mal bei der Musik zu bleiben), dass eine Strategie wie beispielsweise der Nine Inch Nails durchaus für die meisten Bands funktionieren würde. Natürlich hat der Bekanntheitsgrad hier eine enorm große Rolle gespielt, aber es wurde offensichtlich, dass Musiker nicht auf die Majors angewiesen sind, um mit ihren Stücken erfolgreich zu sein und sogar eine Menge Geld zu verdienen. Wen wunderts, landet bei diesem Vertriebsweg doch tatsächlich mal das Geld beim Produzenten und nicht, wie an der Tagesordnung, beim Händler und der Plattenfirma.

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links for 2008-04-15

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Mehr zum Auskunftsanspruch

Patrick Breyer durchleuchtet das neue „Gesetz zur besseren Durchsetzung geistigen Eigentums“ und erklärt das Ganze aus juristischer Sicht. Zitat:

Eine schwere Rechtsverletzung kann nach Meinung des Gesetzgebers vorliegen, „wenn eine besonders umfangreiche Datei, wie ein vollständiger Kinofilm, oder ein Musikalbum oder Hörbuch vor oder unmittelbar nach seiner Veröffentlichung in Deutschland widerrechtlich im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden.“

Nun, das entspricht in etwa dem, was ich ebenfalls heraus gelesen habe. Aber auch der Rest seines Beitrages ist in jedem Fall informativ.

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Die Musikindustrie kriegt Deine Daten

Es ist so gekommen, wie ich vergangene Woche bereits vermutet hatte: Der Bundestag hat das Gesetz zur besseren Durchsetzung geistigen Eigentums verabschiedet.

Nach diesem Gesetz soll es nun Rechteinhabern erlaubt sein, beim jeweiligen Provider die Daten eines Anschlußinhabers abzufragen, ohne den Umweg über die Staatsanwaltschaften gehen zu müssen. Zwar wurde das Feigenblatt des Richtervorbehaltes eingebracht, ich persönlich glaube jedoch nicht, dass der Musikindustrie so große Steine in den Weg gelegt wurden. Zu schnell ist bekannt, welcher Richter einfach dazu zu bewegen ist, seinen Stempel unter solch einen Antrag zu setzen.

Die scheinbar schwammige Formulierung, nur Rechtsverletzungen in „gewerblichem Ausmaß“ fallen unter diese neue Regelung, wurde mit Bedacht gewählt, was man darunter versteht wird auch direkt erläutert: die Verschaffung eines mittelbaren wirtschaftlichen Vorteils (sprich: ich muss nicht bezahlen was ich mir herunterlade) reicht aus, dass die Rechteinhaber beispielsweise dann bereits auf diese Möglichkeiten zurückgreifen können, wenn lediglich ein einziges Album geshared wurde.

Die mit diesem Gesetz eingeführte Deckelung der Abmahnkosten in Höhe von 100 Euro (wir erinnern uns: „versprochen“ waren mal 50…) ist in nach meiner Ansicht auch nur Augenwischerei. Vielleicht greift die Deckelung dann, wenn jemand einen einzigen Song in seinem Share herumliegen hat. Darüber hinaus handelt es sich ja bereits um „gewerbliches Ausmaß“, wie wir gerade gelernt haben.

Die Lobbyarbeit der Contentmafia war wieder einmal erfolgreich. Es mag erschrecken, aber unsere Politiker zeigen wieder einmal zu deutlich, wer wirklich das Land regiert. Aber uns Verbrauchern bleiben auch weiterhin Mittel und Möglichkeiten, unseren Kopf durchzusetzen. Eine Möglichkeit wäre, die Musik direkt beim Erzeuger (sprich: Musiker) zu kaufen, wie es viele schon seit einiger Zeit tun. Dann fällt für diese auch wesentlich mehr ab, als derzeit an der Tagesordnung ist. Von der Möglichkeit, in Zukunft ganz spezielle P2P-Clients zu verwenden, will ich jetzt mal gar nicht sprechen. Die Technik macht vieles möglich…
Allerdings denke (hoffe?) ich, das nächste Urteil aus Kassel ist nicht all zu weit entfernt.

Nachtrag: Ich hab nochmal ein wenig gestöbert, weil ich diese eine Aussage unbedingt wieder finden wollte. Da ist sie:

„Verbindungsdaten dienen der Strafverfolgung, insbesondere der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität, aber nicht der Befriedigung zivilrechtlicher Ansprüche der Musikindustrie“, sagte die SPD-Politikerin (Brigitte Zypries) dem Nachrichtenmagazin Focus. „Wenn wir anfangen, das zu erweitern, verliert der Staat an Glaubwürdigkeit.“

Nun, das hat er bereits für mich. Nicht nur, aber auch deshalb. Es war vorherzusehen, dass ein Hintertürchen – ach was, ein Tor – offen bleibt.

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