Fragen zum Rückgaberecht

Wie wir ja mittlerweile alle wissen gibt es in Deutschland ein Rückgaberecht. Inhaber von Onlineshops sind beispielsweise verpflichtet, ihren Kunden ein 14tägiges Rückgaberecht einzuräumen.

Nun habe ich aktuell die Situation, dass ein sehr guter Freund von mir plant, einen Onlineshop bzw. eine Online-Bestellmöglichkeit einzurichten. Dieser Freund produziert jedoch Lebensmittel, frische Lebensmittel. Versandmöglichkeiten inkl. der Sicherheit, dass die Ware auch frisch beim Kunden ankommt sind kein Problem. Ein Problem sehe ich in diesem Fall jedoch in der Einräumung eines 14tägigen Rückgaberechts. Das macht in diesem Fall nicht viel Sinn, zumindest für meinen Freund. Kommt die Ware zum Ende dieser Frist zu ihm zurück, kann er sie schlicht und ergreifend wegwerfen. Was für ihn ein recht hohes Kostenrisiko beinhaltet.

Allerdings konnte ich bei meinen Recherchen keine Hinweise darauf finden, ob es für solche Fälle Sonderregelungen gibt. Im Gegenteil habe ich durchgängig auch bei Onlineshops, die Lebensmittel versenden, den Hinweis auf die besagten 14 Tage gefunden. Was für mich zum derzeitigen Zeitpunkt ein sehr deutlicher Hinweis darauf ist, dass es eben keine Sonderregelungen gibt.

Kennt eventuell von Euch jemand einen Link, unter dem dies eindeutig und unmissverständlich geklärt ist? Ich möchte meinen Freund ungern falsch beraten und ihn so eventuell einem finanziellen Risiko aussetzen. Ich möchte ihm am Ende sagen können: Das ist kein Problem, tu es – oder eben: Lass die Finger davon.

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