Verbraucherportal „Lebensmittelklarheit“ bricht kurz nach dem Start zusammen

Seit heute ist es online, das Verbraucherportal Lebensmittelklarheit.de – oder richtiger: das Portal für Klarheit und Wahrheit bei der Aufmachung und Kennzeichnung von Lebensmitteln, einem Projekt der Verbraucherzentralen. Und in kürzester Zeit ist es auch schon wieder weg. Statt dem Portal findet der Besucher nun diese Information auf der Startseite:

Wir bitten um Ihr Verständnis, wenn unser Portal www.lebensmittelklarheit.de derzeit nur temporär erreichbar ist. Die Server verzeichnen bis zu 20.000 Zugriffe je Sekunde. Wir bemühen uns nach Kräften, das Problem zu lösen.

Puh, 20.000 Zugriffe pro Sekunde sind schon eine Zahl, keine Frage. Andererseits, ein recht unglücklicher Start, zumindest hätte man die Möglichkeit in Betracht ziehen und entsprechende Vorkehrungen treffen können. Dass angesichts zahlreicher Meldungen in der Presse und im Rundfunk (hatte heute Morgen im Auto davon gehört) recht viele mal eben nachschauen möchten war zu erwarten. Ob alle Anfragen „natürlichen Ursprungs“ sind ist natürlich auch nicht ganz klar, aber man hätte vorbereitet sein können.

Schade, nicht der beste Start, die Idee ist an und für sich nicht verkehrt. Schauen wir mal, wie es in den nächsten Tagen weiter geht.

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Fragen zum Rückgaberecht

Wie wir ja mittlerweile alle wissen gibt es in Deutschland ein Rückgaberecht. Inhaber von Onlineshops sind beispielsweise verpflichtet, ihren Kunden ein 14tägiges Rückgaberecht einzuräumen.

Nun habe ich aktuell die Situation, dass ein sehr guter Freund von mir plant, einen Onlineshop bzw. eine Online-Bestellmöglichkeit einzurichten. Dieser Freund produziert jedoch Lebensmittel, frische Lebensmittel. Versandmöglichkeiten inkl. der Sicherheit, dass die Ware auch frisch beim Kunden ankommt sind kein Problem. Ein Problem sehe ich in diesem Fall jedoch in der Einräumung eines 14tägigen Rückgaberechts. Das macht in diesem Fall nicht viel Sinn, zumindest für meinen Freund. Kommt die Ware zum Ende dieser Frist zu ihm zurück, kann er sie schlicht und ergreifend wegwerfen. Was für ihn ein recht hohes Kostenrisiko beinhaltet.

Allerdings konnte ich bei meinen Recherchen keine Hinweise darauf finden, ob es für solche Fälle Sonderregelungen gibt. Im Gegenteil habe ich durchgängig auch bei Onlineshops, die Lebensmittel versenden, den Hinweis auf die besagten 14 Tage gefunden. Was für mich zum derzeitigen Zeitpunkt ein sehr deutlicher Hinweis darauf ist, dass es eben keine Sonderregelungen gibt.

Kennt eventuell von Euch jemand einen Link, unter dem dies eindeutig und unmissverständlich geklärt ist? Ich möchte meinen Freund ungern falsch beraten und ihn so eventuell einem finanziellen Risiko aussetzen. Ich möchte ihm am Ende sagen können: Das ist kein Problem, tu es – oder eben: Lass die Finger davon.

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Kundenbindung bei BASE/e-Plus

Dass es oftmals etwas schwieriger ist, einen bestehenden Vetrag zu kündigen, ist hinlänglich bekannt. Unternehmen scheuen gelegentlich keine Mühe, eine Kündigung hinauszuzögern oder schlicht unmöglich zu machen.

Wie schwierig es sich jedoch gestalten kann einen Vertrag loszuwerden, den man nie abgeschlossen hat, zeigt der hier beschriebene Fall. Seit nunmehr 11 Monaten versucht die Verfasserin des Berichts sich eines BASE-Vertrages zu entledigen, den sie angeblich telefonisch(!) abgeschlossen haben soll. Auch nachdem sich die Presse eingeschaltet hat ist noch keine Lösung in Sicht.

Auf mich wirkt das Ganze wie eines dieser typischen „Geschäftsmodelle“ diverser windiger Geschäftemacher: Ein Schreiben versenden „Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Entscheidung und vielen Dank für Ihr Vetrauen – bitte zahlen Sie jetzt!“, Rückfragemöglichkeit nur via kostenpflichtiger Hotline und dann mal eine Weile auf stur stellen…

via contentschmiede

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