Es gibt kein Recht auf Privatkopie

Wenn ich so lese, was „unser“ Kulturstaatsminister von sich gibt, überkommt mich (wieder einmal) das Grauen.

Zitat (Hervorhebung durch mich):

promedia: Soll die bisherige Regelung zur Privatkopie beibehalten werden?

Neumann: Es ist sicher zu früh, sich abschließend zu äußern, hierzu möchte ich zunächst das Gespräch mit den Beteiligten suchen. Man sollte sich aber vor Augen halten, dass es kein „Recht auf Privatkopie“ gibt. Die Informationsfreiheit gebietet auch nicht etwa einen kostenlosen Zugang zu Kulturgütern. Das wurde alles schon sehr ausführlich im Rahmen des 2. Korbes diskutiert. Damals wurden allerdings auch Zweifel laut, ob weitere Einschränkungen der Privatkopie wirklich effektiv und mit Rücksicht auf die Verbraucher durchsetzbar wären. Wie gesagt, ich möchte dies gern weiter mit den Betroffenen diskutieren.

Herr Neumann, Ihnen sind die Gesetze unseres Landes bekannt? Vielleicht auch §53 UrhG Abs. 1? Ich zitiere mal kurz:

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

Nach unserer Gesetzeslage handelt es sich hierbei um ein Recht auf Privatkopie. Was sicherlich einigen ein Dorn im Auge ist, zu gern würden so manche dieses Recht abschaffen. Aber: Noch gibt es dieses Recht. Wenn auch Ihre Aussagen darauf hinzudeuten scheinen, dass auch Sie als Kulturstaatsminister an der Abschaffung dieses Rechts mitarbeiten möchten.

via fefe

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