Mehr zum Auskunftsanspruch
Patrick Breyer durchleuchtet das neue „Gesetz zur besseren Durchsetzung geistigen Eigentums“ und erklärt das Ganze aus juristischer Sicht. Zitat:
Eine schwere Rechtsverletzung kann nach Meinung des Gesetzgebers vorliegen, „wenn eine besonders umfangreiche Datei, wie ein vollständiger Kinofilm, oder ein Musikalbum oder Hörbuch vor oder unmittelbar nach seiner Veröffentlichung in Deutschland widerrechtlich im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden.“
Nun, das entspricht in etwa dem, was ich ebenfalls heraus gelesen habe. Aber auch der Rest seines Beitrages ist in jedem Fall informativ.